Praktischer Teil für die Fachhochschulreife in MV - Zuerkennung durch 4 jährige Selbstständigkeit als Nachhilfelehrer/Gitarrelehrer gesichert?

Ich habe mal einen besonderen Fall und dazu noch ein paar Fragezeichen über dem Kopf ? .. ;)

Ich wohne in MV. Nach dem Erhalt des schulischen Teils der FHR habe ich mich selbstständig gemacht und gebe Nachhilfeunterricht in Mathe und Englisch, sowie auch Gitarrenunterricht. Das ganze mache ich seid 11/2020. Mein Gewerbe ist eingetragen.

In MV kann man sich durch eine vierjährige Berufstätigkeit den praktischen Teil der FHR zuerkennen lassen. Auf Rückfrage wurde mir bestätigt, dass es dabei unerheblich ist, ob man Angestellt, Selbstständig oder im öffentlichen Dienst tätig war. 

Dieses Jahr zum 11/2024 besteht mein Gewerbe dann offiziell seid 4 Jahren.

In dieser gesamten Zeit hatte ich auch quasi meine Findungsphase. Neben der Selbstständigkeit habe ich noch vieles Weitere ausprobiert, wie Fotografie, Webdesign und Ähnliches, da ich immer sehr interessiert und wissbegierig bin. Außerdem hatte ich nach der Schule auch eine Fernweiterbildung im Bereich Musikproduktion (am HOFA College) begonnen, weil ich schon seid der Kindheit musikalisch bin. Diese Fernweiterbildung habe ich abgebrochen, da sie mir keinen Nutzen mehr brachte.

In dieser Findungsphase fand ich für mich heraus, dass ich mal in die IT (Softwareentwicklung) möchte. Das Programmieren mache ich jetzt schon seid 8 Monaten. Nun möchte ich gerne Wirtschaftsinformatik studieren.

Dafür brauche ich die Zuerkennung des praktischen Teils.

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Meine Fragen und Unsicherheiten hierzu:

1. Umfang der Selbstständigkeit

Ein Praktikum muss ja annähernd in Vollzeit stattfinden und ich vermute, dass dies auch für die Berufserfahrung zutrifft. Nun ist es ja so, dass die tatsächlichen Nachhilfestunden immer erst Nachmittags stattgefunden haben. Das machte so einen Umfang von 10-13h pro Woche aus. Es gab zwischen durch Zeiten da war es mal sehr viel mehr (Ich sage mal Spitzenwert so 16-18h Unterrichtstätigkeit wöchentlich - das war aber eher die Ausnahme.)

Man muss auch beachten, dass es ja auch Ferienzeiten gab, in denen dann gar kein Unterricht stattgefunden hat.

Ich habe auch bereits mit dem Land gearbeitet. 2020/21 gab es 2x das Förderprogramm. Die Abrechnung erfolgte hier mit dem Land. Das war auch eine Zeit, in der es am meisten zu tun gab.

Mal abgesehen von der Unterrichtstätigkeit gab es aber natürlich auch noch andere Aufgaben, die ja eher unsichtbar sind. Hierfür gibt es ja auch keine wirklichen Nachweise. Jedoch musste ich zum Beispiel doch eine beträchtliche Menge an Zeit in die Unterrichtsvorbereitung stecken. Außerdem war ich selbstständig - das bedeutet ja auch bekanntlich: "selbst und ständig". Folgende Aufgaben habe ich noch erledigen müssen:

- Buchhaltung

- Steuern

- Orga

- Einrichtung von Tools

- Optimieren von Geschäftsprozesse

- Optimieren des Angebots/Unterrichts

- Kundengewinnung

- Probestunden abhalten

- Fortbildung durch Kurse

- Erstellung von Webseiten

Darüber hinaus stehe ich meinen Kunden immer zur Verfügung und bin jederzeit erreichbar um bei Hausaufgaben o.Ä. zu helfen.

Wenn ich das alles überschlage komme ich meiner Meinung nach auf eine annähernde Vollzeit-Tätigkeit.

ABER: Durch meine Fortbildung im Musikbereich nach dem Gymnasium (,welche in Teilzeit war), habe ich in der Gewerbeanmeldung auch angekreuzt, dass es sich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Fällt mir das vielleicht auf die Füße?

Jedoch zahlte ich etwas später auch den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag (als der Gewinn auf >400€ ging)

Dazu kommt, dass ich das Unternehmen ja auch erst aufbauen musste. Nach den ersten Monaten wuchs dann der Umsatz erst an... zunächst auf ein paar Hunderte Euro, später auf mehr als Tausend. Dann gab es natürlich mal bessere und schlechtere Zeiten. Jedoch konnte ich nach ca einem Jahr meine Nachhilfe-Filiale eröffnen.

Wie wirkt sich all das Auf die Zuerkennung der FHR aus? Meines Wissens nach ist sowas ja auch immer eine Einzelfallentscheidung. Wie stehen meine Chancen? Was kann ich vielleicht noch beachten?

Ich freue mich auf eure Einschätzungen.

Beste Grüße aus MV!

Gute Chancen auf Anerkennung des praktischen Teils ;) 0%
Das wird nicht klappen :/ 0%
Das wird auf jeden Fall klappen! :D 0%
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