MUSS ich ein Äußerungsbogen (Zeuge) von der Polizei ausfüllen?

Ja 100%
Nein 0%

2 Stimmen

3 Antworten

Wenn du deine Meinung änderst - sofern man das als Zeuge kann und tun sollte - ändert das nichts daran, dass du es angezeigt hast i d ermittelt wird.

Als Zeuge muss man nach "neuer" (von August 18, wenn ich mich recht erinnere) auch in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren aussagen.

Je nach Delikt und Antragsabhängigkeit würde ggf auch ohne dein mithilfe weiter ermittelt. Angezeigt ist angezeigt und unumkehrbar.

Gruß S.


BVBDortmund  06.01.2021, 09:32
Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

https://dejure.org/gesetze/StPO/163.html

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BVBDortmund  06.01.2021, 09:40
@Sirius66

Eben, ich sehe immer wieder standartmäßig von der Polizei fomuliert keinen Auftrag der Staatsanwaltschaft.

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Nein, es sei denn die Staatsanwaltschaft oder Gericht weist die Polizei an das zu tun.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Sirius66  06.01.2021, 08:16

Was in der Regel der Fall ist. Polizisten sind perse Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaften.

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BVBDortmund  06.01.2021, 09:31
@Sirius66

STPO  § 163 Absatz 3 Satz 1

Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Hat die Polizei jedesmal den Auftrag der Staatsanwaltschaft? Ich denke nicht, weil Polizisten häufig nach gutdünken Vorladungen verschicken, wenn es ihnen gerade past.

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BVBDortmund  06.01.2021, 09:42
@Sirius66

Hilft nicht!

Der Fragesteller soll mitteilen, ob der Auftrag der Staatsanwaltschaft im Schreiben genannt ist. Ich überlege noch, ob ich ein NEIN wähle.

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Sirius66  06.01.2021, 09:49
@BVBDortmund

Naja. GF ist eben ein Laienforum. Wer da in so wichtigen Dingen auf anonyme Aussagen vertraut, ist selbst schuld.

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BVBDortmund  06.01.2021, 09:51
@Sirius66

Wenn ich das Gegenteil vom Gegenteil benenne, was weglasse, wird es richtiger?

Am besten ist es, wenn ein Polizist die Ladung vom FS laut vorließt.

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Sirius66  06.01.2021, 09:57
@BVBDortmund

???

Der Rat, das zu verweigern, ist Unsinn. Eine Zeuge muss aussagen. Punkt. Fertig. Ende.

Die neue StPO sieht vor, dass er das bereits bei der Polizei tut. Aber nein, mit der Polizei darf man ja nicht zusammen arbeiten. Da muss man Trotz-Propaganda betreiben, was lediglich dazu führt, dass die Verfahrenskosten durch die Decke gehen.

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BVBDortmund  06.01.2021, 09:59
@Sirius66

Stimmt nicht. Wie lautet die Formulierung im Gesetz? neue STPO ???

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Ja

Früher oder später mußt du als Zeuge deine Aussage machen. Insofern erleichtere Dir und der Polizei die Arbeit und erledige das jetzt.


Kacper45lol 
Beitragsersteller
 06.01.2021, 06:59

Verfällt die Aussage denn nach einer Zeit nicht?

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Still  06.01.2021, 07:43
@Kacper45lol

Nein, wenn sie für das Verfahren von Bedeutung ist.

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BVBDortmund  06.01.2021, 09:34
@Kacper45lol

Im Gerichtsverfahren kann der Zeuge anders aussagen. Eine Aussageverpflichtung gegenüber der Polizei gibt es nicht, es sei den die Staatsanwaltschaft hat den Auftrag dazu erteilt.

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