Zahnspangenbehandlung ,,abbrechen“?

Hallo,

ich trage nur seit etwas länger als einem Jahr eine feste Zahnspange aber nur oben.

Meine KO meinte, dass ich eigentlich nur oben eine feste Spange bräuchte, weil ein Zahn nicht ganz in der Lücke ist, aber unten sind meine Zähne alle gut und ich bräuchte dort keine. Da ich aber einen leichten Überbiss habe, welcher laut meiner KO aber auch nicht weiter schlimm wäre und man auch gut ohne Probleme damit leben könnte, sagte die Krankenkasse, dass sie wenn dann nur meine ganze Behandlung, also oben und unten bezahlt. Also ,,musste“ ich mich also dafür entscheiden beides machen zu lassen.
Meine KO hatte mir allerdings versprochen, dass ich nach 1 1/2 Jahren mit beiden durch bin.

Ich trage sie nun seit etwas mehr als einem Jahr und meine KO will erst in ca. 2 Monaten die untere Zahnspange reinmachen und dann meinte sie, dass es dann noch so ca.8 Monate dauern wird, bis alles fertig ist, vielleicht noch länger!

Ich werde dieses Jahr 19 Jahre alt (ja ich habe sehr spät meine Zahnspange bekommen) und ich hasse meine Zahnspange über alles. Ich schäme mich jedes Mal, wenn ich Neue Leute kennenlerne und ihnen sage, dass ich 18 Jahre alt bin, aber noch eine Zahnspange trage. Ich möchte sie wirklich nicht noch so lange tragen.

Nun möchte ich die Behandlung ,,abbrechen”. Ich möchte gerne die Behandlung für den Oberkiefer beenden und dann die untere Zahnspange aber nicht einsetzen lassen, da diese ja sowieso nicht notwendig wäre.

Kann mir jemand sagen, ob das so möglich wäre und wie hoch die Kosten ungefähr wären?
Die Krankenkasse hätte meine Behandlung eigentlich übernommen, weil ich unter 18 war als ich angefangen habe, aber mit ist bewusst, dass ich es selber zahlen muss, wenn ich die Behandlung abbreche.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe und bitte keine ,,Zieh es einfach durch” Ratschläge

Gesundheit und Medizin, Kieferorthopädie, Krankenkasse, Zahnarzt, Zahnmedizin, Zahnspange
Angst vorm Zahnarzt, verfauelte Zähne?

Hey leute,

Meine Freundin hat 4 vergammelte Backenzähne.. Die Schmerzen ihr beim Essen und extrem vor der periode.

Die sind echt schon derbe runter gegammelt. Sie hat das seid 4 Jahren schon. Und wahrscheinlich deswegen depression bekommen.

Die Zähne sind komplett offen an der Seite und oben.. So bald sie da rauf bemisst ausversehen beim Essen.. Kriegt sie Tränen in den Augen.. Und es dauert 10 min. Bis der Schmerz weg ist. Sie hatte oft ne angeschwollene Wange. Und der Schmerz wechselt immer mal links mal rechts, dann wieder links, dann rechts.. Es gab Tage, da hat sie am Tag 5 ibuprofin gegessen.. Dann geht es wieder ne Woche.. Dann hat sie wieder ne woche durchgehend schmerzen, dass es ohne ibu nicht geht.

Das Problem ist, sie hat panische Angst vorm Zahnarzt.

Sie hat Angst das es operiert werden müsse. Und ihr ist das peinlich dort hinzugehen. Oben die letzten Backenzähne wurden schonmal behandelt. Weil sie wurzelentzünding hatte. Nun sind diese aber auch abgegammmelt.. Tun nicht mehr weh.. Da ist praktisch kein Zahn mehr vorhanden.. Nur noch so abgebrochene kleine Stücke.. Die da raus gucken..

Meine Frage jetzt..

Werden die obersten abgebrochene stücke raus operiert? Und was passiert mit den Backenzähne unten? Ich will sie nur vorbereiten,damit sie Weiss was auf sie zukommen würde.

Sie hat echt ziemliche panische Angst vorm Zahnarzt, es ist ihr sehr peinlich da hin zugehen mit so vergammelte Backenzähne.. Die schon echt runtergegammelt sind.

Danke für eure Hilfe.

Liebe grüsse.

Schmerzen, Gesundheit und Medizin, Zahnarzt
Zahlt die AOK bei Zahnkronen 75% statt 60% der Kosten bei Sozial Benachteiligen?

Das habe ich gefunden:

Bonusheft: höherer Festzuschuss durch Vorsorge
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, bekommt einen Bonus auf den Festzuschuss und kann so sparen.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen 60 Prozent. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft können noch weitere Zuschüsse erhalten: Waren gesetzlich Versicherte jedes Jahr beim Zahnarzt und haben dies im Bonusheft dokumentiert, steigen ihre Zuschüsse noch weiter  – für fünf Jahre auf 70 Prozent und für zehn Jahre sogar auf 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr müssen mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Vorsorge, um vom Bonus zu profitieren. Anspruch auf zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr besteht schon ab dem sechsten Geburtstag.
Als Nachweis dient das Bonusheft.
Höherer Festzuschuss für sozial Benachteiligte
Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den maximalen Festzuschuss, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Für das Jahr 2021 gilt:
Für Alleinstehende: 1.316,00 Euro
Mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro
Für jeden weiteren Angehörigen: 329,00 Euro
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die anzurechnenden Beträge zu ermitteln. Den maximalen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall Ihre AOK vor Ort und lassen Sie sich über die Kostenbeteiligung beraten.

ist mit maximaler Zuschuss 75% gemeint?

Recht, Zahnersatz, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, Krankenkasse, Zahnarzt, Zahnkrone, Wirtschaft und Finanzen

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