3 Stunden Arbeitsweg sind jetzt kein Ablehnungsgrund mehr. Was sagt Ihr dazu?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

3 stunden arbeitsweg sind kein problem 67%
es ist nicht zumutbar wegen der fahrtkosten 17%
die leute werden sich öfter krank melden oder zu spät kommen 17%

11 Antworten

es ist nicht zumutbar wegen der fahrtkosten
Die Zumutbarkeit des Arbeitsweges hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Entfernung, der Verkehrslage, der Arbeitszeit und den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers. Es gibt keine exakte Grenze, ab der ein Arbeitsweg als unzumutbar gilt.
Gerichtsentscheidungen
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Nürnberg ist eine Strecke von 180 Kilometern als zumutbarer Arbeitsweg zu bezeichnen. Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass eine Entfernung von 83 km bei einer Versetzung zumutbar ist.
Rechtliche Grundlagen
Die Zumutbarkeit des Arbeitsweges ist in § 121 IV S.2 SGB III geregelt. Danach ist eine Pendelzeit (Zeit für den Arbeitsweg) zumutbar, wenn sie bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden insgesamt nicht mehr als zweieinhalb Stunden beträgt.
Persönliche Meinung
In der Regel wird ein Arbeitsweg von etwa 1 Stunde als zumutbar angesehen. Ein Arbeitsweg von 2 Stunden kann auch noch zumutbar sein, aber es hängt von den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers ab. Ein Arbeitsweg von mehr als 4 Stunden pro Tag wird in der Regel als unzumutbar angesehen.
Google AI

quiqueg64199 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 05:10

Paragraphen und gesetze kann man aendern, Aber nicht die menschlichen grundbeduerfnisse, sonst haette ich diesel umfrage nicht herausgebracht

0
DasFloYT  09.07.2024, 18:21
@quiqueg64199

Die Gerichtsentscheidung ändert sich nicht, nur weil die Gesetze geändert werden. In diesem Falle wären die Gesetze rechtswidrig ^^

0

Lt. Presse 2,5 Stunden.

Bezahlkarte und Ausbildungsgrad haben nichts damit zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
3 stunden arbeitsweg sind kein problem

Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten, Punkt. Das mit den Fahrtkosten lässt sich z.B. steuerlich regeln. Ich bin als Pendler z.Zt. 2 Stunden täglich unterwegs. Das nervt, ist aber machbar und man kann sich ja auch nach neuen Möglichkeiten umschauen, während man in einem Arbeitsverhältnis ist.


Keksdieb86  08.07.2024, 13:48

Ist ja schön, wenn dir deine Lebenszeit so wenig wert ist...

3
AMoll52074  08.07.2024, 13:57
@Keksdieb86

Zum Glück nicht mehr lange. Das hatte früher für mich "Pros" und "Contras". Die "Pros" sind weggefallen und ich hab als Single die Möglichkeit, mich geographisch zu verändern. Mit mehrköpfiger Familie kann man nicht mal eben so alle paar Jahre umziehen.

1
Kaen011  08.07.2024, 13:49

Wenn man ihn in ein Beschäftigungsverhältnis zwingt, verschwendet dies nur die Zeit vom AN und vom AG.

Das mit den Fahrtkosten lässt sich z.B. steuerlich regeln

Auch hier kriegt man die Fahrtkosten nicht zurück, dazu kommt die verschwendete Lebenszeit.

Ich bin als Pendler z.Zt. 2 Stunden täglich unterwegs.

Sofern das gehalt oder andere benefits entsprechend hoch sind, okey. Aber für Mindestlohn? Nie im leben.

1
AMoll52074  08.07.2024, 14:02
@Kaen011
Wenn man ihn in ein Beschäftigungsverhältnis zwingt

Also sollte man Leute, die für einen Job qualifiziert sind, nicht dazu anhalten, den auch anzunehmen, wenn der nicht direkt vor der Haustür ist oder die einfach keine Lust haben?

verschwendete Lebenszeit.

Was macht denn ein Langzeitarbeitsloser den ganzen Tag? Als Bahnpendler kann man sich auch einfach ein Buch mitnehmen.

Sofern das gehalt oder andere benefits entsprechend hoch sind, okey. Aber für Mindestlohn? Nie im leben.

Trifft bei mir glücklicherweise zu, auch wenn ich nicht gerade dekadent lebe. Mindestlohn ist noch eine weitere Baustelle, ob das z.Zt. genug ist, beurteile ich nicht. Aber kannst Du es vertreten, wenn Leute von unserem Sozialsystem gefüttert werden, weil sie nicht arbeiten wollen?

1
Kaen011  08.07.2024, 17:22
@AMoll52074
Also sollte man Leute, die für einen Job qualifiziert sind, nicht dazu anhalten, den auch anzunehmen, wenn der nicht direkt vor der Haustür ist oder die einfach keine Lust haben?

Du lebst in irgend einer magiewelt in der sobald du den Leuten einen Job vermittelst sie 100% geben. Es ist für den AN ohne probleme möglich so am rande des limits zu arbeiten das es für den Chef nerviger ist ihn zu behalten als ihn einfach in der Probezeit wieder zu kündigen.

In diesemfall hat der AG und der AN eine menge Zeit verschwendet und niemandem ist geholfen. Du glaubst aus irgendeinem Grund das Leute einstellen und bewerbungsverfahren gratis sind, das sind sie nicht.

Schon jetzt wird kein Chef einen AN einstellen wenn er auch nur im Ansatz das gefühl hat das der Mensch keine lust hat zu arbeiten, eben weil es diese mühe nicht wert ist.

Trifft bei mir glücklicherweise zu, auch wenn ich nicht gerade dekadent lebe. Mindestlohn ist noch eine weitere Baustelle, ob das z.Zt. genug ist, beurteile ich nicht. Aber kannst Du es vertreten, wenn Leute von unserem Sozialsystem gefüttert werden, weil sie nicht arbeiten wollen?

Es geht nicht darum das jemand nicht generell nicht arbeitet will sondern unter den Bedingungen nicht.

Denn wenn du 12,41€ nicht für 8 Stunden arbeit kriegst sondern für 11 und außerdem noch 600€ im Monat sprit und verschleißkosten hast weil du 100km weg pro Tag hast sieht das schnell ganz anders aus

0
AMoll52074  08.07.2024, 18:49
@Kaen011
Es geht nicht darum das jemand nicht generell nicht arbeitet will sondern unter den Bedingungen nicht.
Denn wenn du 12,41€ nicht für 8 Stunden arbeit kriegst sondern für 11 und außerdem noch 600€ im Monat sprit und verschleißkosten hast weil du 100km weg pro Tag hast sieht das schnell ganz anders aus

Guter Punkt, aber da sehe ich dann auch wieder den Staat in der Pflicht, zumindest was Sprit und Verschleiß angeht. Bei den 3 Stunden Arbeitsweg geht es ja um drei Aspekte:

  1. das Geld fürs Pendeln
  2. die Zeit
  3. das Geld für die Arbeit

Bei Punkt 1 stimme ich Dir zu: Wer für einen Mindestlohn auch noch 3 Stunden pendeln muss, muss für den Weg zur und von der Arbeit vom Staat finanziell unterstützt werden. Punkt. Wie das genau aussehen soll, kann man diskutieren. Eine einfache Lösung wäre z.B. ein "Arbeitsticket" für den ÖPNV. Mit einem anderen Nutzer hab ich mich auch darüber unterhalten, dass selbst das u.U. nicht reicht, wenn der Arbeitnehmer auf dem Land wohnt und/oder Schichtdienst machen müsste. Da müssen zugunsten der Einzelperson Ausnahmeregeln formuliert werden. Bei ca. 4 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldsempfängern wäre es doch ein Wunder, wenn man ohne Sonderregelungen auskäme.

Punkt 2: Wir sprechen hier von Bürgergeldempfängern, nicht Arbeitslosen im Allgemeinen. Bürgergeld bekommt man als Arbeitsloser laut Arbeitsagentur, nachdem man ein Jahr lang Arbeitslosengeld empfangen hat. Wir sprechen hier also nicht von Leuten, die mal für ein paar Wochen "zwischen 2 Jobs" sind. Wenn jemand ein Jahr oder länger erwerbsfähig arbeitslos gewesen ist, sollte man zumindest mal kritisch nachschauen, was an welcher Stelle schief gelaufen ist und gegebenfalls "Anreize" schaffen.

Punkt 3: Es gibt einen Mindestlohn, aber allein schon wegen unserer hohen Inflation muss der doch regelmäßig angepasst oder aufgestockt werden. Arbeit muss sich mehr lohnen als nur zu Hause zu sitzen und letzteres sollte nicht nur aus finanziellen Gründen nur die allerletzte Option sein.

0
Kaen011  08.07.2024, 20:27
@AMoll52074

Zu Punkt 1.) Ich würde fast sagen das sich das ausschließt. Wenn du einen funktionierenden ÖVPN hast wohnst du in einer großen stadt und hast garantiert jobs die näher als 1,5 Stunden pro Tour dran sind.

Sicher das du Punkt 2 richtig verstanden hast? Das für Arbeitslose und Bürgergeldempfänger andere Regeln gelten was sie annehmen müssen und was nicht?

Wenn jemand ein Jahr oder länger erwerbsfähig arbeitslos gewesen ist, sollte man zumindest mal kritisch nachschauen, was an welcher Stelle schief gelaufen ist und gegebenfalls "Anreize" schaffen.

Ja aber ein Anreiz ist keine 3 Stunden unbezahlte anfahrt pro Tag.

Wenn du 3 Stunden fahrt hast ist das ein sowasvon riesieger Ökonomischer nachteil das er bei Mindeslohn kaum ausgeglichen werden kann.

Jemand könnte entweder 40Stunden arbeiten (12 Stunden Fahrtweg)

Oder 40Stunden arbeiten (2,5 Stunden fahrtweg bei 15min pro strecke)+ 9,5 Stunden Überstunden machen.

Man kann für die gleiche zeit also fast 25% mehr Arbeit verrichten, diesen extremen Nachteil kann der Staat nicht auffangen nichtmal die meisten Arbeitgeber können das.

0
AMoll52074  08.07.2024, 22:03
@Kaen011

Punkt 1 hab ich tatsächlich am eigenen Leib erlebt. Ich komme gebürtig aus einem Dorf, in dem während meiner Jugend am Wochenende genau 2 Busse gefahren sind. Zum ÖPNV hab ich auch die Regionalbahn gezählt. Dann können für eine Strecke schnell 1.5 Stunden zusammenkommen: Halbe Stunde Bus zum Bahnhof, halbe Stunde Bahnfahrt und ggfs noch eine kleine Busfahrt vom Bahnhof, plus die Wege zwischen Bus und Wohnung oder Arbeit oder Wartezeiten an den Haltestellen.

Punkt 2: Die Meldung ist ja neu, aber in allen Überschriften, die ich sehe, steht "Bürgergeld-Empfänger" und nicht "Arbeitslose". Ich verstehe das so, dass da jemand gezielt die Langzeitarbeitslosen anschieben will.

Dass die Idee jedoch auch in Berlin noch nicht final ist, sieht man hier an den Zitaten von Lindner und Kühnert:

„Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die arbeiten, den fordernden Charakter unserer Arbeitsmarktpolitik zu stärken."
gegen
„Die Annahme, da säßen Hunderttausende faule Leute im Bürgergeld, die alles dafür tun, um nicht arbeiten gehen zu müssen, die ist fachlich einfach nicht richtig“

3 Stunden unbezahlte anfahrt pro Tag

Ich hoffe mal schwer, dass die das in genau der Form nicht planen. Es sollte ja Möglichkeiten geben, gerade Mindestlohnverdienern hier unter die Arme zu greifen, z.B. mit einem Ticket von der Arbeitsagentur. Nur der Zeitverlust tut dann noch weh, aber ich glaube, das ist dann auch Kalkül von den Leuten, die sich das ausgedacht haben.

0
Kaen011  08.07.2024, 22:11
@AMoll52074
Punkt 2: Die Meldung ist ja neu, aber in allen Überschriften, die ich sehe, steht "Bürgergeld-Empfänger" und nicht "Arbeitslose". Ich verstehe das so, dass da jemand gezielt die Langzeitarbeitslosen anschieben will.

Wir aber eine verkürzung sein, ich bezweifel das man die einen Arbeitslosen schlechter behandeln darf als die anderen. Die ganzen kürzungsregelungen gelten ja auch Gleichmäßig für Bürgergeldemfpänger und arbeitslose

Punkt 1 hab ich tatsächlich am eigenen Leib erlebt.

Dann solltest du wissen das es auf dauer unrealistisch ist. Da beißt man sich mal für 3 Jahre ausbildung oder Studium durch, aber eben ansonsten nicht.

. Nur der Zeitverlust tut dann noch weh, aber ich glaube, das ist dann auch Kalkül von den Leuten, die sich das ausgedacht haben

Es ist halt ein Prestigeprojekt das faktisch nichts bringen wird, weder bei denen die arbeiten wollen noch bei denen die keine Lust haben. Wie gesagt kein Argbeitgeber wird jemanden nehmen der keine Lust hat bei ihm zu arbeiten.

Es darf sowieso maximal 3 mal das Geld gekürzt werden. Dazu kommen noch das ein großteil der kürzungen beim Sozialgericht scheitert. Da das Sozialgericht für den kläger umsonst ist ist klagt jeder beim Sozialgericht sobald im Geld gekürzt wird.

Man spart 30% Bürgergeld pro Verstoß und zahlt dafür etwa 3000-4000€ die das Verfahren kostet. Davon gehen 35-40% für den Kläger aus. Das heißt der Kläger kriegt den vollen Satz+der Staat darf das verfahren bezahlen.

Das was sie vorhaben bringt nichts, weder spart es geld noch vermittelt es mehr arbeit. Es geht nur darum das man der Bevölkerung erzählen kann das man was tut.

0

Du vergisst dabei zu erwähnen dass es sich um die Gesamtfahrzeit (hin und zurück) handelt. 1,5 Stunden je Weg haben viele Arbeitnehmer.

Was hätte denn deiner Meinung nach zu ukrainischen Bürgergeldempfängern gesagt werden sollen (für die gelten grundsätzlich die gleichen Regeln)?

Eine Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger ist weder sinnvoll noch vorgesehen.

Den Zusammenhang zum Ausbildungsgrad sehe ich ebenfalls nicht.


quiqueg64199 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 20:59

Doch, ein lastwagenfahrer verdient mehr als ein mindestlohn bezieher, hat Aber vorschriften fuer lenk und ruhezeiten einzuhalten

0

Ich gehe davon aus, das bezieht sich auf ALG/Bürgergeld-Sanktionen.

Und ganz sicher sind drei Stunden Arbeitsweg einfach NICHT zumutbar.

Die bundesdeutsche Gesetzgebung spricht ganz klar von maximal 10 Stunden Arbeit pro Tag (ausser im Schichtbetrieb) und dazwischen 12 Stunden Ruhezeit.

Nehmen wir an, jemand hat einen einfach 3 Stunden zu fahren, muss dann 8 Stunden arbeiten und dann wieder 3 Stunden zurückfahren. Dann überschreitet er diese 10 Stunden bereits mit der Anfahrt - und hat insgesamt einen 14-stündigen Arbeitstag. Er überschreitet daher die gesetzlichen Vorgaben.

Das funktioniert natürlich, weil die Behörden die Wegezeit nicht als Arbeitszeit betrachten (der Arbeitgeber natürlich auch nicht). Sprich: 14 Stunden unterwegs, bezahlt wird man für 8 Stunden - da ist doch wohl klar, was dabei herauskommt, oder???

Aber ganz ehrlich? Wer eine Arbeitsstelle mit der Begründung eines zu langen Arbeitsweges ablehnt, ist selber schuld ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

quiqueg64199 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 20:52

Bei lastwagen fahrern gibt es ja auch regelungen

0