Vorstrafe Kündigungsgrund als Lagerhelfer?

Hallo,

ich bin nach einem gestrigen Gespräch total verängstigt und verunsichert. Hier kurz die Thematik: Ich hatte mich aus finanziellen Engpass zu ner großen Dummheit hinreißen lassen und hab mich mehrfach im öffentlichen Dienst bestechen lassen. 2010 wurde ich verurteilt zu 4 Jahren. Als Ersttäter kam ich sehr schnell in den offenen Vollzug. Da ich zurecht meinen alten Job nicht mehr ausüben kann, fand ich sehr schnell über ne Leihfirma einen neuen Job als Lagerhelfer bei nem großen Autohersteller. Mir war klar das ich trotz meiner Qualifikation ganz unten anfangen muss. Die "Haft" war dann zum 15.11.2013 beendet. Ich gab weiterhin Gas. Nun habe ich einen Festvertrag bei dieser Firma zum 01.01. unterschrieben. War ganz Happy das ich zumindest hier was gerade rücken konnte für meine Family. Die Leihfirma wusste es wegen der Strafe die Hauptfirma nicht. Da ich ja leider auch in der INSOLVENZ bin bekam nun mein neuer Arbeitgeber Post von meinem Verwalter wo noch was von JVA stand. Das stosste der Personalchefin sehr Sauer auf. Sie sagte sie wisse nicht wie es weiter geht. Ich wurde bei den Gesprächen nie gefragt und habe auch nix ausgefüllt. Und verpflichtet bin ich nicht diese Auskunft zu geben. Probezeit habe ich zum Glück nicht, da mein "Antritt" zum Beginn bei der Leihfirma zurück gerechnet wurde. Es gibt ein Teil in der Firma wo nur geschultes und nicht vorbestrafte Arbeiter arbeiten. Aber dies ist freiwillig. Auch weiß ich das noch andere im Lager Vorstrafen haben, die sie auch nicht Publik machten. Muss ich nun Angst um meine weitere berufliche Zukunft machen? Ich weiß habe Sch... gebaut, aber verbüßt und wieder ganz unten angefangen. Welche Chancen hat mein AG ggf. mich wieder zu kündigen? Ach, der Vertrag ist auch unbefristet und ich 40 Jahre alt, verheiratet und 2 Kinder.

Danke!!!!

MfG

Beruf, Kündigung, Vorstrafe
Wegen Cannabisbesitz beschuldigt

Guten Tag erstmal,

ich habe folgendes Problem und zwar wurde ich von nem ehemaligen Freund (wir nennen ihn jetzt einfach mal Tom) bei der Polizei angeschwärzt, dass ich Cannabis von ihm gekauft haben soll.(7g) Das Ganze hat sich so ereignet: Tom wurde selbst von der Polizei mit Cannabis (unbekannter Menge) erwischt und jetzt versucht er durch den Par. 31 eine geringere Strafe zu bekommen, indem er ca. 7-10 andere Personen beschuldigt bei ihm etwas gekauft zu haben, wie oben schon erwähnt. Ich hab also vor ca. einem Monat einen Brief mit einer Vorladung von der Polizei erhalten und hatte den Termin vor 3 Tagen. Ich war mit meinem Vater dort, weil ich selbst erst 16 Jahre alt bin und habe gesagt ich möchte zu dem ganzen Sachverhalt keine Aussage machen. Jetzt musste ich nur noch meine Personalien angeben und nach 30 min war die Sache auch schon vorbei. Der einzigen Beweise den die Polizei haben könnte sind Chatverläufe mit Tom über das Thema.( Sie haben Toms Handy eingezogen)

Nun endlich zu meinen Fragen: 1. Kann es wirklich zu einer Verurteilung meiner Seits kommen, hierbei ist zu sagen dass ich noch nie mit Cannabis oder überhaupt bei ir.welchen anderen illegalen Sachen erwischt worden bin. Auch die oben beschriebenen 7g Gras wurden nie bei mir gefunden noch ir.etwas in der Art.

2: Falls es doch zu einer Verurteilung kommen sollte, welche Strafen habe ich dann zu erwarten?

3: Werde ich wegen so etwas vorbestraft? Ich möchte nähmlich mal Anwalt werden bzw. Jura studieren und nicht dass ich das jetzt nicht mehr kann.

Wie gesagt bin ich Schüler 16 Jahre alt und leben in Bayern. Noch nie mit der Polizei Probs gehabt bzw. aufgefallen. Vielen dank für eure Antworten und sorry dafür dass ich hier so viel geschrieben habe -.- bin nur ir.wie deswegen ziehmlich angespannt

Polizei, Gras, Cannabis, Vorstrafe
Zulassung,als Physiotherapeutin zu arbeiten in Gefahr?

hallo. hab in einem jahr prüfung und muss mein führungszeugnis vorzeigen,wenn ich die erlaubnis kriegen will als physiotherapeutin zu arbeiten. im gesetz steht: § 2 (1) Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Punkt (1) 2. macht mir angst. was zählt denn da außer körperverletzung noch alles rein? habe nämlich wahrscheinlich bald n verfahren wegen falschaussage am hals,obwohl ich die wahrheit gesagt hab, aber mein kumpel wurde auch schon wegen falschaussage verurteilt,obwohl er auch nicht gelogen hat,die anderen hatten nur mehr falsche zeugen... nunh hab ich angst,denn die polizei glaubt mir anscheinend nicht und unterstellt mir sonst was für sachen und hab nur einen einzigen zeugen. also wenn ich verurteilt werde, werd ich dann nicht zur prüfung zugelassen? hab ja niemandem wehgetan oder auch sonst nix verbrochen.

meine ausbildung kostet ne menge kohle und eigentlich kann ich mir die kaum leisten,das wär schade wenn ich abbrechen muss,bin nämlich echt gut

hoffe jemand kann mir mehr infos zum thema geben,ich seh meine existenz grad in gefahr

Recht, Gesetz, Gericht, Vorstrafe

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