gibt es denn eine Statistik, wieviel Rückführungen für abgelehnte Asylbewerber noch anstehen, aber nicht möglich sind?

3 Antworten

Knapp 250.000 sind Ausreisepflichtig.

Das ist allerdings nur die Spitze des Eisberges


Kaen011  27.08.2024, 21:28
Das ist allerdings nur die Spitze des Eisberges

Meinst du in wirklichkeit sind es 2mio Ausreiseplflichtige oder was?

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toni6970  27.08.2024, 21:31
@Kaen011

Die nach einem halben Jahr nicht arbeiten oder Kriminelle müssen sofort abgeschoben werden. Das sind ca. 2,5 Millionen. Und natürlich Grenzen dicht.

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Kaen011  27.08.2024, 21:31
@toni6970
Die nach einem halben Jahr nicht arbeiten oder Kriminelle müssen sofort abgeschoben werden

Nein müssen sie nicht ein solches Gesetz gibt es nicht. Wie kommst du denn auf soetwas?

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musso  27.08.2024, 21:33
@toni6970

Scherzkeks. Asylbewerber bekommen anfangs gar keine Arbeitserlaubnis, und danach auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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toni6970  27.08.2024, 21:35
@musso

Ja, dann passt es doch. Aber Sozialhilfe geht dann ganz fix.

Abschiebeoffensive!

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musso  27.08.2024, 21:40
@toni6970

Du willst sie abschieben, weil sie nichts unerlaubtes tun? Welche Glanzleistung der Logik. Wäre doch einfacher, ihnen erst einmal die Möglichkeit zum arbeiten zu geben!

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toni6970  27.08.2024, 21:42
@musso
weil sie nichts unerlaubtes tun?

Schon das ist verkehrt. Unerlaubter Grenzübertritt ist eine Straftat.

Ergo, alles Straftäter.

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musso  27.08.2024, 21:43
@toni6970

das Ersuchen von Asyl innerhalb eines Landes ist keine Straftat.

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toni6970  27.08.2024, 21:46
@musso

Zitat:

Die unerlaubte Einreise wird grundsätzlich mit Frei- heitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe be- straft (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG).

Und die, die das zulassen bitte gleich in die gleiche Zelle

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musso  27.08.2024, 21:57
@toni6970

Nach der europarechtlichen sogenannten Dublin-III-Verordnung sind Zurückweisungen an der Grenze von Menschen, die Asyl suchen, nicht ohne Weiteres zulässig. Vielmehr ist zunächst zu prüfen, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

Die illegale Einreise, strafbar nach §§ 14, 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, darf allerdings nach Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention GFK nicht bestraft werden, wenn die Schutzsuchenden unverzüglich nach der Einreise ein Asylgesuch stellen

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toni6970  27.08.2024, 22:01
@musso

Dublin Abkommen ist ein Witz und außer Kraft gesetzt, sonst würde die nicht über die deutsche Grenze marschieren.

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musso  27.08.2024, 22:05
@toni6970

ob Du das gut findest oder nicht ist unerheblich für die Rechtslage

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toni6970  27.08.2024, 22:07
@musso

Was gut finde?

Diese Rechtslage gibt es nur auf den Papier. Das findet nicht statt. Noch nicht mitbekommen?

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musso  27.08.2024, 22:11
@toni6970

doch, aber trotzdem existiert es noch, auch wenn z.B. Orban sich seit Jahren nicht daran hält. Und für Dich auch kein Grund, es für nichtig zu erklären.

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musso  27.08.2024, 22:19
@toni6970

ja, von Tatsachen, nicht von einem Fantasieland, in dem ich die Gesetze mache

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musso  28.08.2024, 06:46
@toni6970

Und das ist richtig so. In Kriegs - und Krisengebieten darf nicht abgeschoben werden. Aber Straftäter gehören ins Gefängnis, wenn sie rechtskräftig verurteilt wurden. Allerdings nicht mal eben so auf Verdacht, weil jemand aus dem Land kriminell wurde. Solche Verhältnisse hatten wir vor 90 Jahren, und das ist nichts was man wiederholen sollte.

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toni6970  28.08.2024, 06:54
@musso

Die halbe Welt ist eine Krise und ist in Deutschland angekommen. Und wir haben sie eingeladen.

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musso  28.08.2024, 06:56
@toni6970

Ja klar, jeder in der Dritten Welt hat eine Karte mit Blümchen bekommen

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bachforelle49 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 07:35
@toni6970

und die "Merkel" hatte keine Ahnung von Psychologie, als "ziehtochter" vom kohl, sonst hätte sie das erstens alles wissen müssen, also das mit dem Grundgesetz wegen dem in der Folge interpretierbaren "Dubliner Abkommen", zweitens der Wohnungsbau schon 2015 "in den Windeln lag" und drittens Experimente mit Menschen - "wir schaffen das schon" - garantiert immer "in die Hose gehen" - dafür wird sie dann mit Orden zugeschüttet

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Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 16a 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. 

Jeder Migrant also, der vor dem Eintritt in unser Land durch andere demokratische Länder der EG (dazu zählt juristisch auch Schweiz und Norwegen) oder aus einem anderen Drittstaat eingereist ist, ist somit illegal eingewandert!

Seit 2015 sind dies bereits Millionen...

Gruß Fantho


bachforelle49 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 07:25

.. und kann dann während der Zeit der "Duldung" auch nicht arbeiten .. junge Menschen idR, die dann nur warten sprich "abhängen", müssen ja "verrückt werden im Kopf", wenn der Lebenssinn verloren geht, auch wenn dank der Ampel- Erfahrungen das Wort Arbeit sich mehr auf Regelgeld wie zB Bürgergeld fokussiert -

weil die Ampel damit die jungen Leute allgemein - nicht nur die Asylbewerber - auf die falsche Lebensspur gebracht und geführt hat, kann diese Legislaturperiode zumindest nicht als Vorzeigezeit und Vorbild für die Jugend gelten und herhalten - es gibt einfach nichts glaubhaftes mehr

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Ca. 300 000 sind vollziehbar ausreisepflichtig, d.h. der Rechtsweg ist erschöpft und sie haben keine Duldung. Theoretisch wäre es möglich, die alle abzuschieben. Praktisch natürlich nicht, wobei die fehlende Auffindbarkeit nicht das einzige Problem ist, woran das scheitert, sondern eben auch, dass ihre Identität nicht bekannt ist und Deutschland schlicht und ergreifend nicht die strukturellen Möglichkeiten hat, die alle abzuschieben.


musso  27.08.2024, 21:42

nein, es sind 243.000, und 80% davon haben eine Duldung, also ein Abschiebehindernis.

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