Frage zur Probezeit - Führerschein?

6 Antworten

Danke für eure Antworten.
hmm ob man wirklich immer bewusst gg die Regeln verstößt bezweifle ich.
das heißt bei drei A Verstößen am selben Tag kommt direkt die MPu ohne Aufbauseminar, ich dachte nämlich es muss erst das Seminar gemacht werden, wenn man dann noch mal zwei A Verstöße begeht kommt die MPU.
. Ich wollte einfach nur wissen wie da so die Regeln sind.

hoffentlich schaffe ich die restlichen paar Monate auch noch ohne Fehler.
Ich denke Fehler können immer passieren, Vorallem auf der Autobahn oder in 30 er Zonen kann man schnell mal zu schnell fahren.
durch das Aufbauseminar konzentriere ich mich wirklich sehr stark und bin zum Teil sehr angespannt beim Fahren , zB bei Ampeln, vlt ist es ja normal oder ich bin einfach Anders 😁

ich denke das legt sich nach der Probezeit.

3 A - Verstöße in einer Woche begehe, ist es dann direkt Führerschein weg und MPU oder zählt es dann nur als 1 A Verstoß und man muss zum Aufbauseminar.

Warum sollten 3 unterschiedliche A-Verstöße als nur einer zusammengezählt werden? Die Logik verstehe ich nicht ganz. Selbst wenn du drei A-Verstöße in einer Stunde begehst, sond das 3 separate A-Verstöße, und die werden auch dementsprechend geahndet, soll heißen, Fahrerlaubnis ist weg.

Was du dir da zusammen bastelst stimmt leider hinten und vorne nicht

Und das ist noch nicht alles. Wenn das, was du schreibst, tatsächlich eine Sichtweise ist, halte ich Zweifel an deiner persönlichen Eignung zum Führen von KFZ für durchaus begründet.

zum Beispiel : ich wurde am Montag mit 10 km/h zu viel geblitzt und gestern oder zum Beispiel morgen auch noch mal mit 5 km/h zu viel. Vom ersten habe ich aber noch nichts gewusst.

Ist das wirklich dein Ernst?

Geahndet wird der begangene Verstoß nicht deine Unkenntnis.

In deinem fiktiven Beispiel ist von 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen die Rede.

Richtig ist: Das du innerhalb von 3 Tagen 2 x erwischt wurdest. Macht eine Quote von 67 %. Auf einen Monat hochgerecht hieße das Innerhalb von 30 Tagen = 20 Mal geblitzt. Das sind 67 %

Die Wahrscheinlichkeit, dass du immer nur zu schnell gefahren bist, wenn geblitzt wurdest , kann wohl ausgeschlossen werden.

Vom ersten habe ich aber noch nichts gewusst.

Was hast du nicht gewusst, dass du geblitzt wurdest, oder das du zu schnell unterwegs warst?

Relevant ist übrigens beides nicht.

Auch ein defekter Tacho ändert daran gar nichts.

Auch wenn der Sachverhalt fiktiv ist, musst du fragen lassen, wie du dazu kommst anzunehmen, dass so was möglich wäre?

wenn ich jetzt ( unwahrscheinlich aber möglich ) 3 A - Verstöße in einer Woche begehe,...

Warum redest du immer von A-Verstößen? Offensichtlich was du gar nicht was der Unterschied zwischen A & B-Verstößen ist.

Hast du überhaupt einen Führerschein?

Im Übrigen gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21km/h weder als A noch als B-Verstoß.

Dafür das du mal in einer Fahrschule gewesen bist, weißt du erschreckend wenig. Ehrlich gesagt gar nichts. Wie kommt das?


xkmbk99 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:28

Hallo erstmal,

  1. wieso zweifelst du an meiner persönlichen Eiugnung zu führen von einem KFZ ? Ich frage nur was wäre wenn, ich habe davon nichts begangen, ich wurde noch nie geblitzt, was auch hoffenlich so bleibt.

Weil ich nicht wusste, dass 10 kmh zu viel kein B Vertoss ist ? Dein Ernst ?

ich dachte das Ziel wäre sich an die Regeln zu halten und so zu fahren ohne B. A oder anderen Regelbruch,

Natürlich kenne ich Unterschiede zwischen A und B Verstoß, wo steht denn, dass ich sie nicht kenne ?

Wenn ich A Verstöße schreibe, meine ich auch A Verstöße, wenn du was Anderes verstehst oder verstehen willst, ist es nicht meine Schuld.

Wie kommst du darauf, dass ich nichts weiß ? Oder sogar dass ich ungeignet bin ?

Darf man nicht fragen wie das Gesetz ist ? In manchen Foren sogar hier auf gutefrage stand, dass man während des AS die Strafe zahlt aber keine Konsequenzen ( ZB MPU ) bekommt, wenn man einen weiter A Verstoß begeht.

Habe das aus Interesse gefragt, wird dir in der Fahrschule beigebracht , was passiert wenn du 3 A Verstöße in kürzester Zeit begehst ( zB ein Tag ), nein.

Dir werden nur die Schritte beigebracht, A Verstoß --> AS 2. A Verstoß --> Ermahnung und einem wird geraten MPU zu machen, 3 A Verstoß--> Entzug der Faherlaubnis und MPU, und unterschiede zwischen A und B Verstoß.

da es anscheinend die obenbeschreibene Sonderregel gibt, dachte ich dass ein AS erforderlich ist und erst wenn man nach dem AS immer noch die Regeln bricht Verwarnung und MPU folgen.

Andere haben es auch geschafft normal zu antworten, du hast dir einfach irgendwas aus meiner Frage zusammengwürfelt und daraus deine eigene Version gemacht.

Also nochmal für dich , ich habe diese Fehler weder begangen, noch will ich sie begehen, noch unterstütze ich jegliches Verhalten gegen die Regeln auf der Straße oder sonst wo. Ich habe kein Verständnis für Menschen, die andere gefährden oder Anderen schaden. Ich versuche mich stets an die StvO zu halten. Mich hat nur interessiert, ob es dazu auch ein ,, Sondergestz" gibt. Anscheinend nicht...

mir hätte eine normale Antwort völlig gereicht...

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heurekaforyou  25.07.2024, 00:05
@xkmbk99

Vielen Dank für dein ausführliches Statement

Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, würde ich gerne ein paar Dinge richtig stellen.

Du schreibst:

wieso zweifelst du an meiner persönlichen Eignung zu führen von einem KFZ ? Ich frage nur was wäre wenn,......

Warum unterstellst du mir etwas, was nachweislich nicht stimmt?

 Ich schrieb: Wenn das, was du schreibst, tatsächlich deine Sichtweise ist, halte ich Zweifel an deiner persönlichen Eignung zum Führen von KFZ für durchaus begründet.

Ich habe sehr wohl erkannt, dass deine Geschichte kein Tatsachenbericht ist.

zum Beispiel : ich wurde am Montag mit 10 km/h zu viel geblitzt und gestern oder zum Beispiel morgen auch noch mal mit 5 km/h zu viel. Vom ersten habe ich aber noch nichts gewusst.

Ich schrieb: In deinem fiktiven Beispiel ist von 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen die Rede.

 Ich frage nur was wäre wenn,......

Richtig ist: In der gesamten Beschreibung ist ausschließlich von "ich" die Rede.

Du schreibst eben nicht: Was wäre wenn?: Ein Fahrer ..... Eine Person...... Ein Fahranfänger.....

wenn ich jetzt ( unwahrscheinlich aber möglich ) 3 A - Verstöße in einer Woche begehe,
theoretisch kann ich ja nach dem ersten Verstoß vorsichtiger fahren, wenn ich davon weiß ( Brief )

Wenn du fragst: Was wäre, wenn ich........

Dann darfst du dich doch nicht wundern, wenn meine Antwort lautet: Dann würdest du........

  • Deine Frage: Was wäre, wenn ich...
  • Meine Antwort: Dann müsste der er/sie/es.....

Hast du kapiert, warum es hier nicht um dich persönlich geht?

Ich schrieb: Auch wenn der Sachverhalt fiktiv ist, musst du fragen lassen, wie du dazu kommst anzunehmen, dass so was möglich wäre?

Tipp: Lies langsam und frag' wenn du etwas nicht verstehst.

Und denke beim nächsten Mal einfach ein realistisches Szenario aus, anstatt zu schmollen. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund.

Du behauptest:

Natürlich kenne ich Unterschiede zwischen A und B Verstoß, wo steht denn, dass ich sie nicht kenne ?
Wenn ich A Verstöße schreibe, meine ich auch A Verstöße, wenn du was Anderes verstehst oder verstehen willst, ist es nicht meine Schuld.
Habe das aus Interesse gefragt, wird dir in der Fahrschule beigebracht , was passiert wenn du 3 A Verstöße in kürzester Zeit begehst ( zB ein Tag ), nein.
Dir werden nur die Schritte beigebracht, A Verstoß --> AS 2. A Verstoß --> Ermahnung und einem wird geraten MPU zu machen, 3 A Verstoß--> Entzug der Faherlaubnis und MPU, und unterschiede zwischen A und B Verstoß.
Was sind A- und B-Verstöße?A-Verstöße: Schwerwiegende Verstöße

Verstöße dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass schon beim ersten Mal ein Aufbauseminar angeordnet wird.

Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Und die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. 

B-Verstöße: Weniger schwerwiegende Verstöße

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus.

Andere haben es auch geschafft normal zu antworten, du hast dir einfach irgendwas aus meiner Frage zusammengwürfelt und daraus deine eigene Version gemacht.
Natürlich kenne ich Unterschiede zwischen A und B Verstoß, wo steht denn, dass ich sie nicht kenne ?

Dann gehst du also wirklich davon aus, dass dieser Unsinn realistisch ist?

wie ist eigentlich, wenn man zwei B Verstoße verursacht, man aber vom ersten noch nichts wusste.?
wenn ich jetzt ( unwahrscheinlich aber möglich ) 3 A - Verstöße in einer Woche begehe, ist es dann direkt Führerschein weg und MPU oder zählt es dann nur als 1 A Verstoß?
theoretisch kann ich ja nach dem ersten Verstoß vorsichtiger fahren, wenn ich davon weiß ( Brief )

Ich stelle meine Frage gerne noch mal!

Auch wenn der Sachverhalt fiktiv ist, musst du fragen lassen, wie du dazu kommst anzunehmen, dass so was möglich wäre?

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10kmh und 5kmh gibt doch nur Verwarnungen und die haben für die Probezeit keine Relevanz. Verwarngelder zahlen und fertig…


xkmbk99 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:08

Danke für eure Antworten.
hmm ob man wirklich immer bewusst gg die Regeln verstößt bezweifle ich.
das heißt bei drei A Verstößen am selben Tag kommt direkt die MPu ohne Aufbauseminar, ich dachte nämlich es muss erst das Seminar gemacht werden, wenn man dann noch mal zwei A Verstöße begeht kommt die MPU.
. Ich wollte einfach nur wissen wie da so die Regeln sind.

hoffentlich schaffe ich die restlichen paar Monate auch noch ohne Fehler.
Ich denke Fehler können immer passieren, Vorallem auf der Autobahn oder in 30 er Zonen kann man schnell mal zu schnell fahren.
durch das Aufbauseminar konzentriere ich mich wirklich sehr stark und bin zum Teil sehr angespannt beim Fahren , zB bei Ampeln, vlt ist es ja normal oder ich bin einfach Anders 😁

ich denke das legt sich nach der Probezeit.

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Jedre Verstoß zählt natürlich einzeln. Man weiß in dem Moment, wo man ihn begeht durchaus, dass man ihn begeht, man hofft nur nicht erwischt zu werden. Von daher gilt das Argument mit dem "davon nichts wissen" nicht.