Unterschlagung 300€?
Hallo,
mir wird Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen vorgeworfen.
Tatzeit ist 2018. Echt wahnsinn, dass ich erst jetzt beschuldigt werde.
"Sie stehen im Verdacht, zur Tatzeit 300.- Euro Bargeld und eine Geldbörse in der Sparkassenfiliale unterschlagen zu haben."
Muss nun auf dieses Schreiben antworten und wollte mal wissen, ob jmd Ahnung hat:
- Was passiert, wenn ich das Schreiben mit "Stimme der Straftat nicht zu." beantworte, obwohl ich es vllt doch gemacht habe?
- "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden." Heißt es, dass ich die 300€ + Strafe zahlen muss oder nur die 300€?
4 Antworten
Da sich in Deutschland niemand selbst belasten muss, muss Du außer den persönlichen Daten (Name, Adresse usw.) schon mal gar nichts schreiben oder ankreuzen.
Wenn Du dir selbst einen Gefallen tun willst, gehst Du mit diesem Schreiben zum Anwalt, der nimmt Akteneinsicht, dann wisst ihr erst mal, ob die Dir überhaupt was nachweisen können, es Zeugen oder andere Beweise gibt.
Es geht hier schließlich um eine Straftat.
Nehme das nicht zu leicht, das ist schon ganz schön ernst!
Also zunächst müssen Sie unbedingt das Strafrecht vom Zivilrecht unterscheiden.
Einfach gesagt:
Strafrecht: der Staat bestraft Sie dafür, dass, dass Sie gegen ein Strafgesetz verstoßen haben (§ 246 StGB).
Zivilrecht: derjenige, der den Schaden erlitten hat (in der Regel derjenige, dem das Geld gehörte) fordert von Ihnen eine Entscheidung.
Im Rahmen des Strafrechts geht es also nicht darum, die 300 € zurückzuzahlen. Der Staat treibt das Geld also NICHT für das Unterschlagungsopfer ein. Es kann daher sein, dass Sie z.B. 100 € als Strafe zahlen müssen oder im Falle einer Freiheitsstrafe (beim von Ihnen beschriebenen Tathergang aber äußerst unwahrscheinlich) gar nicht zahlen müssen. Die 300 € haben also nichts mit der Höhe einer möglichen Geldstrafe zu tun.
Derjenige, dessen Geld Sie unterschlagen haben sollen, müsste, wenn er sein Geld zurück will, eine zivilrechtliche Klage gegen Sie erheben. Dieses Verfahren hat absolut nichts mit dem Strafverfahren zu tun.
Weiterhin müssen Sie natürlich nicht die Tat eingestehen (Nemo tenetur se ipsum accusare= niemand ist verpflichtet, sich selber zu belasten).
Wenn Ihnen konkret die Zahlung von 300 € gegen Einstellung des Verfahrens angeboten wurde, dann handelt es sich dabei vermutlich um einen Strafbefehl gem. §§ 407 ff. StPO. Wenn dies der Fall ist, dann wäre es natürlich eine Option, um mit einem blauen Auge davonzukommen. Sollten Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sein, dann sollten Sie hingegen nicht auf einen Strafbefehl eingehen bzw. diesem widersprechen. Dann würde die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage gem. §§ 170, 203 StPO erheben, wenn sie einen hinreichenden Tatverdacht gegen Sie annimmt und entsprechende Beweise hat. Wenn das Gericht dann im Rahmen einer summarischen Prüfung der Meinung ist, dass Sie es gewesen sein könnten, eröffnet es durch Eröffnungsbeschluss gem. § 203 das Hauptverfahren und es kommt zur Gerichtsverhandlung, in der die Sache dann vor Gericht verhandelt wird.
Aber wie gesagt, egal, was aus dem Strafverfahren (bzw. aktuelle noch Ermittlungsverfahren) wird, besteht weiterhin die Möglichkeit des vermeintlich Geschädigten, im Rahmen einer Zivilklage die 300 € gegen Sie geltend zu machen.
Zum Strafmaß:
https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html
Und selbstverständlich musst Du die 300 Euro zurückzahlen.
Das ist klar. Ich meinte halt nur die 300euro oder kommt da noch eine x Geldstrafe auf die 300 drauf?
Du verstehst es nicht:
Du musst die unterschagenen 300 Euro zurückzahlen, obendrauf kommt dann noch die Strafe, das kann eine Gefängnis- oder eine Geldstrafe sein, jedenfalls mehr als die unterschlagenen 300 Euro.
Falls du der Täter bist, wird das Opfer eh die 300 Euro von dir einklagen.
Zusätzlich wirst du für deine illegale Handlung bestraft. Das KANN mit einer Geldstrafe geahndet werden, aber auch in einer Freiheitsstrafe enden.
Wenn man dir die Tat nachweisen kann, ich denke, dass da Videos ausgewertet wurden, dann solltest du das Kreuzchen bei "Einstellung gegen Geldauflage" machen.
Zum Anwalt gehen ist natürlich mit Kosten verbunden. Ich mein der Anwalt machts ja bestimmt nicht kostenlos? :D Ist es auch ohne Anwalt möglich Akteneinsicht zu haben?