Abmahnung, weil man Nichtraucher ist?
Ich bin LKW-Fahrer. Der Laster, mit dem ich planmäßig unterwegs bin, musste mal in die Werkstatt. Daraufhin sollte ich mit dem Fahrzeug eines Kollegen fahren, der momentan im Urlaub ist.
Problem: Der andere Kollege ist Kettenraucher, in der Kabine hat es gestunken wie die Pest und überall lagen Kippen herum. Wäre ich da 8 oder 10 Stunden lang drin, wäre mir garantiert schlecht geworden. Ich habe mich also geweigert, mit der Karre zu fahren.
Daraufhin hat mir der Chef gestern eine Abmahnung in die Hände gedrückt. Ist das rechtens? Was sagt das Nichtraucherschutzgesetz dazu?
4 Antworten
Hat nichts mit dem Nichtraucherschutzgesetz zu tun, sondern ist eine Frage des Arbeitsschutzgesetzes - aber dazu solltest Du mit dem Betriebsrat oder dem Anwalt Deiner Wahl ein Gespräch führen, dabei aber die arbeitsrechtliche Frist von drei Wochen für eventuelle Gegenmaßnahmen nicht versemmeln.
Schlechte Karten. Du hast Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, aber nicht auf einen geruchsfreien.
Soweit das Gesetz.
Bei 7-10h fahrt hättest auch die Fenster aufkurbeln oder die Lüftung dauerhaft durchlaufen lassen können.
Die einfachste Lösung.
Noch bessere Idee: Er kann ja selber mit rauchen anfangen, dann stört ihn so was nicht mehr 😂
Sehe ich anders. Kalter Zigarettenrauch ist nicht „rauchfrei“ und gerade die Lüftung pustet doch in dem Fall auch jede Menge von dem Dreck heraus.
Oder willst du allen Ernstes sagen, dass es gesund ist, in so einer Umgebung zu arbeiten?
Das war Arbeitsverweigerung und somit hat dein Chef recht.
Das du den Gestank nicht magst ist verständlich, aber mit kräftigem Lüften könnte man es erträglich machen.
In Büros und Gebäuden gilt inzwischen überall Rauchverbot. Nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, auch wegen Brandschutz.
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung kann man die Fahrerkabine eines Lkw durchaus mit einem Büro gleichsetzen – er hat also richtig gehandelt.
Der Chef sollte demnach generell ein Rauchverbot in seinen Fahrzeugen anordnen und nicht die Nichtraucher gängeln.
Das Nichtraucherschutzgesetz kannst du hier einsehen: https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/__1.html
Und da steht nichts, dass du deine Arbeit nicht erledigen musst. Die Abmahnung ist berechtigt.
Kippen raus, lüften, nötigenfalls einen dir angenehmen Geruch in die Kabine bringen.
In Büros und Gebäuden gilt inzwischen überall Rauchverbot. Nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, auch wegen Brandschutz.
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung kann man die Fahrerkabine eines Lkw durchaus mit einem Büro gleichsetzen – er hat also richtig gehandelt.
Es geht aber nicht ums Rauchen, sondern um den Geruch des kalten Rauchs. Der ist zwar unangenehm, aber er muss trotzdem seinen Job machen.
Ist trotzdem ungesund und hinsichtlich des Arbeitsschutzes nicht zulässig, da er dauerhaft dieser Beeinträchtigung ausgesetzt ist.
Hätte er sich geweigert, als Lieferant kurz durch eine verrauchte Gaststätte zu gehen, könnte ich deiner Argumentation folgen. Hier geht’s aber um den Arbeitsplatz und nicht um eine „kurzzeitige Beeinflussung“.
In einem Büro lässt sich so etwas auch niemand (mehr) gefallen…
So weit kommt´s noch, dass ich den Dreck der anderen wegräumen soll - sonst geht es dir gut? Die Raucher sollen ihre Karren gefälligst sauber verlassen!