Abo falle,kein support,Preiserhöhung ohne Einwilligung von fremdgehen69 ist das legal?

Sjuak  24.07.2024, 13:55

Darf ich raten du hast keine Frau von der Seite je getroffen Richtig?

Geraltvw 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:03

War auch nie mein Ziel. Dass da Fake Profile sind war mir bewusst. Nur dachte ich, dass man da easy wieder aus dem Abo kommt. Leider kommt man da nie wieder raus!

4 Antworten

Du musst die AGBs lesen.

Wahrscheinlich hast du nicht ordnungsgemäß gekündigt und somit haben sie es nicht annehmen müssen. Sowas kann passieren, wenn ne Seite dafür extra Formulare hat oder ne gesonderte Mail Adressen.

DIe Kostenerhöhung lässt sich wahrscheinlich durch eine Preiserhöhung erklären. Hierfür wird die stumme Einwilligung genutzt. Wenn du nicht dagegen was sagst, dann geht man davon aus das du damit einverstanden bist. Bei Netflix muss man ja auch nicht extra Einwilligung wenn die ihre Preise erhöhen. Aber man muss die bescheid gegeben haben das ne Preiserhöhung kommt und du die Möglichkeit hast davor noch zu kündigen.

Woher die 9,99 kamen, kann ich dir nicht sagen.

Natürlich gehts nicht das du niemanden vom Support bekommst. Notfalls musst du mal deine Rechtsschutz fragen ob sie die da helfen können. Oder drohe dort mit rechtlichen Schritten. Oftmals melden sich die Seiten dann.


Geraltvw 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:30

Achso und das Ultra Heftige. Wie will man da falsch kündigen. Hab soger Screenshot davon. Name, Adresse, benutzer Name, e-mail angeben und auf Kündigen drücken. MEHR MUSS MAN DA NICHT EINGEBEN. Dann steht da, ich Zitiere: Deine Kündigung ist am "Datum&Uhrzeit" Eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet!!!! Der "Vertrag Kündigen" Reiter ist so sinnlos und NUTZLOS und dient nur einem Zweck. Dummen Nutzern Hoffnungen zu machen...

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GS2000  24.07.2024, 15:29
@Geraltvw

Dieser Button ist mittlerweile rechtlich verpflichtend.

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Geraltvw 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:20

Mir wurde nie gesagt das eine Preiserhöhung kommt. Mit rechtlichen schritten habe ich schon gedroht. Kommt trotzdem keine Antwort. Also werde ich den weg gehen müssen

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Von Experte ruhrgur bestätigt

Das kann von uns so keiner abschließend beurteilen. Das kommt unter anderem auf die damaligen AGB an, ob du korrekt gekündigt hast, innerhalb der Frist usw.

Richtig ist, dass das Internet voll von Beschwerden dieser und anderer Seiten ist.

Folgendes kannst du tun: Pack alles zusammen, die alten und die neuen Sachen, Rechnung des angebl. Inkassos und wende dich an die Verbraucherzentrale. Es besteht auch die Möglichkeit unberechtigte Forderungen, die von deinem Konto abgebucht wurden, zurückzuholen. Vielleicht ist die Frist noch nicht abgelaufen, wende dich hier an deine Bank. Persönlich: ich würde so rasch wie möglich Rat bei der Verbraucherzentrale suchen, kostet eine Kleinigkeit, lohnt sich aber. Die kennen die Pappenheimer aus vielen vielen Beschwerden und leisten rechtssicheren Beistand.


Geraltvw 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:13

Ich habe keine Rechnungen oder belege. Die buchen einfach vom Konto ab und fertig -.- das mit der Verbraucherzentrale werde ich denke mal auch machen. Danke

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Dass es sich um Scam handelt ist weithin bekannt.

Die Erteilung eines Lastschriftmandates, sowie die Übermittlung der Iban ist fragwürdig.

Warum der Betrag nicht zurückgebucht wurde bleibt gleichermaßen unklar. Je mehr Kündigungen dort eingehen, um so sicherer werden die Täter, dass der Kündigende selbst von einem rechtsgültigen Vertragsverhältnis ausgeht. Eine Bestätigung bedarf es nicht. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Hier ist das Problem, dass dem Betreiber die Identifikation eindeutig ermöglicht werden muss. Hier wurde unter einem anderen Namen angemeldet. Dieser Sachverhalt sollte immer klargestellt werden. Einige Betreiber zeigen das als Betrug an; Dazu müsste jedoch auch ein Vermögensnachteil vorliegen.

Die WeblingAG (Casualbill) ist nur der Zahlungsdienstleister und nicht der Anbieter der Seite. Dieser sitzt in den Niederlanden. Einfach mal nach "Casual Networks B.V., Frans Erenstraat 14A, 5921VG Venlo, Niederlande" googlen. Da kommen Erfahrungsberichte anderer und es ist zu erfahren, welche Methoden und Maßnahmen beiderseits als Option bestehen.

Nachdem gekündigt ist ware folgendes Handlungsstrategie denkbar:

  1. Zurückbuchen was möglich ist. Normaler Weise wird ein Rechtsanwalt dann aktiv. Fraglich ob die richtige Anschrift überhaupt bekannt ist.
  2. Weitere Schritte nur bei Bekanntheit des richtigen Namens und Anschrift zu erwägen.
  3. Schreiben aufsetzen und Betrag zurückfordern. Und zwar seit der 1. Kündigungsmöglichkeit. Dieses sollte eine Frist von 10-14 Tage haben, belegbar per Brief oder Fax übermitteln.
  4. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens kann ein Mahnantrag eingereicht werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Geraltvw 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:55

Die richtige Anschrift und Namen hatte ich dort angegeben

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Da hilft wohl nur der Gang zu einem Anwalt. Da Du das bereits seit ein paar Jahren erduldest, ist es unerläßlich das ein profi das Kündigungsschreiben formuliert. Schlie0lich bist du ja stillschweigend einen Vertrag eingageangen, Du hast ja nie einen formellen Widerspruch eingelegt.
Volders ist eigentlich recht zuverlässig was die Erfolgsquote der Kündigungen angeht. Dein Konto mußt Du aber selber beobachten, und sobald eine Abbuchung durch fremdgehen69 oder der beauftragten Zahlungsplattform getätigt wird, diese sofort durch deine Bank zurückbuchen lassen.


Geraltvw 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:11

Danke, dann werde ich mich mal mit meiner Bank in Verbindung setzen

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ruhrgur  24.07.2024, 14:05
Da hilft wohl nur der Gang zu einem Anwalt

Ich kann an dieser Stelle nur die Antwort von Eckengucker vollumfänglich bestätigen: Die VZ wäre hier der geeignete Ansprechpartner. Schriftliche Vertretung kostet einmalig € 60,-- zzgl. Beratungsgebühr, das ist deutlich weniger, als du für einen RA zahlst. Die besagte Seite ist, zumindest bei der VZ, wo ich tätig war, auch bei weitem nicht unbekannt.

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