Ich parkte auf einer gekennzeichneten Fläche ( Zickzack Linie) wo ein Zusatzschild steht, Parken auf der gekennzeichneten Fläche erlaubt steht, ist es erlaubt?
Das Schild VZ 283 mit Zusatzschild 1053-30 steht an einer vor einer Zickzacklinie. Welcher Paragraf regelt diese Situation? Das Zusatzschild erlaubt ausdrücklich das Parken auf einer gekennzeichneten Fläche. In der StVo gibt es keinen Hinweis das Zickzacklinien ausgeschlossen sind. Bei Google Earht können Sie die Parksituation sehen. Ort : 47533 Kleve Turmstrasse 23 - 27.
2 Antworten
Meinst Du etwa die Zick Zack Linien vor den Garagentoren?
Natürlich darf man da nicht parken!
Zickzacklinie: Zeichen 299 - Straßenverkehrsregeln 2024 (bussgeldkatalog.org)
Es ist ja auch DEUTLICH AUßERHALB der gekennzeichneten Fläche!
Das ist falsch.
Auf Zick-Zack Linien darf man nicht parken.
Du interpretiert die Bezeichnung "gekennzeichnete Flächen" falsch.
Die Zickzacklinie kennzeichnet die Bereiche, in denen NICHT geparkt vwerden darf.
Eine gekennzeichnete Parkfläche ist ein Rechteck oder zwei gerade Linien zwischen denen geparkt werden darf. Eine Zickzacklinie zeigt an, wo NICHT geparkt werden darf, z.B. vor Ausfahrten. Selbst einem mittelmässig begabten Autofahrer sollte klar sein, daß eine Zickzacklinie vor einem großen grünen Garagentor keine Parkflächenmarkierung sein kann.
Ja, ich parkte aber nicht vor den Garagentor, sondern wo kein Tor ist. Eine Zickzacklinien ist eine gekennzeichnete Fläche, nämlich diese, wo die Zickzacklinie abdeckt. Das Schild 1053-30 erlaubt das parken.