Darf man beim Auto fahren fotografieren?
Wenn ich beim Auto fahren mit dem Handy ein Foto machen würde, müsste ich Strafe zahlen und kriege einen Punkt, weil ich halt ein Handy am Steuer verwendet habe. Müsste ich auch die entsprechende Strafe zahlen, wenn ich das Foto mit einem Fotoapparat machen würde?
5 Antworten
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
Alles sehr verquarzt ausgedrückt. Sicherheitshalber also einen analogen Fotoapparat nehmen.
Du darfst das eingeschaltete Hand vnoch nichtmal in die Hand nehmen wenn der Motor des Fahrzeugs läuft.
Richtig.
Kleine Anekdote von mir:
Was bei meiner ersten Nutzung des Dienstautos (KIA Ceed) sehr interessant war.
Ich wollte mein Mobiltelefon mit dem Autoradio verbinden.
Ich aktiviere Bluetooth am Handy und dann ...
Musste ich die Zündung anschalten, weil das Autoradio anders nicht an geht. Den Motor habe ich nicht gestartet.
Am Autoradio tippe ich auf "Bluetooth Handy verbinden". Und was passiert?
Nix, außer einem Hinweis im Display.
"Diese Funktion ist bei Motorstillstand nicht verfügbar."
Ich musste den Motor starten und erst dann konnte ich mein Handy anlernen. Danach hat es sich ja automatisch verbunden.
Zum Glück interessiert das im Dienstgelände niemanden, aber schon interessant.
Nein das darfst du nicht.
Absolutes Verbot von Ton- und Bildwiedergabegeräten!
Ja. Da der Paragraph nicht nur Handys benennt.
Nach dem KG Berlin ist auch eine Digitalkamera verboten.
Bei einer Analogkamera dürfte das anders aussehen, weil es sich dabei nicht um ein "elektronisches" Gerät handelt.