Religionslehrer aufgrund Homophobie* verklagen?
Hi liebe GF Community als ich damals in der Schule war gab es dort eine Lehrerin die offen homophob und meinungsfeindlich war.
Hier eine Chronik:
5.Klasse: Ich wurde zur Seite genommen und gefragt ob ich zuhause verg****tigt würde von meinen Eltern (2 Frauen btw) da ich ja nichts von zuhause erzählen würde.
6.Klasse: Schwule Personen wären Sünde und sollten kastriert werden
7.Klasse:Habe bei der gleichen Laier gesagt das sich sowas nach Hitler anhört (Notenbesprechung davor 1- auf dem Zeugnis dann doch eine 3 Begründung: Leistungsabfall in den 3 Wochen)
8.Klasse: Non Binärer Freund von mir hat die Schule aufgrund Mobbing verlassen sie sagte er hätte das verdient!
9.Klasse: Sie bekommt von irgendwem mit das ich bei meinen Freunden geoutet bin (1- auf 4-)
10.Klasse: Sie geht in Rente
Was haltet ihr von sowas und was sind eure Erfahrungen+Meinungen?
Wie lange ist das her?
einige Jahre habe vor 3 Jahren Abi gemacht
3 Antworten
Also sowas geht natürlich überhaupt nicht und gerade als Religionslehrer sollte man neutral gegenüber seinen Schülern sein.
Trotzdem wird eine Anzeige (oder Klage) hier nichts bringen, da Sie sowieso nicht mehr arbeitet und dir Behörden sowas auch nicht wirklich interessiert
In den genannten Dingen ist nichts, was homophob wäre enthalten. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung.
Eine Meinung muss nicht stimmen, eine Tatsachenbehauptung dagegen muss stimmen.
Klasse 6, 7 und 8 ist eine Meinungsäußerung. Sie beleidigt ja niemanden.
Alle anderen Punkte haben keinerlei strafrechtliche Relevanz.
Und wenn, dann hättest du es gleich zur Anzeige bringen müssen, jetzt ist es verjährt.
Bedenke auch bitte, man kann zwar alles anzeigen, das Meiste wird jedoch polizeilich nicht verfolgt und man wird auf den Privatklageweg verwiesen.
Ob man da dann recht bekommen würde, steht auf einem anderen Blatt, außerdem ist der Privatklageweg ein teures Unterfangen, welches du aus eigener Tasche bezahlen musst.
Die Kosten für einen anwaltlichen Brief betragen mindestens 90€. Je nach Anwalt können das auch mal 330€ sein.
Man sollte sich also gut überlegen, was man anzeigt. Es muss auch Aussicht auf Erfolg haben. Hat es keine Aussicht auf Erfolg und man klagt trotzdem, ist diese Klage mutwillig.
Lediglich dieses Jonglieren mit den Noten halte ich persönlich für fragwürdig. Man könnte meinen, das sie jedes Mal irgendetwas gegen dich hatte und dann gleich die Note absichtlich gedrückt hat.
Allgemein bewertet müsste man meinen, dass diese Lehrerin schon sehr schräg drauf gewesen ist. Krude und abstruse Ansichten hatte.
Die paar Jahre bis zu ihrer Pensionierung hat sie noch heruntergerissen und dachte sich, dass ihr in der Zeit eh niemand mehr etwas kann.
Einzelfall, Klage lohnt sich nicht, schon gar nicht nach 3 Jahren.