Wie findet ihr es, dass ein 14 jähriger sein Geschlecht nun jährlich munter ändern kann?

Das Ergebnis basiert auf 40 Abstimmungen

Schlecht, weil.. 63%
Gut, weil.. 38%
Krawallbotz  23.07.2024, 14:51

Wo sind denn die Fakten zu deiner Frage ? Wo die Quellenangaben, wo die Links ?

Dies ist klar eine Fake News Frage !

Grapy 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 14:54

Habe ich dir eben bereits genannt! Das was du hier machst ist übrigens verboten und Nutzervorführung: Das “Verfolgen” einzelner Nutzer & deren Beiträgen in negativer Absicht.

17 Antworten

Schlecht, weil..

ich bin lieber under the cement bevor ich diese lgbtq leute unterstütze mate🫴


XChaosxRobinx  23.07.2024, 18:35

Man hole mir Zement, Wasser und Sand☝🏼

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EddiWinkler  23.07.2024, 14:45

Ich würde mit solch einer asozialen menschenverachtenden Einstellung nicht auch noch angeben. Das ist wirklich traurig.

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WasZum09  23.07.2024, 14:46
@EddiWinkler

was ist daran menschenverachtend WTF??

ich sag nur ich würde diese bewegung nie jemals in meinem leben unterstützen, egal was kommt.

hab ich menschen angegriffen? Nein

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Nalanus  23.07.2024, 14:46
@EddiWinkler

Seine "asoziale menschenverachtende Einstellung" finde ich super.

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EddiWinkler  23.07.2024, 14:51
@WasZum09

Gegen eine Menschenrechtsbewegung zu sein ist per se Menschenverachtend und asozial.

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Leestiger  23.07.2024, 14:55
@EddiWinkler

Freie Meinungsäusserung, schon mal gehört? Aber wenn man nicht mal weiß ob man Männlein oder Weiblein ist kann dann ist das traurig..

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Leestiger  23.07.2024, 14:57
@EddiWinkler

Und darauf kann man stolz sein und muss nicht alles mögen!

"Warum heißt es eigentlich Gender und nicht Gendie?- da fängt doch die interne Ungerechtigkeit schon an ."

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Leestiger  23.07.2024, 15:29
@Lamanini

Lies mal nach was Volksverhetzung überhaupt ist, du Möchtegernmitreder..

""...gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe.. "

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Lamanini  23.07.2024, 15:52
@Leestiger

Einst du weil du genau da mit dem Fett markieren aufhörst würde es nicht im Gesetz stehen?

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Leestiger  23.07.2024, 16:03
@Lamanini

Bitte einfach verlinken, zitieren, Quelle angeben oder halt einfach deinen Mund wenn du merkst dass du Unsinn schreibst..

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Lamanini  23.07.2024, 16:10
@Leestiger

Du hast die Quelle selbst verlinkt… wie kann man nur so…

“Gegen Teile der Bevölkerung“…

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Leestiger  23.07.2024, 16:19
@Lamanini

Du musst schon zusammenhängend lesen können um das zu verstehen.

"..gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe..."

Und die Gruppen hatte ich dir ja schon im ersten Auszug fett angemalt, muss ich das nochmal tun, muss ich dir nochmal fett anstreichen welche Gruppen man "volksverhetzen",kann?

Also halt einfach deinen Mund wenn du keine Ahnung hast...

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Lamanini  23.07.2024, 16:23
@Leestiger

Wie kann man denn so arrogant sein, und so falsch liegen. Eins von beidem meinetwegen, aber beides?

Das sind ODER nicht und Trennungen. Deswegen kann man ja auch eben wegen Volksverhetzung verurteilt werden, wenn man sich z.B. KZs für Schwule wünscht. ODER Trennungen. Boah.

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Leestiger  23.07.2024, 16:32
@Lamanini

Du denkst jämmerlich ab - Bring endlich den Nachweis, was an dem Kommentar daran "volksverhetzend" nach StGB sein soll oder zieh ab.

Du kostest Lebenszeit!

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Lamanini  23.07.2024, 16:34
@Leestiger

Wieso sollte ich das per Chat nachweisen, das dürfen Leute machen, die das studiert haben. Kann ja ein Gericht entscheiden, ich muss dich nicht überzeugen.

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WasZum09  23.07.2024, 16:35
@Lamanini

wir geben uns jetzt alle die hände und schließen frieden. lasst uns bitte nicht im kreis drehen wegen einem kommentar

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Leestiger  23.07.2024, 18:08
@WasZum09

Oder man lässt meine Kommentare löschen und zeigt damit sein wahres Gesicht und wie sehr man Manns ist .

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Schlecht, weil..

Furchtbar!

Das die Jugend von der LGBTQ+ durch sämltliche sozialen Medien komplett verwirrt wird, ist eine Sache. Die andere ist, das man in dem Alter mitten in der Pubertät steckt und Identitätskriesen oder das Austesten der Sexualität vollkommen normal ist.

Ob man wirklich trans ist oder nicht, kann man gar nicht genau sagen. Ja viele sind sich bereits sehr früh sicher , das sie wissen was sie sind und was nicht, aber wenn man fröhlich sein Geschlecht ändern kann -> find ich nicht gut. Nicht ohne Regeln

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Persönliche Meinung und Ansicht

Lamanini  23.07.2024, 15:11

Ich konnte das mit 9 sagen. Komisch, dass so viele Leute eine Meinung haben, die gar keine Ahnung haben.

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KleinesHasi85  23.07.2024, 15:19
@Lamanini

Ja DU konntest das. Aber ist es bei anderen Menschen ebenso?
Schau dich mal um, die sozialen Medien sind voll. Jeder will plötzlich queer sein und ist es gar nicht. Beeinflussung nenn ich das. Grade in der Pubertät, sehr schwierig wenn die Hormone Achterbahn fahren.

Also finde ich das egal ob Namensänderung oder irgendwelche Eingriffe ein medizinisches UND psychologisches Gutachten ein muss ist für die Änderung des Geschlechtseintrages. Um eben auszuschließen das es eben keine Phase ist.

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KleinesHasi85  23.07.2024, 15:26
@Lost003

hmmmm lies mal ein paar Fragen hier.
Viele wissen nicht ob sie trans sind oder nicht. Und wenn dann jeder was anderes sagt verwirrt das. Erstmal abwarten

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Lost003  23.07.2024, 15:28
@KleinesHasi85

Ja, und andere können diese Frage für sie nicht beantworten. Auch kein Psychologe

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KleinesHasi85  23.07.2024, 15:30
@Grapy

Ich denke ja. Ich bin da jetzt nicht 100% im Thema aber ich persönlich denke wenn sich Jugendliche unsicher sind, was sie sind. Das man sie erstmal leben lässt und dann sieht wo es hinführt. So eine Namensänderung und Änderung des Geschlechtseintrages ist schon eine schweriwegende Entscheidung.

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KleinesHasi85  24.07.2024, 06:59
@Lamanini

Denk mal an den Verwaltungsaufwand. Name Ändern in der Schule, im Pass, bei der Krankenkasse etc. und ob dann jeder akzeptiert, das du nicht mehr Jana sondern Robin heißt ist wieder was ganz anderes.

Und wenn man sich dann nach einem Jahr unsicher ist, das ganze Retour , wieder alles ändern. Sowas sollte überlegt sein und nicht leichtfertig gemacht werden.

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Lost003  23.07.2024, 15:05

Medizinische Schritte stehen unabhängig von diesen Gesetz, klar ists doof wenn Name und Geschlechtseintrag geändert ist und dann doch nicht passt, das kann man dann aber wieder zurück ändern. Die 1 Jahre frist soll sicherstellen das die Entscheidung gut überlegt ist. Medizinische Schritte kann man nicht mehr so einfach dann rückgängig machen.

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KarlKlammer  23.07.2024, 15:43
@KleinesHasi85

Die Änderung der Registereinträge ergibt sich aber aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Dieser gewährleistet die freie Entfaltung der im Menschen angelegten Fähigkeiten und Kräfte. Die Menschenwürde und das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gebieten daher, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen Konstitution und selbstempfundenen Geschlechtlichkeit zugehört.

Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1978 in BVerfGE 49, 286 gezeichnet und immer wieder klar gestellt.

Dazu meint Artikel 3 Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das BVerfG hat schon 1982 festgestellt, dass eine Altersgrenze für die Eintragung eines zutreffenden Personenstandseinrages nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist (BVerfGE 60, 123).

Verfassungsrechtlich gibt es für den Gesetzgeber keinen Spielraum. Die Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister kann nicht von einem Mindestalter abhängig gemacht werden.

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...ab davon, dass mir das recht egal ist und der Wechsel nicht mal eben so munter eingetragen ist - kann doch jede/r das Geschlecht eintragen lassen, dass er/sie/es möchte und empfindet...


vanOoijen  23.07.2024, 16:26

Doch, das geht ohne Gutachten oder Prüfung. Ich kann morgen zum Ant gehen und einfach den Gelschlechtseintrag ändern lassen. Und das könnte ich dann alle 12 Monate wieder machen. Ein Jahr Mann, ein Jahr Frau usw.

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KarlKlammer  23.07.2024, 19:54
@vanOoijen
Ich kann morgen zum Ant gehen und einfach den Gelschlechtseintrag ändern lassen.

Mach mal. Die sagen dir dann dass das nicht geht.

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Rjinswand  23.07.2024, 20:18
@KarlKlammer

Warum sollten die das sagen, im Gesetz steht genau das, warum sollten sie sich gegen das Gesetz stellen ?

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KarlKlammer  23.07.2024, 20:28
@Rjinswand

1.) Ist das Gesetz morgen noch überhaupt nicht in Kraft.

2.) Es kann ab dem 1. August eine Anmeldung zu einer Erklärung, die zu einer Änderung des Geschlechtseintrages führen würde, vorgenommen werden.

3.) Die Abgabe der Erklärung ist erst drei Monate nach Anmeldung möglich. Also frühestens ab dem 1. November.

4.) Es müssen zu dem geänderten Geschlechtseintrag auch entsprechende Vornamen bestimmt werden.

Ist schon fies, dass das Inkrafttreten und Außerkrafttreten wie bei so ziemlich jedem Gesetz der BRD ganz am Schluss steht. Wer würde denn da nachschauen?!

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Rjinswand  23.07.2024, 20:36
@KarlKlammer

Ja.. dann geht das ganze halt erst ab November. Ändert nichts daran das ich nicht verstehe warum das jedes Jahr möglich sein sollte.

Es müssen zu dem geänderten Geschlechtseintrag auch entsprechende Vornamen bestimmt werden.

Ja, schätze das macht Sinn.

Ist schon fies, dass das Inkrafttreten und Außerkrafttreten wie bei so ziemlich jedem Gesetz der BRD ganz am Schluss steht. Wer würde denn da nachschauen?!

Vermutlich der welchen das Gesetz betrifft.

Wie gesagt.. das ist schon alles in Ordnung, eine 1 Jahresfrist verstehe ich trotzdem nicht.

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KarlKlammer  23.07.2024, 20:58
@Rjinswand

Der Gesetzgeber versucht mit dieser Frist zwei Dinge miteinander zu vereinbaren. Auf der einen Seite muss eine Änderung von unzutreffenden Registereinträgen möglich sein, da die betroffenen Personen sonst in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt werden. Gleichzeitig vesucht der Gesetzgeber die sozialen Ordnungsfunktion der Registereinträge zu schützen.

Du solltest dich nicht so sehr an der Frist aufhängen. Die wird eh vor dem Bundesverfassungsgericht weggeklagt werden. Der Gesetzgeben kann nicht mal eben so Grundrechte zeitlich limitieren. Gegen die Frist spricht auch, dass diese Frist nicht für Minderjährige und Personen mit gesetzlicher Betreuung gilt. Artikel 3 Abstaz 1 GG hat etwas dagegen, dass einige Menschen gleicher als andere sind.

Der Gesetzgeber müsste einen solchen Grundrechtseingriff sehr gut begründen und vorallem eine Rechtsgüterabwägung vornehmen. Rate mal was "handwerklich bestes Gesetz"-Buschmann verschissen hat. Das Gesetz entspricht nicht mal den Vorgaben zu Gesetzesvorhaben aus seinem eigenen Ministerium.

Nach dem aktuell gültigem TSG, kann man übrigens ohne zeitliche Begrenzung seinen Geschlechtseintrag wechseln.

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Rjinswand  23.07.2024, 21:04
@KarlKlammer

Ja, nur das dies mit Auflagen verbunden ist die keiner mehr haben möchte da diese wohl nicht mehr zeitgemäß und außerdem anscheinend ziemlich menschenverachtend sind.

Der Gesetzgeben kann nicht mal eben so Grundrechte zeitlich limitieren.

Wusste nicht das Geschlechtsänderung ein Grundrecht ist.

Der Gesetzgeber müsste einen solchen Grundrechtseingriff sehr gut begründen und vorallem eine Rechtsgüterabwägung vornehmen.

Das es Irrsinn ist sein Geschlecht jährlich zu wechseln reicht nicht als Begründung ?

Entschuldige.. ich habe vergessen das wir 2024 haben... Irrsinn ist wohl sowas wie Mode... und damit meine ich NICHT das LGBT Thema sondern den ganzen anderen Wahnsinn der da draußen abgeht.

Aber höhrt sich so an als wenn du Ahnung von der Materie hast.. danke das du es mir so geduldig erklährst.. is wirklich nicht böse gemeint.

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KarlKlammer  23.07.2024, 21:50
@Rjinswand
Ja, nur das dies mit Auflagen verbunden ist die keiner mehr haben möchte da diese wohl nicht mehr zeitgemäß und außerdem anscheinend ziemlich menschenverachtend sind.

Das hast du gut erkannt. Das SBGG ist an sich auch keine Geste des guten Willens des Gesetzgebers; auch wenn die Regierung das so verkaufen will. Das SBGG ist eine Reaktion darauf, dass vor dem Bundesverfassungsgericht Verfahren anhängig sind, die letztlich dazu geführt hätten, dass das TSG gar nicht mehr angewandt werden dürfte oder die Vorraussetzungen wie Glaubensbekenntnis und Gutachtenpflicht rausgeflogen wären.

Wusste nicht das Geschlechtsänderung ein Grundrecht ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat das 1978 festgestellt. Das war die Entscheidung die letztlich zum TSG führte. Der Gesetzgeber muss ermöglichen, dass Registereinträge die unzutreffend sind, entsprechend korregiert werden können.

Das Ganze wurde dann im Lauf der Zeit immer weiter im Rahmen der Rechtsprechung klargestellt. Aktuell sagt das Bundesverfassungsgericht:

"Es ist wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis, dass die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach den äußerlichen Geschlechtsmerkmalen im Zeitpunkt seiner Geburt bestimmt werden kann, sondern sie wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und selbstempfundenen Geschlechtlichkeit abhängt." https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/01/rs20110111_1bvr329507.html

Die erste Entscheidung des BVerfG zum TSG war übrigens die Abschaffung der Altersgrenze von 25 Jahren für die Möglichkeit einer Änderung der Einträge. Der Vorsitzende des erstens Senats, der das entschied, war übrigens der ehemalige CDU Bundesinnenminister Ernst Benda. - Soviel zu Woke und was man heutzutage so sagt.

Das es Irrsinn ist sein Geschlecht jährlich zu wechseln reicht nicht als Begründung ?

Das ist jetzt keine Begründung die vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde.

Artikel 1 Abs. 1 GG ist das Ding mit der Menschenwürde.

Geschützt ist die Menschenwürde nach heutiger Auffassung in der Gestalt, wie der einzelne Mensch sich in seiner Individualität begreift und sich seiner selbst bewusst wird. - Das umfasst auch die geschlechtliche Identität - Hieraus wird abgeleitet, die Unantastbarkeit der Menschenwürde schütze den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden.

Das Ding mit den Menschenwürdedefinitionen anderer (Irrsinn) ist da nicht zulässig. Nur weil man es vielleicht irrsinnig findet, dass Menschen das Bedürfnis haben könnten, gibt es diese Menschen ja mitunter doch und die haben dann auch Menschenrechte.

Aber höhrt sich so an als wenn du Ahnung von der Materie hast.. danke das du es mir so geduldig erklährst.. is wirklich nicht böse gemeint.

Bei ernsthaftem Interesse erkläre ich das gerne. Fast 50 Jahre Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zu dem Thema sind vielleicht nicht für alle so schnell fassbar. Die verfassungsrechtliche Situation ist vielen schlicht unbekannt und deckt sich auch öfter nicht mit dem was viele aus dem Bauch heraus als Recht einschätzen würden.

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Ich verstehe zwar nicht warum man das jährlich machen kann aber gut, warum nicht.

Ist in der heutigen Zeit schon gar keine Erwähnung mehr wert.


ichantwortemal  23.07.2024, 17:30

Man soll die Entscheidung wieder ändern können. Die Sperrfrist beträgt ein Jahr. Es ist nicht davon auszugehen, dass jemand jährlich seinen Gescblechtseintrag ändert.

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Rjinswand  23.07.2024, 20:17
@ichantwortemal

Nein, aber bei anderen Dingen ist auch nicht unbedingt davon auszugehen das man dies oder das macht oder nicht macht.

Eine Sperrfrist von 5 oder 10 Jahren würde ich als realistischer betrachten.

Aber ja, ich denke auch das dies kaum wer zum Spaß macht, ist also schon ok.

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Gut, weil..

Bin selbst Genderfluid und weiß dies seit ich auch schon eine Weile.

Ist jedem seine Entscheidung.

Auch wenn man es am Ende vllt bereut.

Es ist so oder so die Entscheidung der Person.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Genderfluid und Omnisexuel/Omniromantisch