Scheibenwischwasser Radfahrer?

7 Antworten

An sich ist es erstmal nicht strafbar. Es kann aber strafbar werden, sollte aufgrund dieser Aktion z.B. ein Sturz des Radfahrers folgen, oder dieser bekommt es in die Augen und reagiert darauf, z.B. allergisch. Dann kann dieser Dich über Dein Nummernschild natürlich anzeigen. Es gibt dann in der Regel auch eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung. Rausreden ist dann nicht mehr. Sehr viele Radfahrer sind nicht sicher auf den Rädern unterwegs. Es gibt mehr als genug Menschen, die man mit Kleinigkeiten schon aus dem Takt bringen kann.

Sofern dort kein nutzungspflichtiger Radweg ist (kann man an vorhandenen oder nicht vorhandenen Schild erkennen), darf der Radfahrer auch auf der Straße fahren. Als Autofahrer hast Du keine Vorrechte, nur weil Du im Auto sitzt. Die Verkehrsregeln gelten für alle gleichermaßen.

Da Du die Scheibenwaschanlage aktiviert und den Radfahrer Deiner Meinung nach, auch getroffen hast, gehe ich mal davon aus, dass Du den vorgeschriebenen Seitenabstand von 1,5 m innerorts oder 2 m außerorts, nicht eingehalten hast, oder viel zu dicht vor dem Radfahrer wieder eingeschert bist.

Dementsprechend kann schon eine Nötigung vorliegen.

Es steht Dir nicht zu, andere zu maßregeln. Vor allem dann nicht, wenn Du selbst auch alles falsch machst. Wenn Du keine Zeit hast, fahr eher los. Mach andere nicht dafür verantwortlich. Wenn Dir die nötige Geduld fehlt und Du Dich nicht im Griff hast, wäre es vielleicht besser, den Führerschein abzugeben. Wenn Du wegen so einer Kleinigkeit schon unberechtigte Racheaktionen ausübst, stellst Du eine Gefahr im Straßenverkehr dar und bist nicht zum führen eines Fahrzeugs geeignet.


Hayns  29.08.2024, 21:18

👍

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@ Christoph3673,

und Du bist Dir ganz sicher, dass der Radfahrer den Radweg benutzen musste?

Es gibt "Radwege", die eine durchaus gute bauliche Ausstattung haben (städtebauliche Maßnahmen), die allerdings nicht als solche ausgeschildert sind.

Zitat: Radfahrer dürfen diese Wege nutzen, müssen es aber nicht. Hier ist es erlaubt, auch auf der Fahrbahn zu fahren.

Das war von Dir alles andere als eine sportliche Geste.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Radsport - Rennrad Marathon - MTB für Schmuddelwetter

War nicht gut, habe es aber auch als Radfahrer öfters mit solche Assi-Radfahrern zutun, die gezielt andere ausbremsen etc. Bei sowas wünsche ich mir immer mehr eine Kennzeichenpflicht am Rad, obwohl ich davon auch betroffen wäre. Allerdings schaue ich, dass mich andere einigermaßen überholen können und fahre nur dann nicht z. B. auf dem Wirtschaftsweg sondern Landstraße, wenn der wirklich scheiße ist. Bzw. Rennradfahrer sollten diesbzgl. wie tiefergelegte Autos behandelt werden, die sich über abgesenkte Bordsteine beschweren: Egal was passiert, selber Schuld!

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Das war unmöglich von Dir !

Desweiteren darf ein Fahrrad auch die Straße benutzen, selbst wenn ein Radweg vorhanden ist. Ausnahme es wird die Benutzungspflicht vorgeschrieben.

Die meisten Radfahrer bezahlen übrigens genauso Steuern wie Du !


hahaha wie gemein :( aber muss ich mir merken