Kann man Kindergeld fürs Studium erneut beantragen?
Guten Abend,
meiner Kenntnis nach erlischt der Anspruch auf Kindergeld, wenn zwischen Schulabschluss und Studium mehr als 4 Monate liegen, in denen man noch nicht für ein Studium eingeschrieben ist.
Da dieser Zeitraum voraussichtlich überschritten wird, möchte ich gerne wissen, ob es nach Erlöschen des Anspruchs möglich ist, erneut Kindergeld zu beziehen, wenn das Studium (vor dem 25. Lebensjahr) begonnen wird.
Des Weiteren interessiert mich, wie es sich in diesem Fall mit Unterhalt gestaltet. Ergibt sich ein (erneuter) Unterhaltsanspruch, wenn in dieser Übergangszeit keine Ausbildung absolviert wurde?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Dann solltest Du dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, dann kann Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen, dass Kind muss natürlich auch ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung sein.
Unterhaltsanspruch besteht dann natürlich nicht, außer in einer kurzen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also ggf.bis zu 3 oder 4 Monate, aber da muss der Beginn der Ausbildung oder Studium schon klar und nachweisbar sein.
Meines Wissens kannst du bei Studienanfang beides beantragen.
Ja, in der Regel hast du Anspruch auf Kindergeld, wenn du ein Studium beginnst. Normalerweise läuft der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, solange du noch in der Ausbildung bist oder dich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindest. Dabei ist wichtig, dass das Studium in der Regelzeit erfolgt und nicht zu lange dauert.
Es gibt jedoch einige spezifische Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Anspruch auf Kindergeld besteht. Diese können von Land zu Land variieren, daher ist es ratsam, die genauen Anforderungen bei der zuständigen Behörde, wie der Familienkasse, zu überprüfen oder dich dort zu erkundigen, um sicherzustellen, dass du die Voraussetzungen erfüllst.
Ja du erhältst auf jeden Fall Kindergeld, wenn du U25 bist und studierst und neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitest.