Sollte Mobbing mit Strafen im Tausendbereich bestraft werden?
18 Stimmen
8 Antworten
'Mobbing' an sich ist viel zu unpräzise.
'Mobbing' kann Beleidigungen beinhalten oder Körperverletzung, Stalking, Diebstahl, Raub o.ä., was alles eigenständige Straftaten sind.
Es kann aber auch einzig darin bestehen, dass man die Person aus einer Gruppe ausschließt, nicht mit ihr spricht oder keine Zeit mit ihr verbringen möchtest. Was willst du da bestrafen? Es ist die freie Entscheidung jedes einzelnen mit wem er Zeit verbringen mächte und mit wem nicht.
In anderen Worten: Delikte, die Teil des Mobbing sind gibt es bereits und die werden auch bestraft. Andere Handlungen sollten m.E. weiter straflos bleiben. Mobbing an sich wäre mir zu weitreichend als dass es eine gute Idee für einen Straftatbestand wäre.
Guten Tag!
Leider kommt keines der Antwortmöglichkeiten in Betracht. Es kann nämlich je nach Tathandlung zu einer Geldstrafe kommen. Das konkrete Delikt ist dabei entscheidend.
Wie @BeviBaby zutreffend geschrieben hat, kann Mobbing vieles beinhalten. Sowohl verbale Äußerungen als auch körperliche Angriffe sind davon umfasst. Dazu zählen Beleidigung nach § 185 StGB, Körperverletzung nach § 223 StGB oder Nötigung nach § 240 StGB. All die von mir aufgezählten Delikte sehen eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Wenn das Opfer in nicht unerheblicher Weise in der persönlichen Ehre verletzt wird oder ,,hinter dem Rücken des Opfers“ unwahre Tatsachen verbreitet werden, liegt eine Beleidigung beziehungsweise üble Nachrede vor. Dies kann mit Geldstrafe sanktioniert werden. Bei körperlichen Angriffen wäre eine Körperverletzung, je nach Tathandlung sogar eine gefährliche Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB, einschlägig. Die gefährliche Körperverletzung sieht keine Geldstrafe mehr vor, sondern wird nach Absatz 1 mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.
Kurz: Geldstrafen für eine bestimmte Mobbinghandlung können somit verhängt werden, wenn ein Tatbestand aus dem StGB verwirklicht wurde und die Tat auch mit Geldstrafe bestraft wird. Die Höhe des Tagessatzes entscheidet letztlich das Tatgericht nach Sach- und Rechtslage.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Dazu müsste man erst einmal Mobbing definieren.
Eine (ehemalige) Azubine von mir fühlte ich beispielsweise gemobbt, weil ich gesagt habe, dass sie bitte pünktlich zur Arbeit erscheinen soll. Zumindest dann, wenn sie Telefondienst hat (und das war alle zwei Wochen einmal). Wie viel hätte sie jetzt zahlen müssen?
Vielleicht sollte man "Mobbing" erst einmal als Straftatbestand sinnvoll definieren. Bis jetzt gibt es das nicht.
Wieder eine Umfrage mit sinnlosen Antworten.
Wer gemobbt wird ist nicht selber schuld.
Allerdings ist Mobbing nichts was in Strafgesetzbuch gehört, dafür ist das zu unpräzise. Wenn dann kann man bestimmte Taten von Mobbing unter Strafe stellen. Teilweise ist dem auch so etwa, Körperverletzung, Beleidigung usw.
Problem ist natürlich das Strafrecht ist kein Höflichkeits- und Erziehungsrecht, das heißt die Schwelle zur Strafbarkeit muß entsprechend hoch liegen.