Gerechte Strafe für Kinderschänder?
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9 Antworten
Grüße ins Mittelalter.
Dir ist schon klar, dass seit längerem durch Hirnforschung etc. ein freier Wille des Menschen widerlegt ist, oder? Ein Mensch kann ggf. tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.
Schuld u. Sühne sind überkommene Kategorien.
Die Ahnung von kriminellen Taten hat heute keine Bestrafung mehr zum Zweck, sondern dass vor Wiederholung u. Nachahmung abgeschreckt wird.
Der freie Wille ist nicht widerlegt - ebenso wenig wie er belegt ist. Das kann man auch gar nicht wissenschaftlich, weil der Mensch dazu viel zu komplex ist. Es gibt aber sehr wohl Ergebnisse, die zeigen, dass man unter bestimmten Umständen bestimmte, sehr einfache Entscheidungen von Menschen mit überzufälliger Wahrscheinlichkeit vorhersagen kann.
Ebenfalls kann man philosophisch berechtigt zu dem Schluss kommen, es gäbe keinen freien Willen. Am Ende ist das ein Stück weit auch Definitionssache.
Eine entsprechende psychotherapeutische Behandlung mit Haft bis zur diagnostizierten Heilung, bzw. Sozialfähigkeit.
Solche Menschen brauchen Hilfe, viele davon waren selbst Opfer von Kinderschändung und ihre Psyche, die diese Traumata nicht verarbeiten konnte, sah nur einen Weg zur Selbstheilung, nämlich das Umkehren des Täter-Opfer-Verhältnisses.
In einigen skandinavischen Ländern behandelt man sämtliche Verbrecher mit der Einstellung, dass nur psychisch kranke Menschen Straftaten begehen und behandelt sie psychotherapeutisch. Mit dem Ergebnis, dass sie dort die geringste Straftäter-Rückfallquote der Welt haben.
Im Gegensatz dazu, gibt es kaum ein Land mit so harten Strafen wie in den USA. Mit der Folge, dass es dort eine der höchsten Rückfallquoten auf der Welt gibt.
Die Realität spricht hier eine eindeutige Sprache wer diesbezüglich in einer Traumwelt lebt und wer nicht.
Du Musst differenzieren, in den USA gibt es allgemein keine harten Strafen. Die meisten Bundesstaaten haben die Todesstrafe abgeschafft, und in den anderen Bundesstaaten wird die kaum noch vollstreckt. Es ist also nahezu ausgeschlossen in den USA heutzutage noch hingerichtet zu werden. Auf jährlich ca 25.000 Morde, kommen ca 15 Hinrichtungen pro Jahr.
Es gibt außerdem auch sehr viele Beispiele von geringen Urteilen für Sexualstraftäter, aus den USA.
Und bezüglich Skandinavien, empfehle ich dir mal in Schwedische Städte zu fahren und dir vor Ort ein Bild davon zu machen, wie gut milde Strafen und Resozialisierung dort funktioniert.
Nämlich garnicht, höchstens bei einer Hand voll Leute.
In Ländern wie Weißrussland, Kasachstan etc. mit einer qonsequent angewendeten Todesstrafe, Kastration etc. gibt es kaum solche Verbrechen.
Aber anscheinend ist solchen wie dir das Leben von Sexualstraftätern wichtiger als das Leben von unschuldigen Kindern.
In den USA gibt es sehr harte Strafen. Wie du richtig sagst, wird die Todesstrafe (die sich nie positiv auf die Kriminalstatistiken ausgewirkt hat) dort noch vollstreckt. Die Gefängnisse sind grauenvoll, Gewalt und Missbrauch steht dort an der Tagesordnung. Die Haftstrafen sind lange und das einzige was sie bringen, ist, dass man dort andere Verbrecher kennen lernt und Tipps und Tricks mit ihnen austauschen kann.
Du hast offensichtlich absolut keine Ahnung wovon du hier redest. Das was du so von dir gibst, klingt ganz nach politischem Youtube-Geschwafel. Von welchem Kanal beziehst du denn diese Propaganda?
Du bist anscheinend nur auf Blut aus. Resozialisierung und Vorbeugung sind dir völlig unwichtig, du willst nur, dass Leute noch mehr leiden als sie es ohnehin schon tun.
Der unverhältnismäßige Verfall des Niveaus deiner Beiträge bestätigt das nur. Ich würde dir raten erwachsen zu werden und deine Bildung nicht ausschließlich von irgendwelchen Propaganda-Kanälen auf Youtube zu beziehen.
Dann machst du dich auch weniger lächerlich. Hier hast du dich dermaßen blamiert, dass du einem nur leidtun kannst.
Mit solche wie dir zu diskutieren ist meine Zeit zu schade.
Ich empfehle dir geh raus, lern Leute kennen und erweitere deinen Horizont.
Zitat: Das Schlimmere daran mit dummen Leuten zu diskutieren ist, dass sie denken, dass du aufgibst, weil du eingesehen hast, dass sie Recht haben und nicht, weil du eingesehen hast, dass sie zu dumm sind.
Immer wieder ironisch wie dumme Menschen andere mit ihren eigenen Symptomen diagnostizieren.
Nun hast du dich endgültig als ernstzunehmender Gesprächsteilnehmer disqualifiziert. Naja, das kommt eben dabei heraus wenn man seinen "Abschluss" auf Youtube gemacht und nie ein Buch aufgeschlagen hat.
Du langweilst.
Solltest du also zur Abwechslung nicht einmal einen zumindest ansatzweise unterhaltsamen oder halbwegs intelligenten Beitrag hervor bringen können, hast du hier keine weitere Reaktion mehr von mir zu erwarten.
Wenn du kognitiv nicht in der Lage bist, inhaltlich auf das von mir geschrieben einzugehen dann bist du es nicht wert mit mir zu diskutieren.
Komm in das Schlafzimmer von deiner Mutter, ich lieg mit der im Bett grade. Wenn du reden willst
Gibt es da überhaupt gerechte Strafe? Wenn man die Betroffenen oder die Opfer reden lässt wahrscheinlich nicht. Unbeteiligte die rein nach den Fakten handeln und Urteilen, sehen das wahrscheinlich natürlich zwangsläufig völlig anders.
Welche Strafe da genau die Richtige ist, hängt davon ab wer, wie und was für eine Tat begangen hat. Oft ist es ja auch mal so das man sich nach einem Urteil nicht im Gefängnis, sondern in einem Maßregelvollzug wieder findet. Dort steht dann jedoch nicht allein die Strafe im Vordergrund.
Aber das kommt zum Teil bei den betroffenen Personen und Opfer nicht sonderlich gut an. Der Resozialisierungedanke und das Verständnis einer wie hier schon geschrieben psychichartisch/therapeutische Behandlung ist da nicht vorhanden. Als erste Reaktion würde man wollen das, Er - oder manchmal auch Sie - zeitlebens in den Knast wandert.
Ehrlich gesagt wüsste ich selbst nicht wie ich reagieren würde wenn jemand meine Tochter oder Frau vergewaltigen würde. Da wäre dann ziemlich sicher auch eine Menge Wut im Spiel. Die verhindert allerdings manchmal die Betrachtungsweise der Tat und Person.
Erst dachte ich eben (vor betreten der Frage) "Wow - ein 100% für die einzig richtige Antwort... wie erquicklich", nur um dann die leider bis dahin einzige Stimme in der Gesamtumfrage zu sehen.
Vermutlich wird jedoch der bildungsseitige Bodensatz hier unreflektiert die Todesstrafe wählen und am Ende damit die Mehrheit .
Erfreulich zeitgleich das Selbige es nicht in Etagen relevanter Entscheider-Funktionen bringen und die Sache daher differenzierter betrachtet bleibt wie bisher auch.
Der ,Bodensatz‘ sind die die solche Verbrechen begehen
Und nicht die, welche die Todesstrafe für solche Kreaturen fordern
Es ist nicht ausgeschlossen, dass beide Gruppen schmierigsten Bodensatz darstellen könnten.
Und das ist hier auch so.
Gruselig, dass du für diesen Satz zwei negative Bewertungen bekommen hast... Die Menschheit hat noch viel zu lernen.
Schwierige Frage, wobei man hierbei zwischen dem was moralisch "angebracht" sein sollte und zwischen dem, was verfassungsrechtlich überhaupt zulässig und möglich ist, eindeutig differenzieren muss.
Die Todesstrafe, ist in Deutschland ganz klar verfassungswidrig. Sie ist nach Artikel 102 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ausdrücklich abgeschafft und sie würde zudem auch gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie nach der Ansicht von der überwiegenden Mehrheit der auf das Verfassungsrecht spezialisierten Juristen auch gegen die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen. Zudem, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) in Karlsruhe aus der Verfassung auch ein Resozialisierungsgebot was bedeutet, dass das Strafrecht nicht nur die Aufgabe hat, Straftäter zu bestrafen sondern auch diese zu resozialisieren und wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Da die Todesstrafe keine Resozialisierung zum Ziel hätte, wäre diese auch deswegen verfassungswidrig. Auch "tatsächlich lebenslange Haft", ist verfassungswidrig, weil auch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter wenigstens die Aussicht darauf haben müssen, dass sie ihre persönliche Freiheit irgendwann wiedererlangen können. Aus diesem Grund heraus, können sie nach fünfzehn Jahren bei Gericht erstmalig einen Antrag auf Aussetzung zur Bewährung stellen, den sie bei einer Ablehnung dann fortlaufend alle zwei Jahre erneut stellen dürfen. Wurde bereits von dem verurteilenden Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, so beträgt die Dauer der Freiheitssrafe in aller Regel mindestens zwanzig Jahre. Mehrere Jahre Freiheitssrafe, meiner Meinung nach nicht unter fünf Jahren, sind deshalb das, was der verfassungsrechtliche Rahmen maximal zulassen dürfte.
Mfg
Funktioniert ja aktuell auch sehr gut, bei den ganzen Rückfällig gewordenen Sexualstraftätern.
solche wie du leben in einer Traumwelt
Das einzige was hilft ist harte und gerechte Bestrafung, um zukünftige Opfer zu verhindern.