Bedeutet das, dass man nicht durchfallen kann? Bitte helft mir. Danke! :)

Hallo Leute, ich mache zur Zeit einen Fachlehrgang zum "Rettungsdiensthelfer/Rettungshelfer" (die Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland, in Bayern z.B. nennt man ihn RDH [Rettungsdiensthelfer]) jedenfalls haben meine Kollegen und ich in ein paar Wochen Prüfung. Letztes mal hat uns der Chef-Ausbilder des Landkreises gesagt, dass man bei diesem Lehrgang nicht einmal eine Prüfung bräuchte, dies obliegt dem jeweiligen BRK Kreisverband wie sie das handhaben.. Aber er meinte man kann die Ausbildung "bestehen" oder "nicht bestehen", wenn man sie besteht dann kann man innerhalb von 3 - 3 1/2 Jahren die Weiterbildung zum RS (Rettungssanitäter) absolvieren, also ohne die Theorie-Ausbildung, dann nur mit dem Wachen- und Klinik-Praktikum und der Abschlusswoche. Aber wenn man sie nicht besteht wird das BRK uns den RDH nicht aberkennen, also wir dürfen uns danach trotzdem "RDH" nennen, aber der KV wird uns nicht ohne noch einmal die 150-stündige Theorie-Ausbildung auf den RS-Lehrgang lassen, also man müsste theoretisch wieder die gesamte Ausbildung ERFOLGREICH absolvieren, eher uns er Kreisverband auf die RS-Prüfung zulassen würde.

So viel zur Vorgeschichte... Meine Frage ist allerdings, bedeutet dass dann, selbst wenn man an (im Schlimmsten Fall angenommen) Theorie, und die beiden Praxis-Teile (1. Das Fallbeispiel und die HLW) scheitern würde und somit die Prüfung NICHT bestanden hat, dass man dann trotzdem RDH ist? Allerdings kann man ohne die erneuten 150-std. Theorie nicht die RS-Prüfung machen, stimmt das so wie ich das interpretiert habe?

Danke schon einmal im Voraus! :)

Prüfung, Prüfungsangst, Ausbildung, ASB, Bayern, Deutsches Rotes Kreuz, DLRG, Lehrgang, Rettungsassistent, Rettungsdienst, Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rotes Kreuz, BRK, MDH
Ein paar Fragen zum ehrenamtlichen Sanitätsdienst?

Heyho,

Also mir ist bewusst, wie die Freiwillige Feuerwehr funktioniert. Aber es gibt ja auch ehrenamtliche Sanitätsdienste, zb. Beim DRK, ASB, Maltheser etc. Und dazu habe ich einige Fragen:

  1. Hauptaufgaben sind ja zb. Das Betreuen von großen Veranstaltungen. Es gibt aber doch auch den Bereitschaftsdienst, indem man als Sanitäter mit zu Einsätzen fährt, oder? Also auf ehrenamtlicher Basis.

  2. Wenn ja, wie funktioniert das mit der Alarmierung? Bei der FF gibt es ja die Piepser; hat man diese dann in der Bereitschaft auch und fährt dann zur Wache und folglich zum Einsatz? Oder geht das nur, wenn man quasi in Schichten permanent auf der wache ist?

  3. Wenn man mittels eines Piepsers alarmiert wird; ist das mit der Schule vereinbar? Heißt also ich darf den Unterricht dann verlassen?

  4. Falls Piepser -> Kann man den quasi abstellen oder sagen, dass man z. Z. Keine Einsätze möchte? Zb. Bei Klausuren oder nachts?

  5. Wie genau funktioniert das System der First Responder in Deutschland? Diese haben ja quasi auch Einsatzfahrzeuge. Sind diese Personen permanent auf der Wache? Oder werden die auch in ihrem Alltag alarmiert? Haben die das NEF dann quasi privat und auch zu hause? Denn sowas habe ich mal in einer Reportage gesehen.

  6. Kann man auch ehrenamtlich First Responder sein?

Gut, das wars. Vielen Dank für jeden, der sich die Zeit nimmt das zu lesen und, wenn auch nur einige meiner Fragen zu beantworten.

MfG

Schule, Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Ehrenamt, Rotes Kreuz, Sanitäter, Sanitätsdienst, freiwillig
Als Mitglied der Wasserwacht Blaulicht am Privatwagen. Strafe?

Liebe Community, ich bin seit mehr als 10 Jahren aktives Mitglied bei der DRK Wasserwacht und auch Mitglied der SEG (Schnell-Einsatz-Gruppe). Das heißt, wenn mein Piepser losgeht muss ich schnellstmöglich ins Auto und ab zur Wache, sofern es meine Situation zulässt (ausser ich bin verhindert wegen Job o.ä.).

Jedenfalls komme ich öfters in Situationen (auf Einsatzfahrten), in denen langsame Fahrzeuge oder der Berufsverkehr mich stark beeinträchtigen und ich teilweise zu spät zur Wache komme, währenddessen der Rest der Mannschaft schon auf dem Einsatzfahrzeug sitzt und losfahren möchte.

Deswegen möchte ich mir ein Blaulicht und Martinshorn einbauen, das ich bei Bedarf einschalte (auch wenn es nicht legal ist). Welche Strafe kann auf mich zukommen? Ich meine, wenn ich das ganze als Privatperson zum Scherz mache ist es ja klar dass man dafür eine Strafe bekommt, aber in diesem Moment geht es eben um Menschenleben und ich habe auf meiner Heckscheibe auch dick und fett "WASSERWACHT" stehen, genauso wie in meiner Windschutzscheibe ein rundes zeichen mit der Aufschrift "Wasserwacht - im Dienst". Zusätzlich würde ich mir noch ein Dachschild mit Magnetfuß anfertigen lassen, auf dem "BRK - im Dienst" steht, und das ebenfalls blinkt.

Komme ich da nochmal davon, weil ich es ja nicht zum Spaß mache, oder muss ich blechen? Und wie viel?

Liebe Grüße Max

Verkehr, Polizei, Recht, Gesetz, Blaulicht, Rettungsdienst, Rotes Kreuz, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, wasserwacht, Sondersignal