2 A verstöße nach ASF was passiert?

1 Antwort

Bei den Probezeitmaßnahmen erfolgt die jeweils nächste Stufe erst, nachdem die vorherige eingeleitet wurde. Die Verwarnung kann erst ausgesprochen werden, wenn das Aufbauseminar angeordnet wurde und der Entzug erfolgt erst, nachdem du verwarnt wurdest.

§2a Abs 2 StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Dir wurde die in Nummer 2 genannte Frist noch nicht gesetzt, also kannst du nicht "nach deren Ablauf" einen Verstoß begangen haben.


justin07092003 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 21:23

also heißt mein 3ter A verstoß zählt nicht als A verstoß und mir wird meine fahrerlaubnis nicht abgenommen heißt wird als normaler blitzer gezählt da der zweite brief von verstoß 2 noch garnicht eingetroffen und angeordnet wurde ?

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migebuff  10.06.2024, 21:30
@justin07092003

Ja. Erst wenn du nach der Verwarnung nochmal einen A-Verstoß begehst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Das ist im Übrigen kein Freifahrtschein, denn die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine MPU anordnen.

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