Äußerungsbogen zurückschicken?
hallo.Habe heute in der Post einen Brief von der Kriminalpolizei erhalten, da ich vor ein par Wochen Ladendiebstahl (7€)begangen habe.Ich weiß es war dumm und ich bereue es auch sehr.Nämlich war darin ein Äußerungsbogen. Soll ich meine Tat gestehen und den zurückschicken oder wäre es besser wenn ich mich gar nicht dazu äußere und es einfach ignoriere?
Da gibt es auch eine Ankreuzmöglichkeit mit ,,Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden.“ Wenn ich das ankreuze wird das dann nicht mehr weiter behandelt und wie viel müsste ich dann zahlen?
Und heißt das jetzt, dass ich vorgestraft bin bzw. wird das ins Strafregister eingetragen?
3 Antworten
Entspann dich erstmal. Also, es zu ignorieren wäre das dümmste was du machen könntest dann wird gegen dich ermittelt und du must nur mehr Geld bezahlen. Gestehe es, dann. Kriegst du auch mit ein wenig Glück keinen Eintrag in die Akte und eine wirklich Vorbestrafung ist es auch nicht.
Wenn Du Dich einverstanden erklärst, bekommst Du eventl. einen Strafbefehl mit Geldstrafe.
Wahrscheinlicher ist, das das Verfahren gegen Dich eingestellt wird.
Wie alt bist Du?
Es gilt Jugendstrafrecht, da kannst Du nicht so hart bestraft werden. Der Richter würde auch, wenn das Deine erste Tat ist von einer Bestrafung absehen, damit Deine persönliche Entwicklung nicht so stark beeinträchtigt wird. Trotzdem ist der Eintraag in der Strafakte und dem Bundeszentralregister nicht gravierend für Dich wird gar nicht eingetragen, bi anderen Strafen hängt die Eintragung davon ab, was Du verbrochen hast, da sind die Löschfristen bei 5 Jahren und 10 Jahren.
Wenn die Sache eindeutig ist und Du mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße einverstanden bist, dann kreuze es an und gestehe es; über die Höhe der Geldbuße wirst Du hier keine ausreichende Antwort bekommen,die Höhe ist immer individuell;
wenn Du das Schreiben ignorierst, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt;
kommt es zu einer Verurteilung mit einem geringen Tagessatz, bist Du zwar vorbestraft, aber eine Eintragung im Führungszeugnis gibt es erst ab 90 Tagessätzen;
überleg Dir, was besser ist;
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