Kann man GEZ/Rundfunk in einzelnes Bundesländern abschaffen?

Geht auch einzeln 73%
Nur für Deutschland komplett 27%

11 Stimmen

3 Antworten

Geht auch einzeln

Grundsätzlich kann ein Land den Rundfunkstaatsvertrag mit den vereinbarten Fristen kündigen. Es müsste dann einen unabhängigen Rundfunk anderweitig sicherstellen - was aber grundsätzlich durchaus vorstellbar wäre. Die Details müsste man dann diskutieren, auch das Bundesverfassungsgericht wird dazu Vorstellungen haben.

Geht auch einzeln

Eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags in einzelnen Bundesländern wäre theoretisch möglich. Damit ist auch automatisch der Rundfunkstaatsvertrag hinfällig. Nur abgeschafft ist er dadurch aber auch nicht.

Wenn z.B Thüringen den Rundfunkstaatsvertrag kündigen würde, hätte das nicht automatisch zur Folge, dass der Rundfunkbeitrag bundesweit abgeschafft wird. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländern, und eine Kündigung durch ein einzelnes Bundesland würde in der Regel rechtliche und politische Konsequenzen nach sich ziehen.

Eigentlich müssen erstmal die anderen Bundesländer entscheiden, wie sie darauf reagieren. Es ist auch möglich, dass die Kündigung rechtlich angefochten wird oder dass es zu einem politischen Streit kommt.

Deshalb ist es nur Theorie. In der Praxis bezweifle ich stark das der Rundfunkstaatsvertrag einfach durch ein einzelnes Bundesland komplett zerstört wird.

Geht auch einzeln

Die AfD ist in Sachsen nicht am stärksten! Die CDU hat in Sachsen die meisten Wählerstimmen bekommen. Und da die AfD weder in Sachsen noch in Thüringen in Regierungsverantwortung kommen wird, wird der Rundfunkstaatsvertrag nicht gekündigt werden. Aber ja, theoretisch wäre es möglich, dass ein einzelnens Bundesland die besten und objektivesten Medien, die wir in Deutschland haben, kündigt!

Medienstaatsvertrag in § 116 Absatz 1:

„Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Der Staatsvertrag kann von jedem der vertragschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Termin nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Termin erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder schriftlich zu erklären. Kündigt ein Land diesen Staatsvertrag, kann es zugleich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages zum gleichen Zeitpunkt kündigen; jedes andere Land kann daraufhin innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung dementsprechend ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Zwischen den übrigen Ländern bleiben diese Staatsverträge in Kraft.“[2]