3 Stunden Arbeitsweg sind jetzt kein Ablehnungsgrund mehr. Was sagt Ihr dazu?

3 stunden arbeitsweg sind kein problem 62%
die leute werden sich öfter krank melden oder zu spät kommen 23%
es ist nicht zumutbar wegen der fahrtkosten 15%

13 Stimmen

10 Antworten

3 stunden arbeitsweg sind kein problem

Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten, Punkt. Das mit den Fahrtkosten lässt sich z.B. steuerlich regeln. Ich bin als Pendler z.Zt. 2 Stunden täglich unterwegs. Das nervt, ist aber machbar und man kann sich ja auch nach neuen Möglichkeiten umschauen, während man in einem Arbeitsverhältnis ist.


Keksdieb86  08.07.2024, 13:48

Ist ja schön, wenn dir deine Lebenszeit so wenig wert ist...

AMoll52074  08.07.2024, 13:57
@Keksdieb86

Zum Glück nicht mehr lange. Das hatte früher für mich "Pros" und "Contras". Die "Pros" sind weggefallen und ich hab als Single die Möglichkeit, mich geographisch zu verändern. Mit mehrköpfiger Familie kann man nicht mal eben so alle paar Jahre umziehen.

Kaen011  08.07.2024, 13:49

Wenn man ihn in ein Beschäftigungsverhältnis zwingt, verschwendet dies nur die Zeit vom AN und vom AG.

Das mit den Fahrtkosten lässt sich z.B. steuerlich regeln

Auch hier kriegt man die Fahrtkosten nicht zurück, dazu kommt die verschwendete Lebenszeit.

Ich bin als Pendler z.Zt. 2 Stunden täglich unterwegs.

Sofern das gehalt oder andere benefits entsprechend hoch sind, okey. Aber für Mindestlohn? Nie im leben.

AMoll52074  08.07.2024, 14:02
@Kaen011
Wenn man ihn in ein Beschäftigungsverhältnis zwingt

Also sollte man Leute, die für einen Job qualifiziert sind, nicht dazu anhalten, den auch anzunehmen, wenn der nicht direkt vor der Haustür ist oder die einfach keine Lust haben?

verschwendete Lebenszeit.

Was macht denn ein Langzeitarbeitsloser den ganzen Tag? Als Bahnpendler kann man sich auch einfach ein Buch mitnehmen.

Sofern das gehalt oder andere benefits entsprechend hoch sind, okey. Aber für Mindestlohn? Nie im leben.

Trifft bei mir glücklicherweise zu, auch wenn ich nicht gerade dekadent lebe. Mindestlohn ist noch eine weitere Baustelle, ob das z.Zt. genug ist, beurteile ich nicht. Aber kannst Du es vertreten, wenn Leute von unserem Sozialsystem gefüttert werden, weil sie nicht arbeiten wollen?

Kaen011  08.07.2024, 17:22
@AMoll52074
Also sollte man Leute, die für einen Job qualifiziert sind, nicht dazu anhalten, den auch anzunehmen, wenn der nicht direkt vor der Haustür ist oder die einfach keine Lust haben?

Du lebst in irgend einer magiewelt in der sobald du den Leuten einen Job vermittelst sie 100% geben. Es ist für den AN ohne probleme möglich so am rande des limits zu arbeiten das es für den Chef nerviger ist ihn zu behalten als ihn einfach in der Probezeit wieder zu kündigen.

In diesemfall hat der AG und der AN eine menge Zeit verschwendet und niemandem ist geholfen. Du glaubst aus irgendeinem Grund das Leute einstellen und bewerbungsverfahren gratis sind, das sind sie nicht.

Schon jetzt wird kein Chef einen AN einstellen wenn er auch nur im Ansatz das gefühl hat das der Mensch keine lust hat zu arbeiten, eben weil es diese mühe nicht wert ist.

Trifft bei mir glücklicherweise zu, auch wenn ich nicht gerade dekadent lebe. Mindestlohn ist noch eine weitere Baustelle, ob das z.Zt. genug ist, beurteile ich nicht. Aber kannst Du es vertreten, wenn Leute von unserem Sozialsystem gefüttert werden, weil sie nicht arbeiten wollen?

Es geht nicht darum das jemand nicht generell nicht arbeitet will sondern unter den Bedingungen nicht.

Denn wenn du 12,41€ nicht für 8 Stunden arbeit kriegst sondern für 11 und außerdem noch 600€ im Monat sprit und verschleißkosten hast weil du 100km weg pro Tag hast sieht das schnell ganz anders aus

AMoll52074  08.07.2024, 18:49
@Kaen011
Es geht nicht darum das jemand nicht generell nicht arbeitet will sondern unter den Bedingungen nicht.
Denn wenn du 12,41€ nicht für 8 Stunden arbeit kriegst sondern für 11 und außerdem noch 600€ im Monat sprit und verschleißkosten hast weil du 100km weg pro Tag hast sieht das schnell ganz anders aus

Guter Punkt, aber da sehe ich dann auch wieder den Staat in der Pflicht, zumindest was Sprit und Verschleiß angeht. Bei den 3 Stunden Arbeitsweg geht es ja um drei Aspekte:

  1. das Geld fürs Pendeln
  2. die Zeit
  3. das Geld für die Arbeit

Bei Punkt 1 stimme ich Dir zu: Wer für einen Mindestlohn auch noch 3 Stunden pendeln muss, muss für den Weg zur und von der Arbeit vom Staat finanziell unterstützt werden. Punkt. Wie das genau aussehen soll, kann man diskutieren. Eine einfache Lösung wäre z.B. ein "Arbeitsticket" für den ÖPNV. Mit einem anderen Nutzer hab ich mich auch darüber unterhalten, dass selbst das u.U. nicht reicht, wenn der Arbeitnehmer auf dem Land wohnt und/oder Schichtdienst machen müsste. Da müssen zugunsten der Einzelperson Ausnahmeregeln formuliert werden. Bei ca. 4 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldsempfängern wäre es doch ein Wunder, wenn man ohne Sonderregelungen auskäme.

Punkt 2: Wir sprechen hier von Bürgergeldempfängern, nicht Arbeitslosen im Allgemeinen. Bürgergeld bekommt man als Arbeitsloser laut Arbeitsagentur, nachdem man ein Jahr lang Arbeitslosengeld empfangen hat. Wir sprechen hier also nicht von Leuten, die mal für ein paar Wochen "zwischen 2 Jobs" sind. Wenn jemand ein Jahr oder länger erwerbsfähig arbeitslos gewesen ist, sollte man zumindest mal kritisch nachschauen, was an welcher Stelle schief gelaufen ist und gegebenfalls "Anreize" schaffen.

Punkt 3: Es gibt einen Mindestlohn, aber allein schon wegen unserer hohen Inflation muss der doch regelmäßig angepasst oder aufgestockt werden. Arbeit muss sich mehr lohnen als nur zu Hause zu sitzen und letzteres sollte nicht nur aus finanziellen Gründen nur die allerletzte Option sein.

Kaen011  08.07.2024, 20:27
@AMoll52074

Zu Punkt 1.) Ich würde fast sagen das sich das ausschließt. Wenn du einen funktionierenden ÖVPN hast wohnst du in einer großen stadt und hast garantiert jobs die näher als 1,5 Stunden pro Tour dran sind.

Sicher das du Punkt 2 richtig verstanden hast? Das für Arbeitslose und Bürgergeldempfänger andere Regeln gelten was sie annehmen müssen und was nicht?

Wenn jemand ein Jahr oder länger erwerbsfähig arbeitslos gewesen ist, sollte man zumindest mal kritisch nachschauen, was an welcher Stelle schief gelaufen ist und gegebenfalls "Anreize" schaffen.

Ja aber ein Anreiz ist keine 3 Stunden unbezahlte anfahrt pro Tag.

Wenn du 3 Stunden fahrt hast ist das ein sowasvon riesieger Ökonomischer nachteil das er bei Mindeslohn kaum ausgeglichen werden kann.

Jemand könnte entweder 40Stunden arbeiten (12 Stunden Fahrtweg)

Oder 40Stunden arbeiten (2,5 Stunden fahrtweg bei 15min pro strecke)+ 9,5 Stunden Überstunden machen.

Man kann für die gleiche zeit also fast 25% mehr Arbeit verrichten, diesen extremen Nachteil kann der Staat nicht auffangen nichtmal die meisten Arbeitgeber können das.

AMoll52074  08.07.2024, 22:03
@Kaen011

Punkt 1 hab ich tatsächlich am eigenen Leib erlebt. Ich komme gebürtig aus einem Dorf, in dem während meiner Jugend am Wochenende genau 2 Busse gefahren sind. Zum ÖPNV hab ich auch die Regionalbahn gezählt. Dann können für eine Strecke schnell 1.5 Stunden zusammenkommen: Halbe Stunde Bus zum Bahnhof, halbe Stunde Bahnfahrt und ggfs noch eine kleine Busfahrt vom Bahnhof, plus die Wege zwischen Bus und Wohnung oder Arbeit oder Wartezeiten an den Haltestellen.

Punkt 2: Die Meldung ist ja neu, aber in allen Überschriften, die ich sehe, steht "Bürgergeld-Empfänger" und nicht "Arbeitslose". Ich verstehe das so, dass da jemand gezielt die Langzeitarbeitslosen anschieben will.

Dass die Idee jedoch auch in Berlin noch nicht final ist, sieht man hier an den Zitaten von Lindner und Kühnert:

„Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die arbeiten, den fordernden Charakter unserer Arbeitsmarktpolitik zu stärken."
gegen
„Die Annahme, da säßen Hunderttausende faule Leute im Bürgergeld, die alles dafür tun, um nicht arbeiten gehen zu müssen, die ist fachlich einfach nicht richtig“

3 Stunden unbezahlte anfahrt pro Tag

Ich hoffe mal schwer, dass die das in genau der Form nicht planen. Es sollte ja Möglichkeiten geben, gerade Mindestlohnverdienern hier unter die Arme zu greifen, z.B. mit einem Ticket von der Arbeitsagentur. Nur der Zeitverlust tut dann noch weh, aber ich glaube, das ist dann auch Kalkül von den Leuten, die sich das ausgedacht haben.

Kaen011  08.07.2024, 22:11
@AMoll52074
Punkt 2: Die Meldung ist ja neu, aber in allen Überschriften, die ich sehe, steht "Bürgergeld-Empfänger" und nicht "Arbeitslose". Ich verstehe das so, dass da jemand gezielt die Langzeitarbeitslosen anschieben will.

Wir aber eine verkürzung sein, ich bezweifel das man die einen Arbeitslosen schlechter behandeln darf als die anderen. Die ganzen kürzungsregelungen gelten ja auch Gleichmäßig für Bürgergeldemfpänger und arbeitslose

Punkt 1 hab ich tatsächlich am eigenen Leib erlebt.

Dann solltest du wissen das es auf dauer unrealistisch ist. Da beißt man sich mal für 3 Jahre ausbildung oder Studium durch, aber eben ansonsten nicht.

. Nur der Zeitverlust tut dann noch weh, aber ich glaube, das ist dann auch Kalkül von den Leuten, die sich das ausgedacht haben

Es ist halt ein Prestigeprojekt das faktisch nichts bringen wird, weder bei denen die arbeiten wollen noch bei denen die keine Lust haben. Wie gesagt kein Argbeitgeber wird jemanden nehmen der keine Lust hat bei ihm zu arbeiten.

Es darf sowieso maximal 3 mal das Geld gekürzt werden. Dazu kommen noch das ein großteil der kürzungen beim Sozialgericht scheitert. Da das Sozialgericht für den kläger umsonst ist ist klagt jeder beim Sozialgericht sobald im Geld gekürzt wird.

Man spart 30% Bürgergeld pro Verstoß und zahlt dafür etwa 3000-4000€ die das Verfahren kostet. Davon gehen 35-40% für den Kläger aus. Das heißt der Kläger kriegt den vollen Satz+der Staat darf das verfahren bezahlen.

Das was sie vorhaben bringt nichts, weder spart es geld noch vermittelt es mehr arbeit. Es geht nur darum das man der Bevölkerung erzählen kann das man was tut.

es ist nicht zumutbar wegen der fahrtkosten

Also ich finde es eine Frechheit einen solchen Weg in kauf zu nehmen für vermutlich noch einen Teilzeitjob oder Mindeslohnjob. Da verfährt man ja mehr Sprit als das man arbeitet oder man arbeitet um zur Arbeit zu kommen!

Also ich fahre ca. 1,5 Std. am Tag zur Arbeit. Gut nun muss man dazu sagen das um 06:30 Uhr weniger Verkehr ist in der Stadt wie um 16:30 Uhr, daher bin ich nachmittags länger unterwegs.

Früher waren es mal 50 km die zumutbar waren und selbst das war noch zuviel.
50 km über die Autobahn gehen schneller wie 50 km über Land und durch die Stadt. Da denken die Vögel vom Jobcenter nicht dran!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Persönliche Meinung und Ansicht

AMoll52074  08.07.2024, 13:53

Wenn durch den Weg zur Arbeit Kosten entstehen, kann man sich z.B. hier informieren, wie man zumindest einen Teil des Geldes zurück bekommt. Sollte die Regel kommen, kann ich mir auch gut vorstellen, dass da gerade für Geringverdiener eine Lösung gefunden wird.

Für viel wichtiger finde ich die Botschaft, dass den Leuten in Zukunft zugetraut werden soll, 3 Stunden am Tag mit Pendeln zu verbringen und nicht zu Hause.

KleinesHasi85  08.07.2024, 14:02
@AMoll52074

Sehe ich dennoch anders.

Man bekommt einen Teil des Geldes für 3 Monate soweit ich weis zurückerstattet, danach bleibt alles wieder wie vorher und es fehlt der Zuschuss. Das ist auch keine Lösung finde ich. Das rentiert nicht.

Und wenn man mit den Öffis fährt erst recht nicht. Da mag es zwar von den Kosten geringer sein (Dank Deutschlandticket) aber dennoch ist es eben Zeit die man sinnvoller verbringen kann. Besonders bei Schichtarbeit ist es nicht immer einfach wenn man die Öffis nutzen muss. Grade im ländlichen.

Es muss sich auch rechnen. Ja, man bekommt die Fahrtkosten bei der Steuererklärung wieder (mach ich auch) aber das kann es auch nicht sein.

AMoll52074  08.07.2024, 14:09
@KleinesHasi85
Besonders bei Schichtarbeit ist es nicht immer einfach wenn man die Öffis nutzen muss. Grade im ländlichen.

Ja, das Problem kenne ich. In meinem Heimatdorf ist das die letzten Jahre besser geworden, aber mit städtischen Verhältnissen ist das nicht zu vergleichen. Man müsste in der Regelung also einen Absatz unterbringen, dass die Anreise zur normalen Arbeitszeit auch möglich ist und dass die Arbeitnehmer nicht zu den 3 Stunden Reise noch eine weitere Stunde oder mehr Wartezeit haben, weil die Öffis zu selten fahren.

Es muss sich auch rechnen.

Seh ich auch so. Das lässt sich aber regeln. Notfalls gibts für Geringverdiener eben eine Dauerkarte genau für den Arbeitsweg von der Arbeitsagentur. Das muss eben ausgehandelt werden.

KleinesHasi85  08.07.2024, 14:18
@AMoll52074
Man müsste in der Regelung also einen Absatz unterbringen, dass die Anreise zur normalen Arbeitszeit

Das gibt dann abe eine Menge wenn und Aber.........ich finde 3 Std oder 1,5 Std. eine Strecke schon heftig. In meinem Heimatdorf käme man gar nicht weg wenn man in Wechselschicht arbeiten würde und zur sagen wir "normalen" Abeitszeit auch nur sehr schwer.

Seh ich auch so. Das lässt sich aber regeln. Notfalls gibts für Geringverdiener eben eine Dauerkarte genau für den Arbeitsweg von der Arbeitsagentur

Solang es z.B. das Deutschlandticket gibt , geht das ja mit 50€ das Monatsticket, wenn man denn eine gute ÖPNV Anbindung hat. Fährt man mit dem Auto sieht die Sache anders aus. Da sollte mehr getan werden. Zuschuss etc. macht aber unser Betrieb auch nicht, weil man hat es sich ausgesucht wo man arbeitet. Das ist eben das Problem

AMoll52074  08.07.2024, 14:29
@KleinesHasi85
Das gibt dann abe eine Menge wenn und Aber.........ich finde 3 Std oder 1,5 Std. eine Strecke schon heftig. In meinem Heimatdorf käme man gar nicht weg wenn man in Wechselschicht arbeiten würde und zur sagen wir "normalen" Abeitszeit auch nur sehr schwer.

Alles richtig, aber so sollte doch Politik gemacht werden: Jemand hat eine Idee und formuliert einen groben Plan, jemand anderes findet eine Schwachstelle und der Plan wird angepasst aber nicht gleich umgeworfen. Das Ergebnis ist dann etwas komplizierter als die Anfangsidee und hat wahrscheinlich auch ein paar Abstriche, ist dann aber auch gerechter.

Die Umstände, die Du beschreibst, wären ein klassischer Fall für eine Aufnahmeregelung, die man in das Regelwerk mit aufnehmen müsste.

Mein "Streckenrekord" liegt übrigens bei mehr als 2 Stunden nur für den Heimweg von der Arbeit, da hatte ich letztes Jahr eine Umleitung auf der Umleitung. Das war zum Kotzen, hat mich aber auch in meiner Entscheidung bestätigt, meinen Lebensmittelpunkt zu verlagern. Das Leben ist für uns alle kein Wunschkonzert.

KleinesHasi85  08.07.2024, 14:53
@AMoll52074
Die Umstände, die Du beschreibst, wären ein klassischer Fall für eine Aufnahmeregelung, die man in das Regelwerk mit aufnehmen müsst

Wegen mir sehr gern! Das würde vielen Menschen erhebliche Probleme abnehmen. Wenn ich weis, das es sich lohnt würde ich gern einen Antrag mehr stellen. Grade bei Zeitarbeitsfirmen ist man da echt in den Hintern gekniffen.

Alles richtig, aber so sollte doch Politik gemacht werden

Sag das nicht mir, sag das den Herrschaften in Berlin! Aber ich denke da ist eh Hopfen und Malz verloren.

2 Stunden nur für den Heimweg von der Arbeit, da hatte ich letztes Jahr eine Umleitung auf der Umleitung.

Na tollte Wolle. Das brauch auch wieder niemand

die leute werden sich öfter krank melden oder zu spät kommen

3 Stunden ist nicht zumutbar.

Das heißt das man 27% der Zeit die man für seine Arbeit verwendet nicht bezahlt bekommt sondern im gegenteil dafür zahlen muss.

Aber die Bürgergeldempfänger werden dem AG vermutlich im bewerbungsgespräch sagen das ihnen die strecke zu lang ist.

es ist nicht zumutbar wegen der fahrtkosten
Die Zumutbarkeit des Arbeitsweges hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Entfernung, der Verkehrslage, der Arbeitszeit und den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers. Es gibt keine exakte Grenze, ab der ein Arbeitsweg als unzumutbar gilt.
Gerichtsentscheidungen
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Nürnberg ist eine Strecke von 180 Kilometern als zumutbarer Arbeitsweg zu bezeichnen. Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass eine Entfernung von 83 km bei einer Versetzung zumutbar ist.
Rechtliche Grundlagen
Die Zumutbarkeit des Arbeitsweges ist in § 121 IV S.2 SGB III geregelt. Danach ist eine Pendelzeit (Zeit für den Arbeitsweg) zumutbar, wenn sie bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden insgesamt nicht mehr als zweieinhalb Stunden beträgt.
Persönliche Meinung
In der Regel wird ein Arbeitsweg von etwa 1 Stunde als zumutbar angesehen. Ein Arbeitsweg von 2 Stunden kann auch noch zumutbar sein, aber es hängt von den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers ab. Ein Arbeitsweg von mehr als 4 Stunden pro Tag wird in der Regel als unzumutbar angesehen.
Google AI

quiqueg64199 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 05:10

Paragraphen und gesetze kann man aendern, Aber nicht die menschlichen grundbeduerfnisse, sonst haette ich diesel umfrage nicht herausgebracht

DasFloYT  09.07.2024, 18:21
@quiqueg64199

Die Gerichtsentscheidung ändert sich nicht, nur weil die Gesetze geändert werden. In diesem Falle wären die Gesetze rechtswidrig ^^

quiqueg64199 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 18:21
@DasFloYT

Wenn jemand so viel ahnung hat, warum gibt es keine videoaufnahmen wie ein tunesier 2024 in Stuttgart "vor den zug gefallen" ist

DasFloYT  09.08.2024, 19:07
@quiqueg64199

Ich habe kein detailliertes Wissen zu dem Case. Frag doch mal die zuständige Polizeidienststelle.

quiqueg64199 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:43
@DasFloYT

Ich habe naemlich an die mutter mit kind gedacht, die 2019 im Frankfurter hauptbahnhof auf die gleise geschubst Worden ist

Du vergisst dabei zu erwähnen dass es sich um die Gesamtfahrzeit (hin und zurück) handelt. 1,5 Stunden je Weg haben viele Arbeitnehmer.

Was hätte denn deiner Meinung nach zu ukrainischen Bürgergeldempfängern gesagt werden sollen (für die gelten grundsätzlich die gleichen Regeln)?

Eine Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger ist weder sinnvoll noch vorgesehen.

Den Zusammenhang zum Ausbildungsgrad sehe ich ebenfalls nicht.


quiqueg64199 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 20:59

Doch, ein lastwagenfahrer verdient mehr als ein mindestlohn bezieher, hat Aber vorschriften fuer lenk und ruhezeiten einzuhalten