Religionslehrer aufgrund Homophobie* verklagen?

Doesig  19.04.2025, 23:17

Wie lange ist das her?

DerEine0011 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 23:27

einige Jahre habe vor 3 Jahren Abi gemacht

3 Antworten

Also sowas geht natürlich überhaupt nicht und gerade als Religionslehrer sollte man neutral gegenüber seinen Schülern sein.

Trotzdem wird eine Anzeige (oder Klage) hier nichts bringen, da Sie sowieso nicht mehr arbeitet und dir Behörden sowas auch nicht wirklich interessiert

In den genannten Dingen ist nichts, was homophob wäre enthalten. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung.

Eine Meinung muss nicht stimmen, eine Tatsachenbehauptung dagegen muss stimmen.

Klasse 6, 7 und 8 ist eine Meinungsäußerung. Sie beleidigt ja niemanden.

Alle anderen Punkte haben keinerlei strafrechtliche Relevanz.

Und wenn, dann hättest du es gleich zur Anzeige bringen müssen, jetzt ist es verjährt.

Bedenke auch bitte, man kann zwar alles anzeigen, das Meiste wird jedoch polizeilich nicht verfolgt und man wird auf den Privatklageweg verwiesen.

Ob man da dann recht bekommen würde, steht auf einem anderen Blatt, außerdem ist der Privatklageweg ein teures Unterfangen, welches du aus eigener Tasche bezahlen musst.

Die Kosten für einen anwaltlichen Brief betragen mindestens 90€. Je nach Anwalt können das auch mal 330€ sein.

Man sollte sich also gut überlegen, was man anzeigt. Es muss auch Aussicht auf Erfolg haben. Hat es keine Aussicht auf Erfolg und man klagt trotzdem, ist diese Klage mutwillig.

Lediglich dieses Jonglieren mit den Noten halte ich persönlich für fragwürdig. Man könnte meinen, das sie jedes Mal irgendetwas gegen dich hatte und dann gleich die Note absichtlich gedrückt hat.

Allgemein bewertet müsste man meinen, dass diese Lehrerin schon sehr schräg drauf gewesen ist. Krude und abstruse Ansichten hatte.

Die paar Jahre bis zu ihrer Pensionierung hat sie noch heruntergerissen und dachte sich, dass ihr in der Zeit eh niemand mehr etwas kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einzelfall, Klage lohnt sich nicht, schon gar nicht nach 3 Jahren.