Rechtliche Schritte gegen Inkasso?
Guten Tag,
um kurz mein Problem zu schildern:
Ich habe Anfang Dezember etwas über Klarna Rechnung bestellt. Ich bekam jedoch nie eine Bestellbestätigung des Unternehmens oder eine Rechnung bei Klarna - habe mir nichts dabei gedacht, dachte dass vielleicht etwas schief gelaufen ist und habe einfach nochmal bestellt. Auf diese Bestellung erhielt ich dann eine Bestätigung und eine Rechnung von Klarna, welche ich fristgerecht zahlte. Also Thema für mich erledigt und nicht weiter drüber nachgedacht.
Jetzt (Anfang März) bekam ich von einem Inkassobüro einen Brief, dass ich die Rechnung (die ich nie erhalten habe) nicht beglichen habe und jetzt 80€ (Warenwert + 60€ Inkassogebühren) zahlen soll. Nun ist mir aufgefallen, dass ich einen Rechtschreibfehler in meiner E-Mail-Adresse hatte, weshalb ich nie eine Bestätigung oder Rechnung bekommen habe. Da Klarna die Mahnungen per E-Mail schickt, habe ich auch diese nicht erhalten.
Nun zu meiner Frage:
Kann man dagegen rechtlich vorgehen, da ich die Mahnungen und die Rechnung nachweislich nicht erhalten habe?
Liebe Grüße und danke im Voraus!
6 Antworten
Kann man dagegen rechtlich vorgehen, da ich die Mahnungen und die Rechnung nachweislich nicht erhalten habe?
Die Frage ist, hast du von deiner 1. Bestellung die Ware erhalten?
Für Schreibfehler in wichtigen Daten bist du alleine verantwortlich.
Wenn du keine Ware erhalten hast, dann würde ich der Forderung sowieso widersprechen. Selbst wenn du Ware erhalten hast ebenfalls.
Die Inkassogebühren sind nicht durchsetzungsfähig.
Wenn von der 1. Bestellung nie Ware angekommen ist, dann sowieso Widersprechen und mitteilen, dass du keine Ware erhalten hast & daher auch keine Forderung offen ist. Wo keine Ware - da keine Forderung.
Sollte das Inkasso / Klarna das anders sehen, müssen sie es nachweisen.
Du schreibst doch selbst, daß es Dein eigenes Verschulden ist. Willst Du rechtlich gegen Dich selbst vorgehen? :)
Je nachdem, was Du bestellt hast, hast Du eventuell Dein gesetzliches Widerrufsrecht noch nicht verwirkt, dessen Frist spätestens nach Warenerhalt beginnt.
Es könnte also möglich sein, den Vetrag jetzt noch zu widerrufen, womit zumindest die Hauptforderung (Warenwert) vom Tisch sein sollte.
Hierbei unterstelle ich, daß Du die beim ersten Bestellvorgang bestellte Ware bislang nicht erhalten hast.
Da sind die Erfolgschancen gleich 0. Ist ja dein Fehler.
Zahl die Rechnung und vermeide unnötigen Stress.
Eine Sache verwundert mich. Wenn du nur die Mail falsch angegeben hast, hättest du auch zwei Artikel erhalten müssen. Die Adresse war ja vermutlich richtig. Ist dir das nicht aufgefallen?
Auch wenn sie die zweite Rechnung für den zweiten Artikel erhalten hat. Ist ja wohl dieselbe Mail mit demselben Fehler
Ich habe nur einen Artikel erhalten - weshalb die Sache für mich erledigt war und ich nicht dran gedacht habe, dass irgendwo noch die erste Rechnung rumschwirren könnte
Die Hauptforderung ist bezahlt oder nicht ? Du schreibst das an Klarna bezahlt wurde
Hab fürs Vorgänger Inkasso von coeo/ Klarna gearbeitet. Inkassokosten werden mangels Erfolgsaussichten bei Klarna nicht explizit eingeklagt
Es ist Dein Problem, wenn du - auch nur versehentlich- eine falsche Mailadresse mitgeteilt hast. Klarna hat ja das Erforderliche getan und an diese- falsche Mail-versucht, Daten zu schicken.
Versuche doch mal, das telefonisch oder schriftlich im Guten bei Klarna zu bereinigen. Rein rechtlich hat sich weder der Lieferanten noch das Inkassounternehmen etwas vorzuwerfen. Und für deinen Fehler bist nur du verantwortlich.
Zu klären wäre unbedingt, ob du 2 Lieferungen bekommen hast...Falls nicht, wofür verlangen die dann eine Zahlung?Für Nicht- Zustandekommen- eines Kaufvertrages?
Nächster Punkt, den ich wohl vergessen habe zu erwähnen - es kam nur ein Artikel an (der zweit bestellte)
Danke für die Antwort!😊