Äußerungsbogen als Beschuldigter?
Hallöchen, ich habe heute einen Brief von Kriminalkommissariat bekommen, in welcher ich einen Äußerungsbogen als Beschuldigter bekommen habe. Kurz zu den Hintergrundinformationen: Ich wurde vor 3 Wochen bei meinem Minijob als Subway Mitarbeiter fristlos gekündigt, da ich in bestimmten Fällen das Trinkgeld, was die Kunden mir ausgehändigt haben als mein eigenes beansprucht habe und dementsprechend nicht in die gemeinschaftliche Kaffekasse abgegeben habe. Zudem habe ich mir seltener an einem Cookie bedient, welches durch Videoaufnahmen festgehalten wurde und mir zur Last gestellt wurde.
Da ich die Adresse auf dem Beschuldigungsbogen als meinen ehemaligen Arbeitsort identifizieren kann bin ich mir sicher, das Subway mich Angezeigt hat.
Ich gehe aktuell noch in die Schule wurde noch nie für etwas belangt, kenne mich dementsprechend kaum mit behördlichen Texten aus.
Nun soll ich hier Angaben zu meiner Person machen und habe die Möglichkeit ebenfalls freiwillige Angaben sowie zu meiner Person als auch dazu, ob ich mich äußern möchte/nicht äußern möchte, die Straftat zugebe/nicht zugebe, vernommen werden möchte und mir einen Verteidiger mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
Weiteres soll ich auf der dritten Seite drei Felder ankreuzen, welche besagen, dass ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage einverstanden wäre, ich für den Fall, dass Einziehungsgegenstände gesichert wurden, ich auf die Rückgabe verzichte und mit deren Vernichtung einverstanden bin, und dass ich darauf hingewiesen wurde, dass mir die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs steht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird und ich ein Merkblatt mit weiteren Informationen erhalten habe. Im Anschluss soll ich dies unterzeichnen und zurücksenden.
Nun habe ich wenig Ahnung was das ganze zu bedeuten hat, welche Konsequenzen mir drohen und wie ich weiter vorgehen sollte. Eine hilfreiche Antwort wird mir sehr helfen!
5 Antworten
Falls die Sache noch nicht eingestellt wurde solltest du einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Vor einem Amtsgericht wirst du anderenfalls sehr wahrscheinlich schuldig gesprochen. Es gibt dann eine hohe Geldstrafe und wenn du nicht zahlen kannst Gefängnis!
Die "Straftat" ist wohl das verzehren eines Keks.
Nichts zugeben. Bestreite die "Straftat". Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Es kommt halt darauf an ob du Volljährig bist. Und ich meine, dass es nicht mal direkt Strafbar ist, dass Trinkgeld einzubehalten. Zumindest wenn der Kunde es dir gegeben hat.Es kommt natürlich auch ein bisschen auf die Vertragliche vereinbarung an.Aber es wäre gut anzukreuzen, dass du einen Anwalt möchtest und ohne nicht befragt werden möchtest. So könntest du zur not auch die Akten bekommen.
Es wäre Wahrscheinlich sinvoll einfach im Laden um ein Gespräch zu bitten und den Preis für die Kekse zu bezahlen. Aber ich würde nicht einfach so irgendeine Geldauflage zu bezahlen und auch nicht erlauben meine Gegenstände zu vernichten. Eine ernsthafte Strafe ist eigentlich Unwahrscheinlich.
aber schon das Entwenden des Cookie ist einfacher Diebstahl nach Stgb
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Du musst nur die Angaben zur Person machen.
Andere Angaben kannst Du machen, musst es allerdings nicht.
Könnte in seinem Fall den gesamten Vorgang verkürzen und auch die Kosten minimieren.
Was sagt denn Dein Anwalt?
Strafrechtlich wird das ja wegen der Höhe? nicht verhandelt werden.
Du musst eben den vereinbarten Anteil der anderen abgeben und gut.
Hi, ja bin 18 und ich meine im Vertrag stünde nichts davon, dass man das Trinkgeld abgeben muss.