Wie findet ihr mein Schreiben für das Inkassounternehmen?
Hallo an alle,
ich habe ebenfalls unberechtigterweise Post von einem Inkassobüro erhalten, natürlich, wie man es kennt, von Klarna. Ich werde das Schreiben selbstverständlich per Einschreiben versenden. Allerdings habe ich eine Frage: Ist mein Schreiben gut formuliert? Ich habe einige Vorlagen aus Google verwendet und eigene Texte eingefügt. Ich wollte eigentlich den Brief ignorieren, aber mein Anwalt sagte mir: Dies soll ich nicht tun!
Der Verkäufer hat behauptet, dass im Paket keine falsche Ware gewesen sei, sondern Steine, was nachweislich nicht stimmt.
Vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe extra dem Inkassounternehmen 5 Tage Zeit gegeben, um die zu provozieren, also sagte mein Anwalt, das soll ich so machen, im Normalfall ist 2 Wochen.
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5 Antworten
Mit einem Inkassounternehmen zu kommunizieren, gleich in welcher Form, ist in den allermeisten Fällen sinnlos. Sollen sie doch klagen, dann wird es gerichtlich geklärt.
Wenn du recht hast, kann dir nichts passieren.
Eine Mail hätte gereicht. Und wenn man etwas verschickt Immer Beweisfotos und ein Blatt einer Zeitung mit Datum ö. Ähnliches unterlegen.
Am besten einen Zeugen mit der Abgabe betrauen. BTW: Ich verwende immer Klebeband einer Firma meines Bekannten - die Empfänger dürfen dann vermuten, dass viele Augen das gesehen haben...
Das ist dem Inkassounternehmen egal. Ausserdem ist dein Schreiben laienhaft formuliert. Schreib einfach ,,diese Forderung ist unberechtigt, darum werde ich nicht zahlen". Kein Mensch im Inkassounternehmen liest deine Begründung.
Ich habe dennoch eine Begründung geschrieben.
Ich hatte mal vor ein paar Jahren nen Fall, wo ein Inkassobüro mir eine Forderung geschickt hat, die aus einer Zeit stammte zu der ich 12 war. Also völlig lächerlich. Hab denen da in Kürze das geschrieben. Hat auch funktioniert.
Das mit dem Anwalt hättest du dir sparen können. Kann ja genauso gelogen sein. Wenn das Schreiben nicht von nem Anwalt kommt, erwähn ihn nicht, davon lassen sich solche Quasi-Verbrecher eh nicht beeindrucken.
Was ich damals aus dem Internet gefunden hab war einfach, dass man immer nachweislich widersprechen soll. Bei mir hat das eine Antwortschreiben gereicht.
Ich wüsste nicht was ich besser machen könnte. Viel Glück!
Dass ein Inkassounternehmen beauftragt wurde ist völlig verständlich. Die wollen schließlich irgendwann auch ihr Geld zurück kriegen.
Du hast Klarna durch den Bestellvorgang beauftragt für dich deine Bestellung im voraus zu finanzieren. Klarna hat das getan was du wolltest, ihren Job erledigt und somit Anspruch darauf das Geld von dir zurückzuverlangen. Die Forderung von klarna bezieht sich auf den Geldbetrag den sie für dich beim Händler bezahlt haben und nicht auf deine Lieferung. Das Problem mit der Retoure besteht lediglich zwischen dir und dem Verkäufer.
Dass der Verkäufer die Rückzahlung des Betrages ablehnt, dafür kann der Zahlungsdienstleister nichts.
Wie soll Klarna auch eine berechtigte Forderung haben, wenn ich ja nichts habe? Bzw. ich habe ja falsche Ware erhalten und diese zurück an den Händler gesendet! Hab ich auch kalrna so gemeldet
Das ist Unsinn, ich habe falsche Ware bekommen, dies zurück an Händler gesendet, somit bin ich raus und nur mal s, das besagt auch der sogenannte Kaufschutz. Wie gesagt, wenn ma über Klarna kauft, geht Klarna Vorkasse, kriegt man aber die Ware nicht falsche Ware etc., schickt man sie zurück und somit hat Klarna keine berechtigte Forderung mehr. Somit müsste Klarna über den Händler selbst stornieren.
Das ist nicht richtig. Du hast bei Klarna einen Kredit über die Bestellung aufgenommen. Der ist erst abbezahlt wenn sie das Geld zurück bekommen haben und nicht dann wenn deine Rücksendung irgendwo ankommt.
Wenn der Händler das Geld nicht zurückzahlt oder die Rücksendung nicht bearbeitet, kann man mit Klarnas Käuferschutz eventuell das Problem lösen. Klarna kann den Händler kontaktieren und das Ergebnis vielleicht beeinflussen. Aber wenn er dabei bleibt, dass da Steine drin waren, dann können die auch nichts machen. Als unabhängiger dritter kann man nicht wissen wer die Wahrheit sagt. Es steht Aussage gegen Aussage.
Wenn es so wäre wie du es dir wünscht, dann kann jeder sich einfach ein teures Smartphone bestellen, hinterher Steine zurücksenden und das ganze über den Zahlungsdienstleister klären lassen. So einfach ist das nicht.
Und der Käuferschutz ist auch keine Garantie, dass man in jedem Fall das gewünschte Ergebnis bekommt.
Folgendes kann man auf der Homepage von Klarna nachlesen:
"Klarna entscheidet auf Grundlage der Anspruchsvoraussetzungen und der zur Verfügung gestellten Informationen nach eigenem Ermessen, ob du nach der Käuferschutzrichtlinie anspruchsberechtigt bist."
und
" Bitte beachte ferner, dass Klarna’s Käuferschutz die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen dir und dem Händler nicht beeinträchtigt und getrennt von diesen zu betrachten ist. Klarna handelt nicht als Vertreter des Käufers bzw. der Käuferin (dir) oder des Händlers. Klarna entscheidet über den Anspruch nur nach den Bedingungen von Klarna’s Käuferschutz."
Schau mal, die falsche Ware, die ich erhalten habe, wurde an den Versender zurückgesendet! Wenn der nicht bereit ist, Klarna zurückzuzahlen, dann müsste Klarna den Betrag selbst stornieren, wie zum Beispiel PayPal! Paket nicht bekommen etc., holt PayPal es sich zurück! Du sagtest, Klarna entscheidet nach eigenem Ermessen. Alles klar, ein Beispiel: Ich bestelle über Klarna, bekomme aber die Ware nicht. Klarna entscheidet dennoch gegen mich, weil, wie du sagtest, nach eigenem Ermessen. Muss man dann dennoch zahlen? Nein, weil es gegen geltendes Recht ist. Weiter diskutiere ich nicht. Ich hatte erst ein Gespräch mit einem Anwalt telefonisch. Ich glaube dem lieber mehr als einem wie dir."
"Ich bin der Meinung, dass wenn man etwas auf Rechnung kauft, besonders wenn man dann die falsche Ware erhält und sie zurücksendet, man keine berechtigte Forderung mehr hat. Zum Beispiel: Ich retourniere eine Ware, somit habe ich die Ware ja nicht mehr. Klarna sagt jedoch, ich solle dennoch bezahlen. Warum sollte ich das tun, wenn die Ware bereits retourniert wurde? Das liegt dann am Händler, der Leute abzocken will. Klarna hat doch die Möglichkeit, die Ware selbst abzuholen oder den Betrag zu stornieren."
Es steht Aussage gegen Aussage Ist falsch, der Händler ist in Beweispflicht, er muss beweisen, dass ich die Ware erhalten habe!
Das Problem ist, dass weder du noch dein Anwalt (vermutlich) verstanden hat wie die Bezahlung mit einem Zahlungsdienstleister funktioniert.
ich habe dir schon mehrmals versucht zu erklären, dass die Ware überhaupt keinen Einfluss auf den Kredit hat. Aber wenn du es nicht verstehen möchtest, dann ist es halt so.
Und nein, auch Paypal könnte dir in so einer Situation nicht helfen ;)
Oh man jetzt hab ich dich!! paypal hat mir in dem ob du glaubst oder nicht 3 mal geholfen händler hau behauptet steine war das im paket paypal hat dennoch zu meinem gunsten entschieden
Nein du hast mich damit nicht. Die können nach eigenen ermessen entscheiden. Das geht auch in die andere Richtung. Kann sein dass das es bei dir ein Händler war der so was schon häufiger abgezogen hat weshalb sie sich dann zu deinen Gunsten entschieden haben. Weiß man jetzt nicht.
Aber Anspruch darauf dass so was immer zu deinen Gunsten entschieden wird hast du nicht. Wenn der Zahlungsdienstleister nicht weiterhelfen kann muss man sich eben selbst darum kümmern.
Ich hab letztes Jahr was mit Paypal bestellt. Paket wurde nicht geliefert. Meine Unterschrift wurde gefälscht. Paypal hat nicht geholfen. Am ende musste ich es selber regeln. Trotzdem nehme ich es Paypal nicht übel. Die arbeiten nur mit den Informationen die sie haben.
was nachweislich nicht stimmt.
d.H. du kannst es nachweisen indem du z.B. das einpacken und wegschicken gefilmt hast oder es gibt einen neutralen zeugen? Versender packen retouren aus beweisgründen gern mit solchen nachweisen auf um eben so etwas zu verhindern.
der Verkäufer ist in dem fall in Beweispflicht Bilder , Videos reichen so laut Anwalt also hatte Telefonerstgespräch
ein Video wie es verpackt und zur post gebracht wurde ist ein sehr gutes mittel.... dann müssen noch die loginformationen aller HUBs auf dem Transportweg mit dem Inhalt übereinstimmen für das Handy vom Gewicht.Und wenn der Versender dann auch Videodokumentiert hat dann wird es Spookie. In dem Fall würdest du aber rechtlich vermutlich wirklich gewinnen.
Nö ein Wiederspruch ist schon sinnvoll !