Kann man wegen öfter zu spät kommen eine Abmahnung kriegen?
Ich kam jetzt in der letzte Zeit das eine und andere mal zu spät. Ich muss dazu leider aber auch sagen, ich habe eine Fahrtzeit mit der deutsche bahn von 1,5-2 Std. Da passiert desöfteren natürlich auch was, es kommt was zu spät oder fällt aus.
Informieren tu ich mich immer über die App, die aber auch nicht immer zuverlässig bzw. sowas immer kurz vorher passiert. Ich nehme schon fast die früheste Bahn. Dazu kommt dass mein Vorgesetzter momentan im Urlaub ist und ich nur zu 70 % Unterstützung bekomme, da unsere Firma einfach unterbesetzt ist und ich dadurch den einen oder anderen Tag von 7 bis 18 Uhr arbeite, was auch nicht zulässig ist, was jeder weiß der Ahnung von Arbeitsgesetz hat.
Jetzt wurde ich dumm angemacht, da ich ja so oft zu spät komme, ich dafür zu sorgen habe, dass ich früher und pünktlich komme, ich ja (O-Ton) bei der deutschen Bahn früher anrufen soll oder mit dem Fahrrad kommen soll (40km) um püntklich hier zu sein. Ich ansonsten wohl riesige Probleme kriegen würde.
Dazu kommt, dass ich so schon körperlich von der Arbeit so angeschlagen bin dass ich auf dem Heimweg einschlafe und zuhause so kaputt bin und direkt schlafen gehen kann. Ist das gerechtfertigt bzw. kann man mich dafür abmahnen?
8 Antworten
Die Frage ist ja, ob die Leute, die dich da "anmachen", von deiner Situation wissen. Wir haben wirklich kein super Betriebsklima, aber wegen so was wurde hier noch niemand angemacht, wenn die Umstände bekannt sind.
Entscheidend ist aber bei der Frage einer Abmahnung die Geschäftsleitung. Kläre da doch mal die Toleranzgrenzen ab. Betriebsrat wäre auch interessant. So was klärt man am besten gleich bei der Einstellung.
Grundsätzlich ist es bei einem fest definiertem Arbeitsbeginn deine Bringschuld, zu diesem Zeitpunkt anwesend zu sein. Notfalls musst du dafür auch einen früheren Zug nehmen.
Natuerlich kann wegen oefteren Zuspaetkommens abgemahnt und danach im Wiederholungsfall auch gekuendigt werden.
Eine Arbeitszeit von 07:00 bis 18:00 Uhr ist dann zulaessig, wenn darin eine mindestens einstuendige Pause enthalten ist und im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 48 Wochenstunden rauskommen.
Deinen Vertrag kenne ich nicht. Ich beziehe mich nur auf die gesetzliche Regelung. Gesetzlich sind regelmaessig 48 Wochenstunden zulaessig und 60 Wochenstunden dann, wenn im - unpraezise ausgedrueckt - Halbjahresdurchschnitt hoechstens 48 rauskommen.
Deine Aussage "... ich dadurch den einen oder anderen Tag von 7 bis 18 Uhr arbeite, was auch nicht zulässig ist, was jeder weiß der Ahnung von Arbeitsgesetz hat" ist somit falsch.
Eigentlich solltest du dir ja vorher anschauen ob du die Anforderungen an den Beruf erfüllen kannst. Wenn das nicht geht kommt er eben nicht infrage. Aber die Verantwortung für die Entscheidung trägst du.
Wenn du keine gleitende Arbeitszeit hats, dann musst du einfach pünktlich zum Arbeitsbeginn anwesend sein. Das nennt man das "Wegerisiko" und das geht leider voll zu deinen Lasten, au´ßer etwa bei höherer Gewalt.
Da die Bahn aber notorisch Verspätung hat, musst du das in deine Berechnung mit einbeziehen. Auch ein Autofahrer kann icht den täglichen Stau als Begründung für sein Zuspätkommen abgeben.
In diesem Punkt ist die Arbeitswelt grausam und wenn du da nicht die Rückendeckung bzw. das Verständnis von deinem Chef hast, kann dir durchaus eine Abmahnung drohen.
Grundsätzlich gilt aber sowieso. Entweder der Job passt zum Wohnsitz und zum Arbeitsweg oder der Wohnsitz samt arbeitsweg muss an den Job angepasst werden oder der Job muss an den Wohnsitz angepasst werden.
Mit der derzeitigen Situation bist du quasi unter Dauerstress. Der wird dir auch auf Dauer nicht gut tun.
Such Dir ein Zimmer oder fahr früher
Ich bin jahrelang auch mit dem Zug gefahren. Verlass dich nicht auf die App, sondern auf den Fahrplan.
Sprich mal mit deinem Chef, da du auch länger arbeitest, vermutlich ohne Entgelt, ob man da was nicht machen kann
Im Vertrag steht allerdings eine 40 Stunden Woche.