Darf ich als Azubi weniger als 11 Stunden Ruhezeit zwischen 2 Schichten haben?

6 Antworten

Darf ich als Azubi weniger als 11 Stunden Ruhezeit zwischen 2 Schichten haben?

Nein, darfst Du nicht.

Wie Du selbst festgestellt hast, findet § 5 Abs. 2 (Verkürzung der Ruhezeit) Arbeitszeitgesetz in Deinem Betrieb keine Anwendung.

Weitere Ausnahmen durch Tarifvertrag: Im § 7 Abs. 3 ArbZG steht, dass abweichend von § 5 Abs. 1 ArbZG die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen zugelassen ist, wenn die Art der Arbeit dies erfordert.

Selbst wenn in Deinem Betrieb so ein Tarifvertrag Anwendung findet, kann das nicht für einen Azubi gelten. Ein Azubi ist keine vollwertige Arbeitskraft der einen anderen AN "ersetzen" kann/soll.

Wenn es einen Betriebsrat gibt,geh dort mal hin. Mich würde dann sehr wundern, wenn dieser diesen Schicht-/Arbeitsplan genehmigt hätte.

Falls Du noch nicht volljährig bist, gilt sowieso das Jugendarbeitsschutzgesetz und da sind mindestens 12 Stunden Ruhezeit vorgeschrieben

Deine Wegezeit spielt übrigens keine Rolle, das ist keine Arbeitszeit

Huhu,

Ausnahmen gibt es für manche Branchen oder bei Schichtarbeit, im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen können hier evtl. Auch greifen.

Bist du über 18? Wenn nicht schau Mal im das Jugendarbeitsschutzgesetz da sind die Regelungen noch strenger, meine 12h und nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.

Wegzeiten sind hier nicht relevant.

Grüße Anna

Ich nehme mal an, du bis volljährig, denn ansonsten dürftest du auch heute nur bis 20 Uhr arbeiten. Als Azubi hast du Anspruch auf die 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten. Auch wenn deine fest angestellten Kollegen das akzeptieren, als Azubi genießt du immer noch einen besonderen Schutz und die Gesetze sollten unbedingt eingehalten werden.

Vielleicht kannst du ja heute etwas früher gehen und/oder morgen etwas später anfangen.

Eigentlich ist es nicht erlaubt, man kann sich auf die gesetzlichen Bestimmungen berufen. Ich habe aber in meinem langen Berufsleben die Erfahrung gemacht dass ein solches Verhalten Konsequenzen haben kann, natürlich ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt darauf mit Sanktionen zu reagieren, aber der ist nicht dumm, es fällt ihm was ein wie er die Person ärgern kann.

Andersrum wird es sich günstig auswirken wenn sich jemand nicht so kleinlich anstellt.

Hallo xReaLitY,

für den Einzelhandel gelten - soweit mir bekannt - keine Ausnahmeregelungen zwecks der Ruhezeiten.

Demnach müssen zwischen deine Schichten mindestens 11 Stunden liegen.

Deine Wegezeiten interessieren dabei (leider) nicht.

Du kannst darauf bestehen erst nach 11 Stunden zu arbeiten.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

xReaLitY 
Beitragsersteller
 07.09.2022, 10:46

Also kann ich heute zu meiner Chefin gehen und darum bitten morgen z.B. erst 7.30 Uhr zu starten?

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emesvau  07.09.2022, 10:48
@xReaLitY

Nicht nur bitten, sondern darauf verweisen und darauf bestehen.

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