Gemieteten Fahrzeug fahren was nicht auf mich ist sondern auf ein Kollege?

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Es interessiert nur den Vermieter, wer mit der Kutsche unterwegs ist. Die Polizei interessiert das nicht die Bohne. Die interessiert sich nur dafür, ob Du den passenden Führerschein hast.

Alles, was hier bisher gepostet wurde, ist einfach nur Müll. Und auch im Falle eines Unfalles, wird die Versicherung bezahlen. Dafür gibt es das Pflichtversicherungsgesetz. Und da kann sich keine Versicherung heraus winden. Die können aber den nicht im Mietvertrag stehenden Fahrer in Regress nehmen und Forderungen stellen.

Für Führerscheinentzug oder gar Haftstrafen gibt es absolut keinen Grund. Denn selbst wenn der Vermieter eine Anzeige erstatten sollte, ist das alles nur Sache des Zivilrechts. Aber definitiv kein Strafrecht. Was sollte das denn für eine Straftat sein?

So ziemlich das einzig richtige bisher ist die Aussage, das vorab mit dem Vermieter zu klären, wer alles fahren "darf". Aber genau genommen, ist der Mieter der Vertragspartner und auch der, gegen den der Vermieter irgend welche Ansprüche wie zB Schadenersatz oder Blitzergebühren... erheben kann.


Danny59  14.05.2023, 01:54

Möchtest du jetzt sagen, dass wenn jemand mein Auto klaut und damit einen Unfall baut, meine Versicherung für den Schaden aufkommen würde?

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EddiR  15.05.2023, 07:35
@Danny59

Genau das! Die Versicherung kann ggf den Dieb in Regress nehmen. Aber zuerst mal ist es Deine Versicherung die eintritt. Ganz nebenbei... Den Finanziellen Schaden der Dir durch hochstufen in der Versicherung entsteht und den an Deinem eigenen Auto musstest Du von dem Dieb zivilrechtlich einklagen.

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Es ist wichtig zu beachten, dass das Fahren eines Mietfahrzeugs ohne Genehmigung des Vermieters ein Vertragsbruch ist und strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wenn du bei einer Polizeikontrolle erwischt wirst, kann das zu einer Geldstrafe, einem Führerscheinentzug oder sogar einer Freiheitsstrafe führen. Wenn du in der Probezeit bist, können die Konsequenzen noch schwerwiegender sein. Es ist daher ratsam, vorher mit dem Vermieter zu sprechen und sich die Genehmigung einzuholen, bevor man das Fahrzeug fährt.


EddiR  11.05.2023, 13:21

Was sollten das für strafrechtliche Konsequenzen sein? Wenn überhaupt, ist das Zivilrecht! Für Führerscheinentzug oder gar Freiheitsstrafe gibt es überhaupt keinen Grund! Alles ausgemachter Blödsinn!

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Danny59  10.05.2023, 23:49

Keine Autovermietung vermietet Autos an Personen in der Probezeit.

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Es könnte sehr viel passieren. Keine Autovermietung würde einem "Neuling" einen Wagen vermieten, auch nicht als Zweitfahrer. Wenn du in eine Polizeikontrolle kommst, können sie den Mietvertrag fordern - und da stehst du nicht drin. Das wäre ein Vertragsbruch und auch eine Straftat.

Falls du aber einen Unfall bauen solltest (oder der Wagen würde beschädigt werden), würde dich die Versicherung haftbar machen - du müsstest den gesamten Schaden (sowohl vom Mietwagen als auch den vom Unfallgegner) zahlen, würdest noch eine Anzeige kassieren, und der Füherschein wäre für sehr lange (bis immer) weg.


EddiR  11.05.2023, 13:19

Straftat!? Vollkommener Blödsinn! Welchen strafrechtlichen Grund sollte es da geben. Vertragssachen sind eindeutig Zivilrecht!

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Danny59  13.05.2023, 01:20
@EddiR

Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz

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Danny59  14.05.2023, 01:51
@EddiR

Habe noch vergessen zu erwähnen: Hier handelt es sich nicht um Vertragsbruch, weil der FS überhaupt keinen Vertrag hat (den er brechen könnte). Der Vertragsbruch wäre auf Seiten desjenigen, der den Vertrag unterschrieben hat. Und das auch nur, wenn er zugibt, dem FS den Wagen überlassen zu haben. Wenn er das nicht zugibt, kann er natürlich behaupten, der FS habe den Wagen ohne Erlaubnis entwendet. Das, und das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz sind Straftaten.

Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

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EddiR  15.05.2023, 07:30
@Danny59

So ein ausgemachter Blödsinn! Aber auch für Dich gerne nochmal... Es ist nicht der Fahrer sondern das Auto versichert. Und wenn überhaupt, dann noch die Insassen ausgenommen dem Fahrer! Denn wenn Du schon das Pflichtversicherungsgesetz zu Rate ziehst, solltest es auch ganz lesen! Das Auto und nur das Auto ist versichert! Und bei einem Mietwagen ist selbstverständlich auch ein erweiterter Personenkreis vorhanden. Und der Vertragsbruch ist und bleibt, bestenfalls eine zivilrechtliche Sache und stellt keine Straftat dar!

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Das größte Problem hast du bei einem Unfall, denn die Versicherung wird den Schaden nicht übernehmen und du musst somit dafür gerade stehen und bezahlen.


EddiR  15.05.2023, 07:32

Blödsinn! Warum sollte eine Versicherung den Schaden nicht bezahlen? Und sag jetzt bitte nicht, daß ein anderer Fahrer nicht versichert ist. Denn auch das ist purer, blanker Mumpitz!

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TheFamousSpy  15.05.2023, 09:36
@EddiR

Stimmt, korrekterweise müsste es heißen die Versicherung wird sich regressieren

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