Sind die Ermittlungen der Polizei automatisch mit dem Äußerungsbogen beendet?
Da steht halt: nach bisherigem Stand der Ermittlungen wird gegen sie folgende Beschuldigung erhoben:….
und dann halt die gleiche Beschuldigung weshalb die eine Wohnungsdurchsuchung vor einem halben Jahr gemacht haben zu einer Tat die noch länger her ist.
Bei der Durchsuchung wurde mein Handy beschlagnahmt (PIN nicht gegeben) und auf dem Handy waren halt paar andere Sachen drauf die mir ein unwohles Gefühl bereiten aber nichts zu der Beschuldigung weshalb die Durchsuchung war
Sind die jetzt fertig mit den Ermittlungen wenn die mir ein Äußerungsbogen senden oder kann es sein dass die noch weiter ermitteln bzw. das Handy noch nicht ausgewertet haben?
4 Antworten
Nein, es lässt sich nicht sagen ob die Ermittlungen beendet sind, nur weil Dir ein Äußerungsbogen zugesandt wurde.
Natürlich ist der Staatsanwalt noch nicht fertig. Warte einfach mal ab was weiter kommt. Wenn eine Anklageschrift kommt oder ein Strafbefehl kannst Du Dich an einen Anwalt wenden wenn Du unschuldig bist. Bist du nicht unschuldig, musst Du einen Anwalt selbst bezahlen wenn Du verurteilt wirst.
Beantrage einfach Akteneinsicht. Dafür brauchst Du keinen Anwalt. Kostet ca. 12,- Euro. Beantragen kannst Du das über die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Wenn Du die bekommst, sollten die Ermittlungen soweit abgeschlossen sein.
Oder Du gehst über https://www.frag-einen-anwalt.de/
Die nehmen zwischen 50 - 100 Euro für die selbe Geschichte. Allerdings bekämest Du dann Kopien der Akte.
frag deinen anwalt. was sagt denn die akteneinsicht?
sollest du dir dringend einen nehmen, einen strafverteidiger. kannst ihn evtl. auch in raten bezahlen. du musst doch wissen, was sie gegen dich in der hand haben.
er soll akteneinsicht nehmen und dann wirst Du ihn antworten lassen.