Abstand Fahrrad?

3 Antworten

Der Abstand von 1,5 bzw. 2 Metern zu Radfahrern nach § 5 Absatz 4 StVO gilt (leider) nur für das Überholen und nicht für den Gegenverkehr. Trotzdem sollte man natürlich den Abstand so groß wie möglich einhalten.

In diesem Fall solltest du deine Geschwindigkeit deutlich reduzieren, wie du es damals in der Theorie gelernt hast. 🙂

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt dies nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Theoretisch gilt der 1,5m Abstand beim Entgegenkommen nicht. Aber dreimal darfst du raten, was bei einer Gerichtsverhandlung als Referenz rangezogen wird, was so ein „ausreichender" Seitenabstand gewesen wäre, wenn es zum Unfall kommt.

Richtig: Die 1,5m aus dem Überholen aus §5 Abs. 4, S.2 STVO.

Deswegen:

https://youtu.be/FvOctJUkaHc?si=jBL3qQEu-aWbq5Yp&t=1863


Vando  10.09.2024, 21:46

Wozu schreibt man eigentlich eine Antwort und belegt sie auch noch mit Quellen, wenn es den Fragesteller eh nicht interessiert?

Langsam fahren, im schlimmsten Fall am Straßenrand anhalten, so dass der Radfahrer passieren kann. Du darfst (und willst sicher) ihn nicht gefährden.


Vando  28.08.2024, 09:54
Du darfst (und willst sicher) ihn nicht gefährden.

Gemessen nach Taten wollen das erstaunlich viele.

spelman  28.08.2024, 10:04
@Vando

Ich gehe erstmal vom Besten aus. Aber ja, die Praxis sieht oft anders aus.