❗⚠️ HILFE! Unfaire Berechnung des Urlaubs beim (voraussichtlich) befristeten Vertrag? Dazu noch, wenn man Mitte des Jahres angefangen hat zu arbeiten?
Bitte ALLES lesen!!!
Wie wird der Urlaub beim befristeten Vertrag berechnet, wenn man nicht weiß, ob der Vertrag später verlängert wird?
- Ganz normal auf ein Jahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember), ganz egal, wann man im Jahr angefangen hat zu arbeiten?
- Oder von dem Datum an, an dem man angefangen hat zu arbeiten, bis zum voraussichtlichen befristeten Ende, d.h. auch wenn man nicht weiß, ob der Vertrag DOCH noch verlängert wird?
Zum Beispiel:
Ich habe letztes Jahr Juli (d.h. Mitte, nicht Anfang des Jahres), angefangen, im Einzelhandel zu arbeiten und einen befristeten Vertrag auf 1 Jahr bekommen.
Das heißt: ich werde, nach Ablauf des Jahres, also dieses Jahr im Juli wahrscheinlich gekündigt; was ja aber noch nicht feststeht, weil es ja nur "befristet" heißt, ja?
Nun, ich habe "30 Urlaubstage im Kalenderjahr, bezogen auf eine 6 Tage Woche". (Übrigens, Arbeiten tue ich aber immer nur 5 Tage !?! )
Heißt es, dass mir vom letzten Jahr 15 Tage Urlaub zustehen und auf dieses Jahr ganze 30 Tage, egal ob man mich nach Ablauf meines befristeten Vertrages kündigt oder nicht? ...
Wird man mir die restlichen 15 Tage dieses Jahres, die ich ja nicht gebrauchen werde wegen Ablauf des Vertrages und der daraus resultierenden Kündigung, auszahlen?(Ps. Obwohl ich vom letzten Jahr ganze 15 Tage Urlaub übrig hatte, und wir dann einen Chefwechsel bzw. Inhaberwechsel des Geschäfts hatten, wollte mir der neue Chef andrehen, dass ihm der alte Chef angeblich gesagt hatte, dass ich vom letzten Jahr keine Urlaubstage mehr hätte!! Aber auch dazu habe ich schon eine Frage gestellt gehabt. - Und auf meinen Lohnabrechnungen war komischerweise auch nicht notiert, ob ich Urlaub genommen hätte oder nicht, was seltsam ist!
Ps. Ich arbeite eigentlich 30 Stunden die Woche bzw. 130 Stunden im Monat!
Du hast die Frage vor nem Monat schon mal gestellt, was ist aus den Ratschlägen dort geworden?
Welche Frage genau? Dass der Chef mir sagte, dass ich keinen Urlaub mehr habe?
genau, was ist da rausgekommen?
Ich habe dem Chef tatsächlich nichts gesagt, und er ist sehr sehr nett zu mir, netter als zu allen anderen....
4 Antworten
15 Tage resturlaub aus dem letzten Jahr und 15 für dieses Jahr. Resturlaub sollte man allerdings bis März in Anspruch nehmen. Wird der Vertrag verlängert hast du noch 15 zusätzliche Tage.
Wenn es im Betrieb für das ganze Kalenderjahr 30 Urlaubstage gibt und Du am 1. Juli angefangen hast, stehen Dir für letztes Jahr 15 Urlaubstage zu.
Hast Du letztes Jahr keinen Urlaub genommen und Dein AG hat Dich auch nicht dazu aufgefordert Urlaub zu nehmen, hast Du einen Resturlaub von 15 Urlaubstagen aus 2024.
Dass für dieses Jahr 30 Urlaubstage da stehen, ist korrekt.
Letztes Jahr hattest Du nach § 5 Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Teilurlaub, da Du in der zweiten Jahreshälfte angefangen hast.
Dieses Jahr steht Dir ab 1. Januar nach § 4 Bundesurlaubsgesetz der gesamte Jahresurlaub zu, der 30 Urlaubstage beträgt, weil Du die Wartezeit von sechs Monaten erfüllt hast. Solltest Du nach Ablauf der Befristung nicht weiter dort arbeiten können, kann der Urlaubsanspruch dann entsprechend gekürzt werden.
Wenn der neue AG Dir erzählt, dass Du aus letztem Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr hast, weil ihm das der alte AG "erzählt" hat, muss er das auch belegen. Das wird er nicht können, wenn Du keinen Urlaub genommen hast.
Was die 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche betrifft gilt folgendes:
Ist der Urlaub in Werktagen angegeben, musst Du für eine Woche Urlaub sechs Urlaubstage einsetzen, auch wenn eine Fünf-Tage-Woche vereinbart ist. Anders wäre es, wenn der Urlaub in Arbeitstagen angegeben wird. Dann würden für eine Woche Urlaub fünf Urlaubstage abgezogen.
Übrigens: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund gibt es keine Kündigung. Er endet mit Erreichen des Beendigungsdatums, falls er nicht verlängert oder entfristet wird.
Du solltest drei Monate vor Ablauf der Befristung fragen, ob man Deinen Vertrag verlängert oder Dich übernimmt.
Im Vertrag wird auch stehen, dass Du Dich spätestens drei Monate vor Ablauf bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden musst. Verpasst Du diese Frist und meldest Dich später, streicht man Dir das ALG1 für eine Woche.
Also das heißt, ich muss dort trotzdem "aufhören" zu arbeiten? Weil wenn es befristet ist und es nicht verlängert wird, muss ich dort ja "raus", quasi wie gekündigt, oder?
Wenn man Dir vor Ablauf der Befristung keinen neuen Vertrag gibt, bzw. den Vertrag verlängert, endet das Arbeitsverhältnis am vereinbarten Beendigungstermin.
Um es einfach zu sagen: Ja, Du bist raus, wenn man vorher nicht verlängert/übernimmt. Das Arbeitsverhältnis ist dann ohne Kündigung durch Ablauf der vereinbarten Frist beendet
Danke, gerade erst vor kurzem erfahren, dass mich der Chef gleich kündigen will.
Das tut mir leid. Je nachdem wann Du im Juli angefangen hast, bist Du momentan noch keine sechs Monate im Betrieb.
Schreib doch noch mal, wenn Du die schriftliche Kündigung erhalten hast und schreib dann auch das genaue Datum des Arbeitsbeginns.
⚠️❗ Hallo!
ich habe am 08.08.2024 angefangen zu arbeiten und habe nun die schriftliche Kündigung jetzt am 09.01.2025 erhalten und werde am 15.02.2025 gekündigt.
Danke für die Rückmeldung.
Gegen die Kündigung kannst Du nichts tun, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift.
Du solltest aber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und den Freizeitausgleich für Deinen evtl. vorhandenen Resturlaub/Überstunden.
Ich wünsche Dir, dass Du bald wieder einen Job findest
VIELEN DANK DIR!
Darf ich fragen, braucht man das qualifizierte Arbeitszeugnis wirklich?
Und was bedeutet Freizeitausgleich? Bekomme ich den Resturlaub nicht ausbezahlt?
Wenn ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht schlecht ausfällt, ist es besser als ein einfaches. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es außer den Daten im einfachen Zeugnis auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung und oft einen Schlußsatz.
Der Freizeitausgleich bedeutet, Du nimmst Deinen Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kannst Du diesen nicht mehr nehmen, wird er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt. Auf die Auszahlung hast Du aber nur Anspruch, wenn Dein AG nicht möchte, dass Du den Urlaub nimmst.
Wenn du 30 Urlaubstage im Jahr hast, dann hast du für das halbe Jahr 15 Tage.
Du hast mit 30 Tagen und einer 6-Tage Woche also insgesamt 5 Wochen im Jahr.
https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-berechnen/#urlaubsrechner
Also noch 15 Tage aus dem Vorjahr, da im Juli angefangen und noch 15 Tage in diesem Jahr, da dein Vertrag befristet ist bis Ende Juni.
Und mit dem neuen Chef solltest du dringend reden was die Urlaubstage aus dem letzten Jahr betrifft!
Und wenn du in diesem Jahr deine Urlaubstage nicht nehmen kannst (wobei du sie natürlich nehmen solltest), dann müssen sie ausgezahlt werden.
Ps. Auf der Seite deines Links steht "Urlaubsanspruch bei Vollzeit", und ich arbeite eigentlich 30 Stunden die Woche bzw 130 Stunden im Monat, das habe ich vergessen zu sagen, tut mir leid!
Spielt keine Rolle, da sich deine Stunden auf 5 Tage verteilen bei einer 6 Tage Woche.
Oder arbeitest du an weniger Tagen die Woche?
Wie meinst du mit an weniger Tagen die Woche? Nein ich arbeite unterschiedlich, das heißt Mal habe ich länger frei, mal arbeite ich vier Stunden mal sechs Stunden oder sieben. Aber mir tut man immer 130 Stunden im Monat geben, das heißt, nicht mehr nicht weniger. Bedeutet, ich muss meine 130 Stunden so oder so abarbeiten, und sogar Überstunden wollen sie nicht dass ich mache! Und auszahlen tun sie mir genau das was im Vertrag steht! Also kurz gesagt, die wollen dass ich 130 Stunden arbeite, nicht weniger, aber auch nicht mehr! ganz genau 130 Stunden im Monat!
Genauer steht bei mir: der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers beträgt insgesamt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Darin enthalten ist der gesetzliche mindestanspruch auf Erholungsurlaub von 24 Arbeitstagen sowie ein freiwillige gewährter zusatzurlaub von 6 arbeitstagen. Für den gesetzlichen mindest erholungsurlaub gelten die Vorschriften des BUrlG in seiner jeweils gültigen Fassung.
In welchem Umfang der darüber hinaus arbeitsvertraglich vereinbarte Zusatzurlaub in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis“ – Regelung getroffen wurde. Dies ist eine Klausel, nach welcher der Urlaub im Jahr des Eintritts in ein Unternehmen oder im Jahr des Ausscheidens des Urlaubs nur anteilig gewährt werden soll.
Ist eine solche zusätzliche Klausel im Arbeitsvertrag nicht enthalten, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaub. Sind beispielsweise 30 Urlaubstage vereinbart, so kann der Arbeitnehmer im Falle eines Ausscheidens nach dem 30.06. auch 30 Tage in Anspruch nehmen.
Findet sich im Arbeitsvertrag eine solche „pro rata temporis“-Regelung wieder, so hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Urlaubs, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, nur einen anteiligen Anspruch. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem unterjährigen Ausscheiden nach dem 30.06. immer mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beanspruchen kann.
Da sind ganz schön viele Unbekannte in deinem Text, wenn du 5 Tage bei einer 6 Tagewoche arbeitest reduziert sich der Urlaubsanspruch um ein 6tel, somit 24 Tage.
Hast du deinen Urlaub in 2024 nicht genommen, verfällt dieser, wenn dich der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat das er verfällt, hat er nicht kannst du ihn maximal bis 31.03. nehmen.
Ein befristeter Vertrag wird nicht gekündigt, er endet zum angegebenen Datum.
Den genommenen oder nicht genommenen Urlaub sollen sie bitte nachweisen. (kann natürlich sein, dass er verfallen ist.
hat er nicht kannst du ihn maximal bis 31.03. nehmen
Auch dann verfällt der Urlaubsanspruch nicht, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht nachweisbar darauf hingewiesen wurde, den Urlaub bis dahin zu nehmen, da er sonst verfalle.
Doch, (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Doch
Nein!
Ich kenne diese Bestimmung des Bundesurlaubsgesetz es BUrlG selbstverständlich.
Sie ändert aber nichts an meiner Aussage. Denn so hat das Bundesarbeitsgericht BAG mit Urteil vom 19.02.2019 - Az. 9 AZR 541/15 auf der Grundlage zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs EuGH (EuGH, Urteil vom 06.11.2018, C-684/16 - Shimizu und EuGH, Urteil vom 06.11.2018, C-619/16 - Kreuziger)!
Hast du das Urteil gelesen? Die Klage wurde abgewiesen und neu verhandelt da die Berufung der Beklagten erfolgreich war und das Bundesarbeitsgericht eben bestätigt hat, das das Vorgehen des Landesarbeitsgerichts bei der Schuldigsprechung der Beklagten fehlerhaft war. Die Beklagte war übrigens das Unternehmen...
Dass die Berufung/Revision des beklagten Arbeitgebers beim Bundesarbeitsgericht BAG Erfolg hatte, hat Gründe, die mit dem Problem des Verfalls oder Nichtverfalls nicht direkt etwas zu tun haben. Die Gründe haben mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Verlangen des Arbeitnehmers nach Entgektung seines Urlaubsanspruchs zu tun.
Im Urteil heißt es:
Der Arbeitgeber kann sich nach der vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung auf den fehlenden Urlaubsantrag des Arbeitnehmers deshalb nur berufen, wenn er zuvor konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge getragen hat, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun, und ihm klar und rechtzeitig mitteilt, dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheiten (vgl. EuGH 6. November 2018 – C-684/16 – [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 45 f.).
Kann der Arbeitgeber diesen Nachweis nicht erbringen, bleibt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erhalten.
Siehe dazu, weil Du meinen Aussagen zum Nichtverfall wohl nicht glaubst, die Erläuterungen bei "Hensche":
https://m.hensche.de/bag-beschraenkt-verfall-von-urlaub-bag-9azr541-15-20.02.2019_15.08.html
Das mit den 24 Tagen stimmt nicht!
Denn bei einer 6 Tage Woche, wie im Handel üblich, wird zwar nur 5 Tage gearbeitet, aber da bedeuten eben 30 Urlaubstage 5 Wochen.
Würde er also eine 5 Tage Wochen haben und 30 Tage Urlaub, dann wären es 6 Wochen Urlaub.
Ohne Streiten zu wollen eine 6 Tagewoche impliziert 48 Wochenstunden, ob es so gemacht wird ist einem Richter schlicht egal, der Rechtsrahmen gibt das so her. Ein Unternehmen das sich in der heutigen Zeit ein derartiges Vorgehen wie geschildert leisten kann, wird sich auch einfach so darauf berufen.
eine 6 Tagewoche impliziert 48 Wochenstunden
Eine 6 Tage impliziert das, was in dem Unternehmen als Arbeitszeit vorgegeben ist. Und das variiert zwischen 35 Stunden und 48 Stunden Vollzeit - je nach Unternehmen.
In den meisten Fällen geht man im Handel von der 37,5 Stunden Woche aus, da die Tarifverträge darauf ausgerichtet sind. Wenn die Firma zumindest an den Tarifvertrag angebunden ist oder daran angelehnt seine Verträge macht.
Nur die Stunden sind am Ende auch egal, weil es darauf ankommt an wie vielen Tagen der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet.
1. Was meinst du mit ganz schön viele Unbekannte in deinem Text?
2.
Ein befristeter Vertrag wird nicht gekündigt, er endet zum angegebenen Datum.
Das heißt ich bekomme einen neuen und darf weiterarbeiten und werde sicher nicht gekündigt?
3. Genauer steht bei mir: der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers beträgt insgesamt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Darin enthalten ist der gesetzliche mindestanspruch auf Erholungsurlaub von 24 Arbeitstagen sowie ein freiwillige gewährter zusatzurlaub von 6 arbeitstagen. Für den gesetzlichen mindest erholungsurlaub gelten die Vorschriften des berlg in seiner jeweils gültigen Fasung.
Nein. Wenn dein Vertrag befristet ist, dann bedeutet es, man muss dir nicht kündigen zum 30.6. Dein Vertrag läuft einfach aus.
Würdest du allerdings am 1.7. auf der Matte stehen und man würde dich arbeiten lassen, dann hast du damit einen unbefristeten Vertrag.
Du solltest also rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber besprechen, ob er den Vertrag verlängert (befristet oder unbefristet)
Vielen Dank, aber was heißt das genau, dass wenn ich am 1.7 trotzdem komme, die mir automatisch einen unbefristeten Vertrag ausstellen müssen? Dann würde ich gerne kommen damit ich dort für immer arbeiten kann:)
Zweitens, was wenn ich nicht rechtzeitig mit dem Arbeitgeber bespreche ob er meinen Vertrag verlängert?
pS: Ich arbeite 30 Stunden die Woche! (Das heißt, nicht Vollzeit.)
Das ist jetzt wieder ein Sonderfall, wenn du keinen Folgevertag bekommst, aber am 01.07. anfängst und nicht an der Arbeitsaufnahme gehindert wirst, hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag. Teilzeit wird nochmal komplett anders, auf Stundenbasis gerechnet,
Dein Arbeitgeber wird schon zusehen, dass er dir entweder einen Folgevertrag gibt oder dich eben an der Arbeitsaufnahme ab 1.7. hindert ;-).
Rede mit dem Arbeitgeber!
Und ob du nur 30 Stunden arbeitest oder 37,5 oder 40 Stunden ändert an deinen Urlaustagen nichts!
Entscheidend ist nur, an wie vielen Tagen du dort bist.
Wenn sich deine 30 Stunden also bei einer 6 Tage Woche auf 5 Tage verteilen (6Stunden am Tag), dann hast du trotzdem 30 Tage Urlaub.
Würdest du allerdings nur an 4 Tagen deine 30 Stunden verteilen, dann hast du am Ende auch 5 Wochen Urlaub. Nur deine Urlaubstage werden weniger (in dem Fall dann nur noch 24 Tage) - das Ergebnis ist aber das Gleiche.
Du würdest weniger Urlaubstage nutzen um auf deine 5 Wochen zu kommen.
Somit hättest du bei 48 Wochenstunden einen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub pro Monat. Bei 30 Stunden somit 1,56 ganze Tage, macht in 6 Monaten 9,375 ganze Tage. Halbe Tage kennt das Urlaubsgesetz nicht, erst ab halbe Tage darf aufgerundet werden somit 9 ganze Tage im halben Jahr. Das sind 9x8 Stunden also 72 Stunden du arbeitest 30 Stunden an 5 Tagen somit 6 pro Tag somit hast du 12 Freie Teilzeittage.
Wochenstunden
Der Urlaubsanspruch hat überhaupt nichts mit der Anzahl der Wochenarbeitsstunden zu tun (die sind nur von Belang für das Urlaubsentgelt pro Urlaubstag), sondern nur mit der Anzahl der Wochenarbeitstage.
Top!! Danke! Tut mir leid.. mein Deutsch ist schlecht, deswegen verstehe ich komplizierte Verträge/ viele Sätze meistens nicht..
Also das heißt, ich muss dort trotzdem "aufhören" zu arbeiten? Weil wenn es befristet ist und es nicht verlängert wird, muss ich dort ja "raus", quasi wie gekündigt, oder?