Ball spielen auf öffentlichen Parkplätzen
Hallo Community, ich verschwende seit 45 Minuten meine Zeit damit eine eindeutige Antwort auf meine Frage zu finden.
Meine bisherigen Ergebnisse waren, dass: 1. auf öffentlichen Parkplätzen die StVO gilt und damit 2. § 31 StVO - Sport und Spiel der StVO evtl greifen würde und somit ein Ballspielen verbieten würde
allerdings bin ich mir unschlüssig ob der Parkplatzbereich als "Fahrbahn" gilt und nicht etwa als "Parkplatz" oder "Parkfläche"
> (1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen und wünsche noch einen schönen Tag
MfG derTribulator
2 Antworten
Du bist im falschen Gesetz. Die Straßenverkehrsordnung regelt die verkehrsrechtliche Nutzung von öffentlichen Flächen. In den Straßen- und Wegegesetzen der Länder ist die Straßenrechtliche Nutzung geregelt. Darin steht, dass öffentliche Flächen widmungsgemäß für Verkehrszwecke genutzt werden dürfen. Bei Parkplätzen wäre der Verkehrszweck das begehen oder befahren des Platzes zum Abstellen und Weiterfahren mit Kfz. Willst Du öffentliche Flächen zu einem anderen Zwecke nutzen, wäre das eine erlaubnispflchtige Sondernutzung (meist in Paragraph 21 geregelt). Sport- und Spiel sind demnach nur auf dafür ausgewiesenen öffentlichen bzw. auf Privatflächen erlaubt. Bei Parkplätzen, die nur verkehrsrechtlich öffentlich sind, weil sie sich in privatem Eigentum befinden (z. B. vor Einkaufszentren) entscheidet natürlich der Grundstückseigentümer über nie Nutzung für Sport oder Spiel. Er wird es eher ablehnen weil das Haftungsrisiko ja auch bei ihm liegt.
Bei Fußball mit 22 Leute wird es oft eng da. Tennis würde gehen. Golf ist etwa gefährlich da.