Öffnen von Plomben an Stromzählern. Ist das im Jahre 2020 keine Straftat mehr? Und welche Plomben gibt es überhaupt?

Ich habe nun einige Fragen durchstöbert und einige Forenbeiträge im Netz dazu gelesen, konnte bislang aber nicht wirklich fündig werden. Ich weiß nun, dass es beispielsweise "Benutzerplomben" gibt und eben andere Plomben. Was genau "Benutzerplomben" sind kann ich nur vermuten.

Ich habe der Frage 3 Bilder hinzugefügt!

Bitte die Erklärung zum Hauptbild beachten! Schwarze Felder dienen bloß zur Anonymisierung.

Erklärung Hauptbild:

Orange umkringelt: sind die Eichplomben, wie ich vermute. Diese Plomben sehen so aus wie Bleiplomben. Auf ihnen steht "EH 3" genau so wie es auf der Klebemarke steht. Dort ist das "EH 3" in dem Kreis wiederzufinden. Diese gelbe Klebemarke ist nach meinen Recherchen ein so genannter "Hauptstempel einer Staatlich anerkannten Prüfstelle"

Orange mit einem Viereck markiert: Die gelbe Klebemarke.

Grün umkringelt: Die "Hersteller"-Plomben (?), weil auf diesen Plomben "EMH" drauf steht und dieser neue digitale Stromzähler schließlich auch von der Firma "EMH" stammt.

Gelb umkringelt: Die "Westnetz"-Plomben, so wie ich sie nenne, weil dort Westnetz drauf steht. Und darunter eine Nummer, die ich unkenntlich gemacht habe. Diese (!) Plomben wurden durch einen Monteur dran gemacht, nachdem er daran gearbeitet hatte. Dieser Monteur kam direkt im Auftrag von Westnetz, dem Netzbetreiber, der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ist.

Weiss umkringelt: Eine Plombe, vermutlich eine Blei-Plombe, wo "VEW F" drauf steht. Ich habe keine Ahnung was das zu bedeuten hat und wer die da wann dran gemacht hat

Achtung!

Und nun mit einem roten Dreieck markiert: Das ist die Plombe, die inzwischen nicht mehr da ist! Diese Plombe hat jemand entfernt, den ich nicht kenne. Diese Plombe fehlt jetzt seit mehreren Wochen. Und der Netzbetreiber scheint darüber informiert zu sein. Der Typ, der sie entfernt hat, hat dies im Auftrag des Vermieters (Vermieter = Hauseigentümer) getan. Ich habe ihn selbst dabei gesehen. Er war nicht bei mir angemeldet. Er hatte keinen Dienstwagen und keine Arbeitsklamotten an. Das erschien mir alles sehr spanisch!

Fragen dazu sind nun:

Habe ich es richtig beschrieben? Wenn nicht:

Was für Plomben sind das alles?

Und welche Folgen hat es, je nach dem welche Plombe man beschädigt oder entfernt? Welche Straftaten ganz genau stehen evtl. im Raum?

Und wie genau funktioniert eine Plombenöffnungsmeldung?

Bin ich da richtig informiert, dass der Netzbetreiber und auch die von ihm beauftragten Monteure, die Stromzähler wechseln, nicht nachprüfen wer wie an Stromzählern gearbeitet hat?

Denn (!): Ich dachte immer, dass das nur diejenigen Elektriker machen dürfen, die speziell vom Netzbetreiber eine Zulassung dafür haben und dementsprechend auch sofort wieder neu plombieren, nachdem sie eine Plombe für Arbeiten entfernt haben. Eine Mitarbeiterin von Westnetz erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!).

Würde mich sehr über umfassende Aufklärung freuen!

Bild zum Beitrag
Technik, Strom, Energie, Elektrik, Mietrecht, Gesetz, Stromanbieter, Elektriker, Energieversorger, Hausinstallation, meisterbrief, Messtechnik, Straftat, Stromzähler, Bundesnetzagentur, Netzbetreiber, stromnetz
Würden den Netzbetreiber Manipulationen am Stromzähler, die ein paar Jahre zurückliegen, eigentlich noch interessieren?

Ich habe nun eine Frage herausgesucht zum Thema Manipulation von (Ferraris-)Stromzählern durch einen starken Neodym-Magneten. Technisch verstehe ich es jetzt noch nicht so wirklich wie es geht, bzw. es wurden dort verschiedene Antworten dargelegt von verschiedenen Experten.

Nun frage ich mich ernsthaft, ob das eigentlich irgendwen wirklich interessiert. Ich habe auch wegen anderer Beobachtungen grundsätzlich das Gefühl, dass in Deutschland eig. jeder machen kann was er will. Gewisse Dinge - vielleicht auch gerade die, die eher kompliziert sind - interessieren einfach niemanden mehr.

Die Polizei z.B. verfolgt Straftaten wie Diebstahl oder schwere Körperverletzung. In den Fällen ist eig. alles ziemlich klar und auch die Paragraphen bekannt.

Aber wenn man jetzt einen Polizisten fragen würde nach "Manipulation am Stromzähler", dann bekommt man wahrscheinlich nur dumme Antworten. Die werden gewiss nicht einen Paragraphen richtig zitieren können, der in dem Zusammenhang relevant wäre. Wahrscheinlich würden die sagen "Wenden Sie sich an den Messstellenbetreiber". Und würde man das dann tun, dann spricht man auch nur mit irgendwelchen Callcenter-Leuten, die keine Ahnung haben oder denen es völlig egal ist was man ihnen erzählt.

Ich muss jetzt wirklich sagen, mich nervt etwas ganz gewaltig.

Ich habe gestern zwei Leute getroffen. Man könnte auch sagen zwei Drogenjunkies, die auch schon mal gern provozieren. Eine Person scheint mich auch nicht zu mögen. Oft auf "Krawall gebürstet" und immer gegen alles, was ich sage. Diese Person hatte auch schon oft mit der Polizei zu tun und anderen Behörden!

So. Nun haben diese beiden Personen mir gegenüber abenteuerlich und eindrucksvoll erzählt wie sie jahrelang mit einem starken Neodym-Magneten ihre Stromzähler manipuliert hätten und dass das nie aufgefallen sei und dass das auf jeden Fall gehen würde.

Ich widersprach dem und erklärte, dass das nicht gehen würde. Ich sagte sogar, das das dann vielleicht einfach nur eine Frage der Zeit ist, bis das raus kommt. Nämlich spätestens dann, wenn der Stromzähler ausgebaut wird. Soweit ich weiß erfolgt dann routinemäßig eine Überprüfung. Und dann fällt auf, dass im Stromzähler so ein "Plättchen" kaputt ist. Und das ist dann der Beweis für die Manipulation. Und somit könnten die Täter ja auch noch Jahre später Post bekommen von dem jeweiligen Messstellenbetreiber. So meine Vermutung.

Scheinbar habe ich Unrecht...?

Es interessiert scheinbar niemanden. Oder die Stromzähler von 1984 waren de facto leicht zu manipulieren, ohne dass das jemals hätte auffallen können!

Wo liegt denn nun bitteschön die Wahrheit?

Diese zwei Junkies waren voll überzeugt von ihrer Geschichte und hielten mich nahezu für verrückt. Die eine Person brüstete sich regelrecht damit und fügte hinzu, dass das alte Haus seit ca. 5 Jahren verkauft sei und man nie Post deswegen bekommen habe.

Mich nervt das irgendwie ganz krass!

Was ist in dem Sachverhalt die Wahrheit?

Technik, Polizei, Strom, Elektrik, Elektrotechnik, Messtechnik, Stromzähler, Netzbetreiber
Wie kann man messen wie viel Strom auf dem einen und dem anderen Stromzähler läuft?

Ein haushaltsübliches Gerät steht im Keller.

Problem: Der Vermieter kam und hat in einer persönlichen Ansprache behauptet, dass der Strom, den das Gerät verbraucht, über seinen Stromzähler läuft.

Mit der Info konnte ich so erst einmal nichts anfangen. Ich wusste aber, alles rund um Elektrik ist in diesem Haus schon immer eigenartig gewesen. Und ich hatte das auch mal selbst durchgeprüft. Also eigenen Stromzähler aus gemacht und dann genau geguckt, wo dennoch Strom vorhanden ist.

Nach einer erneuten Überprüfung habe ich soeben definitiv Folgendes feststellen können:

Schalte ich meinen Stromzähler aus, dann geht die Waschmaschine erst gar nicht an. Keine Chance! Ziehe ich aber den Stecker raus und stecke einen ganz profanen Prüfstift rein, dann glimmt in diesem Prüfstift irgendetwas auf, was mir ja dann beweist: Irgendwie ist da auf jeden Fall Strom. Nun habe ich leider keine Ahnung von Elektrik, darf aber dann wohl davon ausgehen, dass diese Steckdose in irgendeiner Weise sowohl über meinen Stromzähler läuft als auch über den Stromzähler des Vermieters, wobei der Anteil beim Vermieter verschwindend gering sein dürfte, wenn bloß der Prüfstift "angeht". Ich nehme an, dafür reicht schon ein ganz kleines Bisschen Strom aus. Nur weiß ich natürlich nicht - und kann ich auch nicht nachmessen - wie viel Strom genau über welchen Stromzähler läuft.

  1. Finde ich es bloß an und für sich schon sehr skurril, dass es so viel Durcheinander in der Elektrik im Haus gibt.
  2. Weiß ich nicht ab wie viel Strom ein Prüfstift überhaupt "anschlägt" und wie viel Strom genau dann so eine Waschmaschine braucht und ob sie diese im Betrieb dann doch nur über einen Stromzähler bezieht oder dann doch über beide.

Was Strom/Elektrik betrifft ist in diesem Haus jedenfalls schon immer alles ganz komisch und ganz anders gewesen als so wie es Elektriker mir mal erklärt haben. Und was haben mir Elektriker schon alles erzählt...! "Das ist immer so!" ... Und blaaablaablaa, immer das Gleiche...

Das Hauptproblem: Ich weiß jetzt nicht genau wie und welche Lösung ich mit dem Vermieter finden kann. Der geht davon aus, dass ich seinen Strom verbrauche. Ich gehe davon aus, dass genau das nicht der Fall ist oder eigentlich nicht sein kann.

Elektronik, Strom, Energie, Elektrik, Stromverbrauch, Messtechnik, Steckdose, Stromversorgung, Stromzähler, VDE
Bekommt man vom Eichamt bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten nach Prüfung eines ausgebauten Stromzählers Bescheid?

Es geht um folgenden Sachverhalt, der erklärt und zur Beantwortung der Frage zwingend berücksichtigt werden muss (!):

Der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Stromzählerwechsel durchgeführt. Dabei wurde vom alten Ferraris-Zähler zu einer modernen Messeinrichtung gewechselt.

Wie ich (leider erst durch Umstände/Umwege) herausfinden konnte, werden alle ausgebauten Stromzähler grundsätzlich in einem speziellen Verfahren beim Messstellenbetreiber "ausgebucht" und auch zum Eichamt geschickt und dort geprüft, gehen dann zurück an den Messstellenbetreiber und werden dann der Verschrottung zugeführt.

Die Fragestellung, die sich daraus für mich nun ergibt ist:

Was passiert denn, wenn das Eichamt feststellt, dass der Stromzähler, der meinen Strom gezählt hat, in besonders hohem Maße ungenau gezählt, vielleicht sogar zu meinem Nachteil ungenau gezählt, hat?

Pech gehabt?

Oder hat einer der Beteiligten eine Berichtspflicht mir gegenüber? Irgendeiner müsste hier meiner Einschätzung nach dann zuständig sein. Stromanbieter, Messstellenbetreiber oder das Eichamt selbst.

Ich weiß nun natürlich auch nicht genau ob so etwas schon mal vorgekommen ist und was dann (gesetzliche) Regelung und übliche Vorgehensweise ist oder wäre.

Die Eichfrist war bei dem ausgebauten Stromzähler jedenfalls abgelaufen und konnte nicht verlängert werden, weil eine Stichprobe aus der selben "Charge" durchgefallen sei, wie es hieß.

Prüfung, Strom, Recht, Behörden, Elektriker, Messtechnik, Stromzähler, Verbraucherrecht, Netzbetreiber