4 Monate vergessen umzumelden was sind die Folgen?
Ich bin seit Anfang August in Potsdam in einem Studentenwohnheim und mir hat nie einer was von ummelden gesagt... ich hab es erst vor kurzem von einem Kumpel mitbekommen...
Jetzt wollte ich mal fragen ob da einer weiß ob die da so konsequent sind mit der 1000€ Strafe wenn das der erste Umzug ist.
Und wie soll ich mich verhalten ...
7 Antworten
Die Bußgeldvorschriften des Bundesmeldegesetzes sind so genannte "Kann-Vorschriften"
Das heißt, dass die Meldeämter diese Vorschriften anwenden können, aber eben nicht zwingend müssen.
Jedes Meldeamt entscheidet selbst ob es Bußgelder für verspätete Anmeldungen vergibt oder nicht, und falls ja, wie hoch diese dann sind.
In der Regel wird das Bußgeld natürlich danach gestaffelt wie lange du schon zu spät bist. Bei uns staffelt sich das bis auf 60 EUR für ein ganzes Jahr, und danach kostet jedes weitere Jahr weitere 30 EUR.
In deinem Fall würdest du von mir ein Verwarngeld von 20 EUR aufgebrummt bekommen.
... dann bekommt auch der Wohnungsgeber ein Problem, denn diese Bleibe darf an Nichtstudierende nicht vergeben werden, so jedenfalls die Förderbedingungen der Länder.
Zu was bitte hat denn dieser Dir die Wohnungsgeberbestätigung erstellen müssen?
Und 1.000 EUR sind auch bei uns Alltag, nach 4 Wochen meist. Steht doch auch so am Schwarten Brett/im Nutzungsvertrag.
Mir ist das schon mehrmals "passiert", teilweise sogar erst nach erst nach 14 Monaten. Habe bei der Ummeldung ein aktuelleres Datum angegeben und es war kein Problem. Bei 4 Monaten brauchst du dir da gar keine Gedanken machen. Die Meldeämter kommen mit der Arbeit eh kaum hinterher.
Für eine um 14 Monate zu spät erfolgte Anmeldung eines Wohnsitzes hättest du von mir ein Bußgeld von 88,50 EUR bekommen! Wir verhängen nämlich z.B. Strafen dafür erst recht wenn man sich zum Anmelden so viel Zeit lässt.
Du kannst nicht einfach pauschal sagen, dass da nix passiert! Ob ein Meldeamt Bußgelder verhängt oder nicht entscheidet es selbst. Ich kenne viele Meldebehörden die das auch tun.
Und das Datum des Einzuges kannst du nicht selbst angeben. Das Datum bescheinigt dir der Vermieter schriftlich.
Meld dich einfach um und gut ist. Da passiert nicht viel. Vergiss auch nicht, dich für die Rundfunkgebühren anzumelden, ansonsten gibt es ein böses Erwachen, wenn dann eine Nachzahlung im dreistelligen Bereich ins Haus flattert.
Sagt doch nicht pauschal das nicht viel passiert.... 4 Monate zu spät ummelden kostet bei uns z.B. 20 EUR!
Hat dir der Vermieter denn keine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt?
Dazu ist er nämlich verpflichtet.