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Äußerungsbogen als Beschuldigter?

Hallöchen, ich habe heute einen Brief von Kriminalkommissariat bekommen, in welcher ich einen Äußerungsbogen als Beschuldigter bekommen habe. Kurz zu den Hintergrundinformationen: Ich wurde vor 3 Wochen bei meinem Minijob als Subway Mitarbeiter fristlos gekündigt, da ich in bestimmten Fällen das Trinkgeld, was die Kunden mir ausgehändigt haben als mein eigenes beansprucht habe und dementsprechend nicht in die gemeinschaftliche Kaffekasse abgegeben habe. Zudem habe ich mir seltener an einem Cookie bedient, welches durch Videoaufnahmen festgehalten wurde und mir zur Last gestellt wurde.

Da ich die Adresse auf dem Beschuldigungsbogen als meinen ehemaligen Arbeitsort identifizieren kann bin ich mir sicher, das Subway mich Angezeigt hat.

Ich gehe aktuell noch in die Schule wurde noch nie für etwas belangt, kenne mich dementsprechend kaum mit behördlichen Texten aus.

Nun soll ich hier Angaben zu meiner Person machen und habe die Möglichkeit ebenfalls freiwillige Angaben sowie zu meiner Person als auch dazu, ob ich mich äußern möchte/nicht äußern möchte, die Straftat zugebe/nicht zugebe, vernommen werden möchte und mir einen Verteidiger mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

Weiteres soll ich auf der dritten Seite drei Felder ankreuzen, welche besagen, dass ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage einverstanden wäre, ich für den Fall, dass Einziehungsgegenstände gesichert wurden, ich auf die Rückgabe verzichte und mit deren Vernichtung einverstanden bin, und dass ich darauf hingewiesen wurde, dass mir die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs steht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird und ich ein Merkblatt mit weiteren Informationen erhalten habe. Im Anschluss soll ich dies unterzeichnen und zurücksenden.

Nun habe ich wenig Ahnung was das ganze zu bedeuten hat, welche Konsequenzen mir drohen und wie ich weiter vorgehen sollte. Eine hilfreiche Antwort wird mir sehr helfen!

Rechtsanwalt, Polizei, Anzeige, Rechtslage, Straftat, Beschuldigter, Tatbestand
Kann ich zur Bundeswehr gehen mit einer Anzeige?

Hallo

Bin 19/M Deutsch und habe ein Hs9 und schaue mich nach einen neuen Job um

In der Schulzeit hatte meine Lehrerin mich angezeigt

der Vorwurf: "verwenden von verfassungswidrigen Organisationen"

Wie das passiert ist:

Ich war in der 7-8 Klasse

Vorher möchte ich sagen ich bin KEIN Nazi oder gehöre zur einer rechten Szene an!

Wir hatten gerade über den 2.Weltkrieg gesprochen mit der Klasse es gab ganze Zeit getuschel und es gab viele reinrufe wie zbs "Ha-heil hitler" wir fanden das lustig obwohl das eigentlich komplett unangemessen war

ich habe nicht nachgedacht und vor mir haben anderen "Sieg heil" gerufen sind aber dabei nicht aufgestanden ohne Ärger

Also bin ich aufgestanden und habe "Sieg heil" gerufen woraufhin ich aber direkt bemerkte das ich bisschen zu übertrieben hatte und habe mich direkt entschuldigt und gesagt das ich nicht darüber nachgedacht habe und es mir leid tut

darauf hin hatte meine Lehrerin mich zu einen Gespräch im Flur gebeten und hatte gefragt ob ich rechts wäre oder frauen feindlich wäre oder ob ich was gegen schwule/lesben habe... halt komplett ausgefragt auch ob meine eltern so gedanken hätten ...

Darauf hin sagte ich das ich das unüberlegt gesagt habe das ich nichts gegen Ausländer usw habe das mein bester freund ein flüchtling ist

Ich habe ihr auch gesagt das ich Hitler nicht gut finde und das ich es schlimm und schrecklich finde was früher passiert ist und habe mich nochmals entschuldigt und gesagt das das nicht mehr vorkommt

sie hatte dann gesagt ich hoffe es stimmt was du sagst und hatte gesagt das sie das denn Klassenlehrer mitteilen würde aber es bei einer Verwarnung/Gespräch belassen würde....

Aber da keiner von der schulleitung da war und meine Klassenlehrer krank bzw am anderen Standort waren und nicht erreichbar waren hat sie sich entschieden zur Polizei zu gehen und zu fragen was man da machen könnte dies hatte mir meine Klassenlehrerinn zumir gesagt letztendlich hatte sie mich angezeigt....

Ca 2 Wochen später habe ich ein Schreiben von der Polizei bekommen das ich Vorgeladen werde als beschuldigter in der Ermittlungssache "Verwenden von verfassungswidrigen organisiert"

Ich bin dann zur Vorladung und habe dem Polizisten erklärt wie oben genannt

auf einen Anwalt verzichtet aber später doch einen Anwalt dazu geholt da auch der Verfassungsschutz eingeschaltet wurde

Mein Anwalt hat Akteneinsicht beantragt und dann wurde das Verfahren zum Glück eingestellt. aber es ist vermerkt in meinem Führungszeugnis mit der Begründung ich könnte ja noch auffällig werden ich habe dann nochmal die Löschung meiner akte angefordert aber dies wurde abgelehnt

Frage

1.denkt ihr das ich ohne Probleme zur Bundeswehr gehen kann

2.worauf sollte ich mich einstellen oder worauf sollte ich achten

3.sollte ich vlt doch mich umschauen nach einer anderen Branche

4.könnte ich deshalb später Probleme bekommen beim Bund

5.hat sich die Lehrerin richtig verhalten

schönen Abend/Tag

Denn Text habe ich mehrmals gekürzt sry für rechtschreibung

Schule, Bundeswehr, Strafanzeige, Beschuldigter, Grundausbildung, Grundausbildung Bundeswehr, Bundeswehr-Ausbildung
Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Hallo, ich, habe heute unerwartet eine Einladung zur jugenrichterlichen Ermahnung bekommen.

Grund des Ermahnungstermins: Termin zur Ermahnung.

Es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Ich wurde als Beschuldigter geladen. Ich kann mir bisher nur denken, weshalb ich diesen Brief bekommen habe. Damals hat ein Freund von mir jemanden wegen sexuellen Missbrauch angezeigt, und hat das Verhör heimlich aufgenommen. Mir wurde es dann geschickt, und ich habe es damals an jemanden weitergeschickt. Vor ein paar Monaten stand dann ganz plötzlich die Polizei vor meiner Tür und haben mich diesbezüglich befragt. Ich habe gesagt dass ich nichts weitergeschickt habe, weil ich dies aus zu diesem Zeitpunkt nicht mehr genau wusste. Die Polizei hat dann direkt darauf mein Handy durchsucht (also den Chatverlauf) und hat Fotos gemacht, aber sie haben auch nichts gefunden. Somit war der Fall eigentlich erledigt und ich hätte noch schriftlich Stellung dazu beziehen können, was ich aber nicht tat. Da die Sache erledigt war, kann ich mir nur vorstellen, dass sie das Handy von demjenigen durchsucht haben, gegen dem die Anzeige lief und dort die Audiodateien gefunden haben, die ich ihm schicke. Deswegen wurde ich jetzt vorgeladen zu einer Ermahnung. Paragraph 45 JGG.

Sollte ich es zugeben? Falls Sie die Beweise haben, und davon gehe ich aus, muss ich es ja zugeben. Aber erst nachdem Sie die Beweise mir gezeigt haben oder?

Was passiert bei diesem Fall am wahrscheinlichsten? Es ist ja jetzt nicht was wirklich gravierendes. Ich bin ja schließlich nicht derjenige, der das Gespräch unerlaubt aufgenommen hat.

Bleibt es bei einer Ermahnung oder könnten Sozialstunden oder Geldstrafe erfolgen? (War noch nie in meinem Leben straffällig und bin in paar Tagen 21 Jahre.

Vielen Dank!

Recht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter

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