Duschen und Essen kochen im Studentenwohnheim?

2 Antworten

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Duschen darfst Du lt. Urteil wann Du willst, nur eben nicht stundenlang. Und wenn Du hunger hast, dann kochst Du Dir etwas. Beides kann Dir keine/r verbieten.

Zu Duschen: http://www.anwaltonline.com/tips/duschen_-_baden.html

Zu Kochen: promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Kochen/Kochen-in-der-Mietwohnung-E1698.htm

Ein Studentenwohnheim hat da keine Sonderklauseln und wenn sind diese unwirksam.

Verhalte dich so, dass niemand gestört wird

Duschen und Kochen ist um diese Uhrzeit völlig in Ordnung.

Ansonsten wird auch einiges in der Hausordnung stehen.