Habe ich einen Schulabschluss?
Ich verstehe das garnicht weil jeder Lehrer mir was anderes sagt.
Folgende Situation
ich war im Gymnasium (g8) von jahr 5 bis 9 (habe die 9. Wiederholt wäre dann aber versetzt worden)
habe dann aber auf eine Gesamtschule gewechselt und bin in die 11. Klasse gekommen (EF).
jetzt werde ich nicht versetzt aber ich will sowieso auf eine Berufsschule Ausbildung machen.
Habe ich jetzt einen Hauptschul-Abschluss, garkeinen oder was anderes? (nrw)
4 Antworten
Ganz gleich, um welchen Abschluss es geht: Du darfst ihn nur dein eigen nennen, wenn Du ein Zeugnis vorweisen kannst, das ihn dir bestätigt.
Wenn Du sagst, dass Du nach dem 2. Versuch in der 9. 'versetzt' worden wärst, hast Du also die 9. am Gymmie 'geschafft'?
In Niedersachsen hat man da noch nicht den (erweiterten) MSA, aber das kann in NRW anders sein!
Sowas muss der Koordinator Deiner Schule wissen. Außerdem könntest Du Deine alte Schule fragen, weil die im Zweifel dafür zuständig wären, das Versetzungszeugnis 9->10 als SchulAbschlussZeugnis erneut auszudrucken. In NDS wird das erst 'auf Wunsch' gemacht, weil es ja sonst alles nur 'VersetzungsZeugnisse' sind!
Ja ich hab die 9. Auf dem gymmie geschafft beim 2. Mal und wäre auch da in die oberstufe gekommen
Wie kommt man denn von der 9. in die 11.?
Nach der 10. bekommt man die Oberstufenzulassung, was in der Theorie gleichwertig mit dem Realschulabschluss ist.
Einführungsphase. Ich dachte, dass es die überall gäbe.
Ist das erste Jahr der Oberstufe, zählt aber noch nicht ins Abitur. Und die ist eben bei G8 bereits in der 10. und bei G9 erst ein Jahr später, da G8 ja nach der 12. endet und G9. erst nach der 13.
Inhaltlich hat er also nicht übersprungen, sondern ist theoretisch einfach in die nächste Klasse gegangen.
Eigentlich müsstest du einen Realschulabschluss haben, wenn ich mich nicht irre.
Meine lehrerinnen meinten heute warum auch immer dass ich keinen habe und die EF am besten wiederholen soll… aber wie bin ich denn dann ohne abschluss in die EF gekommen…
Dadurch, dass du in die EF gekommen bist, müsstest du ja eigentlich einen Realschulabschluss haben. Ich würde mich an deiner Stelle mit dem Kultusministerium in Verbindung setzen, die können dir am besten helfen.
Indem man aus dem G8 System und G9 System springt.
Auf dem Gymnasium wäre bei ihm die 10. bereits die EF gewesen und da er versetzt wurde (somit die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe erhalten hat, bei G8 beginnt die Oberstufe bereits in der 10. Klasse, die Berechtigung gibt es also nach der 9. Klasse), hat er auf der neuen Schule eben mit der EF weitergemacht, die dort aber erst die 11. ist, weil die G9 anbietet. Wäre er dort in die 10. gegangen hätte er ein Jahr wiederholt und dazu bestand kein Grund (da er versetzt wurde und in die Oberstufe durfte).