3 Monate Frist ist vergangen, der Bußgeldbescheid ist nicht zugegangen in dieser Zeitspanne, Geldstrafe ist nicht zu zahlen,aber wie sieht es mit dem Punkt aus?
3 Antworten
Wenn die Verjährung des Bußgeldverfahrens eingetreten ist, gibt es auch keinen Punkt.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate und wenn in den drei Monaten kein Bescheid eingeht, dann kostet es kein Geld und gibt auch keine Punkte.
Hoffentlich hast du nicht falsch gezählt, denn die Verjährungsfrist wird durch den Anhörungsbogen unterbrochen, sie beginnt also erst, wenn dir die Anhörung zugestellt worden ist und nicht schon an dem Tag, als du z. B. geblitzt worden bist....
Infos unter dem Link.
LG
Wenn kein Bußgeldbescheid eingegangen ist, gibt's auch keine Strafe, auch keinen Punkt. Dann kannst du drei Kreuze machen und danke sagen.
Verjährungen können durch die Verwaltungsbehörde auch unterbrochen werden
Ja. Einmal, wenn z.B. vorher ein Anhörungsbogen eingegangen ist. Dann beginnt die Verjährungsfrist neu ab diesem Datum.
Aber dem ist wohl hier scheinbar nicht so, zumindest steht nichts dazu in der Frage
Es ist interessant zu wissen, ob es bei mir der Fall wäre. Der Bußgeldbescheid ist wahrscheinlich nicht zugestellt worden, weil ich in einer großen WG wohne, es gibt kein Namensschild an der Klingel, es gibt auch keine Pflicht für einen Namensschild,aber die gemeldete Adresse ist richtig.
Bußgeldbescheide können auch öffentlich zugestellt werden ....
Öffentliche Zustellung vom Bußgeldbescheid - Bußgeldverfahren (bussgeldkatalog.org)
kann man nachlesen
vielleicht ist er auch zugestellt - durch Einlegen einer Nachricht in den Briefkasten
OK danke, aber ich denke wegen 70 Euro, wird man diesen Unkosten nicht in Kauf nehmen.
welche Unkosten ... eine öffentliche Zustellung kostet nichts ....
Selbst wenn öffentlich zugestellt wurde, es ist ja schon verjährt
Es sind schon ein 3/4 Jahr vergangen.