Äußerungsbogen als Beschuldigter?

5 Antworten

Falls die Sache noch nicht eingestellt wurde solltest du einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Vor einem Amtsgericht wirst du anderenfalls sehr wahrscheinlich schuldig gesprochen. Es gibt dann eine hohe Geldstrafe und wenn du nicht zahlen kannst Gefängnis!

Die "Straftat" ist wohl das verzehren eines Keks.

Nichts zugeben. Bestreite die "Straftat". Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Es kommt halt darauf an ob du Volljährig bist. Und ich meine, dass es nicht mal direkt Strafbar ist, dass Trinkgeld einzubehalten. Zumindest wenn der Kunde es dir gegeben hat.Es kommt natürlich auch ein bisschen auf die Vertragliche vereinbarung an.Aber es wäre gut anzukreuzen, dass du einen Anwalt möchtest und ohne nicht befragt werden möchtest. So könntest du zur not auch die Akten bekommen.

Es wäre Wahrscheinlich sinvoll einfach im Laden um ein Gespräch zu bitten und den Preis für die Kekse zu bezahlen. Aber ich würde nicht einfach so irgendeine Geldauflage zu bezahlen und auch nicht erlauben meine Gegenstände zu vernichten. Eine ernsthafte Strafe ist eigentlich Unwahrscheinlich.


DylanDekka361 
Beitragsersteller
 11.05.2024, 17:37

Hi, ja bin 18 und ich meine im Vertrag stünde nichts davon, dass man das Trinkgeld abgeben muss.

kummerfrei  11.05.2024, 17:33

Es gibt auch online Rechtsberatung. Erste Frage kostenlos. Guckst Du Google.

Du musst nur die Angaben zur Person machen.

Andere Angaben kannst Du machen, musst es allerdings nicht.


hoermirzu  11.05.2024, 17:19

Könnte in seinem Fall den gesamten Vorgang verkürzen und auch die Kosten minimieren.

Was sagt denn Dein Anwalt?

Strafrechtlich wird das ja wegen der Höhe? nicht verhandelt werden.

Du musst eben den vereinbarten Anteil der anderen abgeben und gut.


W18J66  11.05.2024, 17:47

Muß er das? Was verpflichtet ihn, das Trinkgeld abzugeben?