Rotes Kreuz Zivildienst?

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In Österreich?

Auf der Seite der Zivildienst-Serviceagentur steht

Der Dienstplan muss so erstellt werden, dass eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden pro Woche gewährleistet ist. Falls Sie am Dienstort untergebracht sind, ist die wöchentliche Ruhezeit so zu bemessen, dass Sie zweimal im Monat heimfahren können, sofern nicht zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen.

Ich lese aber weder da noch sonst wo, dass du dort untergebracht sein musst. Von daher würde ich ja sagen. Die sollen dir einfach die Rechtsgrundlage nennen, wenn die behaupten, dich festsetzen zu dürfen