Burkaverbot in Deutschland?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Ja... Österreich hat es gut gemacht 59%
Nein... Wir sind schon eine Republik. Jeder hat Rechte! 36%
Es ist mir egal... 5%

4 Antworten

Nein... Wir sind schon eine Republik. Jeder hat Rechte!

In Deutschland wäre das aus verfassungsrechtlicher Hinsicht wohl kaum umsetzbar. Die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), garantiert eine freie Religionsausübung und hierzu, gehört definitiv auch eine Bekleidung entsprechend der religiösen Vorschriften der jeweiligen Glaubensrichtung, welcher ein Mensch angehört. Darüber hinaus, gewährleistet es schon das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder auch das sogenannte "Selbstbestimmungsrecht" nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, sich so zu bekleiden, wie man es gerne möchte. Deswegen, gibt es entgegen einer ziemlich weit verbreiteten Meinung auch kein allgemeines Vermummungsverbot in Deutschland. Ein solches, gilt ausschließlich nach dem Versammlungsgesetz auf dem Weg zu Versammlungen und währenddessen, nicht im allgemeinen. Österreich hat andere Gesetze und eine andere Verfassung. Dort, sind die Grundrechte nicht in der Verfassung selber sondern fast ausschließlich in einfachen Bundesgesetzen geregelt, welche sich mit einer einfachen politischen Mehrheit ändern lassen.

Mfg


LetsTalkBro 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 19:07

Danke, sehr gute Erklärung

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Ja... Österreich hat es gut gemacht

Kopftuch ist für mich o. K.

Burka kommt von einem patriarchat-religiös-kulturellen Denken. Der Koran verlangt so etwas nicht.

Guten Tag!

Auf Ihre Antwortmöglichkeiten kann ich leider nicht zurückgreifen. Daher verfasse ich diesen Beitrag unter dem Aspekt ,,Andere Meinung/Ansicht".

Grundsätzlich ist das Tragen einer Burka beziehungsweise Kopftuches von der Religionsfreiheit aus Artikel 4 Abs. 1 GG geschützt. Jeder kann privat seinen Glauben bekennen und dies auch mittels Symbolen, Riten und Kleidungsstücken wie das Tragen von Burkas oder einer Kreuzkette zeigen. Hierbei besteht kein Problem.

Es gibt jedoch Grenzen: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit gilt nämlich nicht schrankenlos. Schranken finden sich, wenn es mit Grundrechten anderer kollidiert. Und dazu gehört beispielsweise die negative Glaubensfreiheit, nicht mit einem Glauben konfrontiert zu werden sowie die Ehe und Familie aus Artikel 6 GG. Eine solche Einschränkung besteht etwa bei staatlichen Institutionen wie das Gericht oder in der Schule. Der EuGH hat beispielsweise entschieden, dass das Tragen eines Kopftuches in der öffentlichen Verwaltung untersagt werden darf (vgl. EuGH - Az. C-148/22). In der Schule ist ein Kopftuchverbot laut Bundesverfassungsgericht dann legitim, wenn es zu einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden führt (vgl. (BVerfG - Beschluss v. 27.01.2015, Az. 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10). Besteht keine Gefahr, ist es in Ordnung, ansonsten ist ein Verbot zur Einhaltung der Sicherheit geboten.

Für Rechtsreferendare hat das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot für verfassungsgemäß gehalten (vgl. BVerfG - Beschl. v. 14.01.2020, Az. 2 BvR 1333/17). Grund dafür ist, dass damit der Staat repräsentiert wird und die Grundsätze der Neutralität des Staates sowie die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als auch die negative Religionsfreiheit Dritter verletzt werden. In diesem Rahmen haben religiöse Symbole nichts verloren, die Religionsfreiheit muss mithin zurücktreten. Gleiches gilt auch für Schöffen, wo das OLG Hamm festgestellt hat, das religiöse Symbole nicht gezeigt werden dürfen (vgl. OLG Hamm - Beschl. v. 11.04.2024, Az. 5 Ws 64/24).

Fazit: Tragen von Kopftüchern und Burkas sind von der Religionsfreiheit geschützt, soweit jedoch keine Rechte Dritter verletzt werden und das Neutralitätsgebot eingehalten wird. Diese bestehen etwa, wenn staatsanwaltliche oder richterliche Aufgaben wahrgenommen werden. Auch in Schulen kann es untersagt werden. Privat kein Problem, im öffentlichen Dienst ist das Tragen von Burkas/Kopftücher durch die Verfassung größtenteils nicht geschützt und ein Verbot verfassungsrechtlich auch gerechtfertigt. Das sollte man respektieren.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Nein... Wir sind schon eine Republik. Jeder hat Rechte!

Ich weiß zwar nicht, was genau du mit der Erwähnung der Republik bezweckst, aber jeder sollte sich prinzipiell kleiden dürfen wie er mag. Unter Einhaltung aller Gesetze und unter Achtung des Hausrechts.