Muss man als Dienstgeber per Gesetz LGBTQ missachten?
Ich glaube, dass es nicht erlaubt ist, dass man bei seiner Bewerbung anfügt, dass er ein Teil von LGBTQ ist.
Soviel ich weiß, ist es nämlich verboten, bei den Vorstellungsgesprächen, jemanden nach seiner politischen Ausrichtung, seiner Sexualität oder seiner Weltsicht im Allgemeinen auszukundschaften.
Soviel ich weiß, schreibt man bei seinen Bewerbungen nicht, welche sexuelle Orientierung man hat oder welcher Religion oder welcher Weltsicht man angehört hin.
Dieses LGBTQ, das ist aber so was.
Habe ich nun ein Unternähmen, wo mir eine Bewerbung eingereicht wird, auf der irgendwas steht, dass der Bewerber etwas mit LGBTQ zu tun hat.
Sollte ich da die Bewerbung prinzipiell missachten und folglich, sicherheitshalber ablehnen, sodass ich keine Probleme mit dem Gesetz kriege?
Das ist doch eine Bewerbung, welche mich zwingt, das Gesetz zu brechen.
21 Stimmen
9 Antworten
Es geht bei den gesetzlichen Vorgaben um Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, deshalb verbieten sich gewisse Fragen an Bewerber*innen im professionellen Kontext.
Wenn Menschen von sich Dinge schreiben, darf es, wenn es nicht relevant ist, einfach ignoriert werden. Es gibt bei persönlichen Informationen kein Tabu-Wissen, das auszutauschen ein Gesetzgeber verbietet.
Es gibt ein Antidiskriminierungsgesetz, das verhindern soll, das z. B. ältere Leute, Frauen oder eben Angehörige der LGBTQ Community benachteiligt werden.
Soviel ich weiß, ist es nämlich verboten, bei den Vorstellungsgesprächen, jemanden nach seiner politischen Ausrichtung, seiner Sexualität oder seiner Weltsicht im Allgemeinen auszukundschaften.
Das ist korrekt, gilt aber für den Arbeitgeber. Du darfst in einem Bewerbungsgespräch einen Bewerber nicht z. B. fragen: "Sind Sie schwul?" Wenn der Bewerber dazu freiwillig (auch in seinen Bewerbungsunterlagen) Auskunft gibt, darf er das aber tun. Es istalso nicht verboten, in einer Bewerbung zu erwähnen, dass man queer ist.
Wenn du doch in einem Bewerbungsgespräch nach der sexuellen Orientierung fragen solltest, hat der Bewerber das Recht, darauf keine Auskunft zu geben. Er darf sogar lügen und sagen, er sei hetero, obwohl das in Wahrheit gar nicht stimmt.
Soviel ich weiß, schreibt man bei seinen Bewerbungen nicht, welche sexuelle Orientierung man hat oder welcher Religion oder welcher Weltsicht man angehört hin.
Ja, du hast recht damit, dass das eher unüblich ist. Verboten ist es aber wie gesagt nicht.
Sollte ich da die Bewerbung prinzipiell missachten und folglich, sicherheitshalber ablehnen, sodass ich keine Probleme mit dem Gesetz kriege?
Wenn du das tust, bekommst du erst recht Ptobleme mit dem Gesetz. Das Antididkrominierungsgesetz ist ja genau dafür da, dass queere Menschen nicht diskriminiert werden. Wenn du einen Bewerber nur wegen seiner Zugehörigkeit zur LGBTQ Community ausschließt, ist das Disktiminierung. Eine Ablehnung ist nur gerechtfertigt, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt, z. B. nicht die erforderliche berufliche Qualifikation vorliegt.
Als Unternehmer schaust du wer am besten in das Team passt. Da spielen natürlich Dinge wie Alter, Religion und ausgestrahlte Sexualität eine wichtige Rolle.
Um jeden Ärger zu vermeiden, gibst du nie Auskunft warum einer abgelehnt wird.
Nie. Ich formuliere es in der Regel so:
Es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen das wir uns für eine andere Person im Rahmen des Bewerbungsprozesses entschieden haben.
Ja, aber wenn das rauskommen sollte, dann machst du dich strafbar.
Als Unternehmer schaust du wer am besten in das Team passt. Da spielen natürlich Dinge wie Alter, Religion und ausgestrahlte Sexualität eine wichtige Rolle.
Vorausgesetzt, man hat z.B. ein Team und/oder eine Unternehmens"kultur", in dem/der z.B. wenig Toleranz und Akzeptanz herrscht, sondern eher Engstirnigkeit und Uniformität. Oder eine personalverantwortliche Person, die z.B. ihre eigenen Probleme mit Unterschieden auf's Team projiziert - oder einen Arbeitgeber, bei dem z.B. sowas passiert.
Nein, zeigt das du keine Personalverantwortung hast und von Dingen schreibst die du nicht wirklich verstehst.
Zwei Beispiele.
Büro A, vier Damen, alle christlich geprägt. Gehen alle zwei Wochen gemeinsam nach der Arbeit in die Sauna.
Würde ich jetzt keine Moslem mit Kopftuch reinpacken
Werkstatt B, vier Männer, alle Moslems. Alle legen Wert auf ihre Maskulinität. Hier würde ich keine christliche junge Frau als Werkstattleiterin einstellen.
In deiner Traumwelt mag so etwas klappen, in der Realität nicht.
Ich glaube, dass es nicht erlaubt ist, dass man bei seiner Bewerbung anfügt, dass er ein Teil von LGBTQ ist.
Ich glaube, da liest du falsch. Es gibt ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das im Bezug auf LGBTQ in §1 besagt:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Auf welches Gesetzt glaubst du dich denn zu beziehen?
Soviel ich weiß, ist es nämlich verboten, bei den Vorstellungsgesprächen, jemanden nach seiner politischen Ausrichtung, seiner Sexualität oder seiner Weltsicht im Allgemeinen auszukundschaften.
Was du da weißt ist sehr unausgegoren. Es ist für den Arbeitgeber nicht erlaubt nach der politischen Ausrichtung, der sexuellen Orientierung oder der Weltanschauung zu fragen, wenn sie keinen direkten Bezug zur Tätigkeit haben.
Die poitische Ausrichtung und die Weltanschauung kann durchaus eine Jobrelevanz haben. Z.B. bei Kirchen oder Parteien. Die sexuelle Orientierung allerdings nicht.
Es ist auch nicht perse verboten dannach zu fragen, aber es wird strafrechtlich relevant, wenn das in die Entscheidung für die Einstellung eingeht.
Soviel ich weiß, schreibt man bei seinen Bewerbungen nicht, welche sexuelle Orientierung man hat oder welcher Religion oder welcher Weltsicht man angehört hin.
In der Bewerbung kann man schreiben was man will. Man muss das nicht schreiben. Aber es kann durchaus sinnvoll sein.
Sollte ich da die Bewerbung prinzipiell missachten und folglich, sicherheitshalber ablehnen, sodass ich keine Probleme mit dem Gesetz kriege?
Mit einem Fünkchen Verstand wirst du feststellen, das genau das verboten ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet es jemanden wegen LGBTQ anzulehnen.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Abgesehen davon macht deine Frage Alice Weidel alle Ehre.
Für arbeitsrechtliche Fragen ist die Plattform hier die denkbar ungeeignetste.. am Ende triffst du eine Entscheidung auf der Aussage einer 12Jährigen, die das Verständnis dafür noch gar nicht hatte. Meine private Meinung: frag einen Anwalt und wenn's klar geht weiß die Person aber darauf hin so etwas nicht im Bewerbungsschreiben zu notieren. Ich vermute mal, dass sich in der Aussage auf die Geschlechtsidentität bezogen wurde und es daher keinen Grund gibt die Bewerbung abzulehnen oder andere rechtliche Schritte einzufädeln.
Das Antidiskriminierungsgesetz kennst du? Ein Arbeitgeber darf dich gesetzlich nicht aufgrund von Alter, Religion oder Sexualität ablehnen.