! Bekommt man "Teilzeit (4h/Tag) + Bürgergeld" fast so viel, wie wenn man Vollzeit arbeitet?

3 Antworten

Wenn man von den derzeit 12,41 Euro Brutto Stundenlohn ausgeht und bei Vollzeit das doppelte als bei Teilzeit an Bruttoeinkommen hätte, würde man mit Teilzeit in Steuerklasse 1 um die 800 Euro Netto und bei Vollzeit etwa 1500 Euro Netto aufs Konto bekommen.

Das würden dann schon 700 Euro mehr im Monat sein.

Berücksichtigt man bei Teilzeit die Aufstockung bis auf Höhe des Grundbedarfs nach dem SGB - ll, also Nettoeinkommen abzüglich der Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, hätte man grob gerechnet mit Vollzeit im Monat etwa 400 Euro Netto mehr zur Verfügung.

Der Freibetrag bei Teilzeit bei etwa 1040 Euro Brutto läge bei ca. 320 Euro, die vom Nettoeinkommen theoretisch abgezogen würden und das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen ergeben würde.

Also angenommen man bekommt bei diesem Bruttoeinkommen etwa 800 Euro Netto aufs Konto und zahlt für seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom im Monat 437 Euro.

Dann läge der Grundbedarf alleine bei derzeit min. 1000 Euro im Monat, weil zur Warmmiete min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro dazu käme.

Zieht man dann den Freibetrag von ca. 320 Euro von den 800 Euro Nettoeinkommen ab, blieben max.um die 480 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Würde bedeuten, bei einem Grundbedarf von 1000 Euro und Anrechung der 480 Euro anrechenbaren Nettoeinkommen, bliebe ein ungedeckter Bedarf von min. 520 Euro.

Diese 520 Euro würde man dann vom Jobcenter als monatliche Aufstockung bekommen.

Mit den ca. 800 Euro Nettoeinkommen und den ca. 520 Euro Aufstockung käme man auf etwa 1320 Euro im Monat, also etwa 320 Euro mehr als ohne Erwerbseinkommen.

Diese ca. 320 Euro ist der zustehende Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Wenn man aber bei Vollzeit von den oben genannten Nettoeinkommen von etwa 1500 Euro und einen Bedarf von 1000 Euro im Monat ausgeht, hat man unter Berücksichtigung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen bei Teilzeit und nur der Hälfte der Arbeitszeit ggf.theoretisch nur um die 180 Euro mehr im Monat, würde man Vollzeit arbeiten.

Denn bei 1500 Euro Nettoeinkommen könnte man den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von grob gerechnet 350 Euro in Abzug bringen.

Es blieben dann angenommen 1150 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig, also würde im Regelfall kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung vom Jobcenter bestehen, weil man etwa 150 Euro über dem Bedarf von 1000 Euro liegen würde.

In Teilzeit mit der Hälfte an Arbeitszeit käme man wie berechnet mit ca. 800 Euro Nettoeinkommen und bei einer Aufstockung von um die 520 Euro auf etwa 1320 Euro im Monat, also wie oben erklärt hätte man dann rein theoretisch nur um die 180 Euro mehr zur Verfügung.

Das könnte unter Umständen noch etwas mehr werden, wenn ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde gestellt und bewilligt würde.


qqualityfight 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 08:07

VIELEN VIELEN DANK FÜR DAS AUSFÜHRLICHE. JETZT HABE ICH ES VIEL BESSER VERSTANDEN ALS BEI ALLEN ANDEREN KOMMENTAREN!!!🙏🙏👍👍👍

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Bei 4 hr Teilzeit zum Mindestlohn taegl. + Buergergeld haette ich sehr viel weniger gehabt als in meinem Vollzeitjob. Vergleich kannst du die Einkommen nur, wenn du das Entgeld einer Vollzeitstelle kennst.

Als Teilzeitkraft mit Festgehalt bekommst du mtl. ca. EUR 992 + Aufstockung.

Als Vollzeitkraft zum Mindestlohn bekaemst du ca. 1.985. Dazu kaemen dann noch Ueberstunden und Wochenendzulagen. Damit waerst du weit ueber EUR 2.000. Macht sich auch gut beim Weihnachtsgeld und fuer die spaetere Rente.

Nur, wenn man permanent muede ist, und sich ueber einen 15minuetigen Arbeitsweg beklagt, wird das nichts. Tiefbau-Chef will, dass ich mehr als 8h (bis 9½) TÄGLICH arbeite und auch Samstag? (Recht, Gesetz, Steuern) - gutefrage

Einfach weniger zocken und eher ins Bett gehen. Dann klappts auch mit den Finanzen. Vorallem, wenneinem schon die Moeglichkeit geboten wird.


qqualityfight 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 06:32

Ja, es geht wirklich um meine Familie mit der ich Zeit verbringen will, denn sonst bin ich den ganzen Tag auf der Arbeit und sehe die nicht.

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Chocolate2000  31.05.2024, 06:38
@qqualityfight

Du solltest mal deine Prioritaeten ueberdenken. Was hat eine Familie vom Ernaehrer, der immer nur auf der untersten Stufe der Sozialleiter herumturnt, anstatt seiner Familie mal was zu bieten? Was glaubst du denn, wie es anderen Familienvaetern geht?

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Chocolate2000  31.05.2024, 06:51
@qqualityfight

Nein. Wer das Geld liebt und eine geregelte Arbeitszeit bei gutem Gehalt haben moechte, macht eine Ausbildung und muss i.d.R. nicht zum Mindestlohn arbeiten. Eigentlich duerften dir bei deinem Jobangebot und deiner Ablehnung garkeine Sozialleistungen zustehen. Du finanzierst jetzt deine Freizeit auf Kosten des Steuerzahler's. So war das eigentlich nicht gedacht. Man haette sich ueber Freizeit mit der Familie ja auch mal ueberlegen koennen, wie man es finanziell und zeitl. gebacken bekommt, bevor man Nachwuchs zeugt.

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qqualityfight 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 08:19
@Chocolate2000

Ich habe schon mal Vollzeit gearbeitet aber jetzt nicht mehr Aus verschiedenen privaten und gesundheitlichen Gründen

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Chocolate2000  31.05.2024, 08:22
@qqualityfight

Deine privaten Gruende interssiert den Steuerzahler nicht, und gesundheitliche muessen vom Amtsarzt diagnostiziert und bestaetigt sein.

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Du bekommst Teilzeit + Bürgergeld im Leben nicht so viel wie wenn man Vollzeit arbeitet.

Es wird ja auch nur aufgestockt, und nicht Teilzeit + Regelsatz.


qqualityfight 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 06:33

Oh was meinst du mit aufgestockt?

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Sethrin  31.05.2024, 07:30
@qqualityfight

Es gibt einen Regelsatz, den man mindestens zum Leben braucht.

Die genaue Summe weiß ich nicht, da es schon ~ 10 Jahre her ist, dass ich das letzte Mal Geld vom Amt bekommen habe.

Darum sagen wir mal, dass es 750 € sind. Zusätzlich wird die Miete bezahlt.

Nehmen wir mal Fix 450 € dafür.

Heißt, man würde dann Bürgergeld 1.200 € (750 + 450) bekommen.

Wenn du nun einen Minijob hast, bzw. Auf Halbzeit arbeitest, und dort dann sagen wir mal 700 € bekommst, dann bekommst du vom Jobcenter nur die Differenz von 700 € und 1.200 €, und nicht 700 € plus 1.200 €.

Es wird also nur aufgestockt, damit du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.

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qqualityfight 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 07:54
@Sethrin

Vielen lieben Dank Dir!! 🙏

Meine Recherche:

Pro Monat verdiene ich knapp dann Brutto 1100 € (Mindestlohn: 12,41 € • 4 Stunden pro Tag • 1 Arbeitsmonat (das sind fast 22 Tage) = 1100€ Brutto).

Aber Netto wären es dann vielleicht 850€.

Nun habe Ich gegoogelt: und eine mögliche Aufstockung könnte bei 250€ liegen.

250€ vom Amt +850€ mein Netto=

Dann wären das ca. (wiederum) 1100€, die ich insgesamt für den ganzen Monat (Bar) auf die Hand bekomme.

(Bezahlt das Amt eigentlich auch obendrauf die Miete, oder muss ich das selber von den 1100€ tun?)

Stimmt das so?

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