Firma "Fair parken" - Forderung einer Vertragsstrafe für Parken ohne Parkscheibe aussitzen oder zahlen?

Wer hat schon mal eine Forderung einer Vertragsstrafe von fair parken für Parken ohne Parkscheibe auf einem von dieser Firma bewirtschafteten Parkplatz bekommen?

Die Firma schickt mir wiederholt Forderungen in immer größerer Höhe, weil ich angeblich auf einem von ihe bewirtschafteten Supermarktparkplatz geparkt haben soll. Dazu folgende Fragen, bitte nur Antworten, wenn du oder eine dir gut bekannte Person Kenntnis über Fälle dieser Art hat:

  1. gehen die tatsächlich in das gerichtliche Mahnverfahren, das sie immer androhen?
  2. wie groß sind die Chancen, einen Prozess im Falle eines Mahnverfahrens zu gewinnen (Fahrer nicht bekannt, zusätzliche Gebühren nicht berechtigt, weil Benachrichtigung an der Windschutzscheibe nicht nachweisbar oder andere Argumente)? Wie urteilen die Gerichte üblicherweise in solchen Fällen? So etwa in Prozent, was sagen erfahrene Anwälte oder der ADAC aus Erfahrung von solchen Fällen?
  3. wie hoch sind die Kosten, wenn man das gerichtliche Mahnverfahren verliert und zum Zahlen verdonnert wird?
  4. Wie kann man die Vertragsstrafen-Abzocker möglichst effektiv schwächen und schädigen, damit diese Abzocke für sie aunrentabel wird, dieser Scheiß an deutschen Supermarktparkplätzen aufhört und die Supermärkte eine bessere Lösung für ihre Parkplätze zu finden gezwungen sind als Abzockfirmen zu beauftragen?
Auto, Recht, parken, Parkplatz, Zivilrecht, vertragsstrafe, Auto und Motorrad
Parkwatchers Fahrer benennen?

Hallo,

hatte eine Vertragsstrafe von den Parkwatchers bekommen. Der Vorfall eignete sich im November 2019 ab.

Mein Auto wird von meinen drei WG Bewohnern, meine Freundin und Bruider ebenfalls benutzt (zahle dafür keine Miete).

Ich habe der Vertragsstrafe widersprochen, da ich definitiv im November nicht auf dem Parkplatz war, da ich nicht mal weiß wo das gewesen sein soll. Bekam dann eine Mahnung, habe erneut widersprochen und die Namen und Anschrift meiner Bewohner gegeben. Natürlich konnte sich von denen auch niemand mehr daran erinnern.

Habe erneut eine Mahnung bekommen mit erhöhten Kosten. Habe mir das Urteil mal durchgelesen, was die Parkwatchers in ihren "FAQ" aufgelistet haben unter dem Punkt "Fahrer benennen". Laut dem Urteil bin ich dazu verpflichtet die möglichen Fahrer zu benennen, muss aber keine Nachforschungen machen wer genau gefahren ist, war ja auch im November 2019.

Parkwatchers schreibt rein, man müsse konkret den Fahrer benennen, laut dem Urteil kann man aber mehrere Fahrerer benennen und Parkwatchers muss diese dann auch anschreiben.

Die gehen auf meine Widersprüche und Namen gar nicht ein und erhalte sogar Zahlungsverzug mit Zinsen, das ist doch gar nicht erlaubt bei einer widersprochenen Rechnung. Jetzt drohen die mit einem Anwalt. Wollte erneut widersprechen und erneut die Namen durchgeben und fragen was das soll.

Wie würdet ihr weiterverfahren?

Recht, Mahnung, Widerspruch, vertragsstrafe
Private Parkraumkontrolle, Gelände verlassen?

Hallo,

Anfang Januar war ich einkaufen, hatte die Parkscheibe ordnungsgemäß ausgelegt und bekam trotzdem von der Parkraumüberwachung einen Zettel.

Das Schreiben erhielt ich Anfang Mai und widersprach diesem mit der Begründung, die Parkscheibe korrekt ausgelegt zu haben und schickte eine Kopie vom Kassenbon.

Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass ich zwar die Parkscheibe korrekt ausgelegt hätte und auch einen Kassenbon habe, ich aber das Gelände verlassen hätte und dies eine Vertragsverstoß gewesen sei. Der Kontrolleur hätte mich beobachtet.

In deren AGB steht davon nichts drin und auch nicht bis wohin das Gelände geht. Ich kam etwa 16:20 an, der Kontrolleur schrieb mich um 16:24 auf und aus dem Laden kam ich um 16:37 und um 16:24 war ich definitiv im Laden. Nach dem ich den Einkauf eingeladen habe, bin ich 15 m vom Auto weggelaufen um zu gucken, ob der neue Laden um die Ecke auf hat, ich war vielleicht 10 s vom Auto weg.

Ich kann auch Zeugen benennen die bestätigen können, dass ich um die Uhrzeit im Laden war. Eine Personenbeschreibung will mir die Firma nicht abgeben, jedoch fordern die die Daten der Zeugen bereits auf. Habe nun die 2. Mahnung bekommen und die Firma ist so "kulant" und erlässt mir die 20€ Mahngebühren um ein friedliches Auseinander zu haben.

Soll ich der 2. Mahnung nochmals widersprechen oder dem Anwalt geben? Die Firma schrieb schon, dass es ihnen egal ist ob ich eine Anzeige bei der Polizei erstelle, zum Anwalt gehe oder sonst wem, der Kontrolleur hätte mich beobachtet.

Recht, vertragsstrafe
Vertragsstrafe bei "Diebstahl"? Rewe? Konsequenzen?

Guten Tag liebe Community,

mir ist heute was Dummes passiert. Bei einem normalen Einkauf entdeckte ich ein Haarpflegeprodukt welches mein Interesse erweckte. Ich öffnete die Dose und roch daran um zu schauen ob mir dieses Produkt zusagt. Dummerweise popelte ich im Produkt herum und stellte es wieder ins Regal. Nachdem ich an der Kasse meinen Einkauf beendete, sprach mich der Ladendedektiv an (mit dem gepopelten Produkt in der Hand) und forderte mich auf dieses Produkt zu zahlen. Er wollte zunächst meine Personalien feststellen, ich konnte allerdings meine Wohnadresse nicht ausweisen, hatte nur einen Reisepass dabei und mein Jobticket. Der Herr sagte er rufe nun die Polizei, es drohe eine Anzeige wegen Diebstahls. Es tauchte ein Rewe-Mitarbeiter auf der mir sagte ich könne auch "die 100€" zahlen und die Sache habe sich dann erledigt. Ich gab ihm die Summe sofort Bar in die Hand, der Rewe-Mitarbeiter verschwand kurz mit meinem Reisepass und gab mir dann eine Quittung auf der steht "Vertragsstrafe bei Diebstahl, Adresse nicht angege". Die beiden Herren verabschiedeten sich von mir, sprachen ein Hausverbot aus und gaben mir das Haarpflegeprodukt. Ich weiss nicht ob weitere Konsequenzen drohen, habe keine Ahnung wie mir geschieht. Sehe mein unangebrachtes Verhalten auch ein und habe keine Ahnung von sowas da ich nie auffällig war. Habe Angst dass mir weitere Geldstrafen wenn nicht schlimmeres droht, bin nur ein einfacher Kunststudent und Sammler, der vom Rechtlichen keine Ahnung hat. Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich

Recht, Rechte, Diebstahl, Rewe, vertragsstrafe
Arbeitsrecht: vom Arbeitnehmer zu zahlende Vertragsstrafe bei Vertragsbruch: was konkret bedeutet Vertragsbruch?

Liebe Community,

eine Frage an alle, die sich mit Arbeitsrecht auskennen.

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" unter anderem folgende Klausel:

"Löst der Arbeitnehmer unter Bruch des Vertrages das Arbeitsverhältnis, so entsteht für den Arbeitgeber ohne Nachweis des entstandenen Schadens ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz: 1 Bruttomonatsgehalt. Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten"

Mir leutet schon ein, dass wenn ich z.B. einfach nicht zur Arbeit erscheine, der AG dann Schadensersatz haben möchte. Was mich jedoch an der Klausel stutzig macht, ist die Tatsache, dass das Wort "Bruch des Vertrages bzw. Vertragsbruch" nicht näher definiert ist. WAS GENAU bedeutet hier Vertragsbruch?! Das könnte dann doch im Prinzip ALLES im Vertrag genannte sein, oder liege ich da falsch? In meinem Vertrag steht z.B. auch, dass ich die Hausordnung einhalten muss, welche besagt, dass ich am Arbeitsplatz nicht essen darf.

--> Heißt das dann konkret, dass wenn ich am Arbeitsplatz eine Mandarine esse und der AG das mitbekommt, er mir eine Vertragsstrafe von einem Bruttomantsgehalt auferlegen kann?!

Also meine allg. Fragen lauten:

1. Wenn der AG im Vertrag nicht benennt, was genau er unter "Vertragsbruch" versteht, gelten dann irgendwelche allgemein bekannten Regeln wie z.B. "Stelle nicht antreten", "Kündigungsfrist nicht einhalten" etc. oder beinhaltet das dann eben wirklich ALLES IM VERTRAG GENANNTE inkl. aller Kleinigkeiten wie das Essen am Arbeitsplatz?

2. Zum Part "Ohne Nachweis des entstanden Schadens": ist das rechtens? Dann kann der AG im Prinzip auch einfach einen Vertragsbruch meinerseits erfinden?!

3. Habe ich gelesen, dass ein Bruttomonatsgehalt der höchstmögliche Schadensersatz ist, den der AG bei Vertragsbruch verlagen kann. Ist dann die letzte Klausel: "Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten" nicht unwirksam?

Danke euch im Voraus und liebe Grüße!

Schadensersatz, Recht, Arbeitsrecht, Rechte, Vertragsbruch, vertragsstrafe
Arbeitsvertrag : Ist eine Vertragsstrafe für zu spät kommen üblich?

Hallo, ein potentiell neuer Arbeitgeber hat mir heute seinen AV zukommen lassen. Darin ist ein Passus enthalten, demzufolge ich bei "schuldhaft nicht oder verspätet aufgenommener Arbeit" eine Vertragsstrafe in Form des zu errechnenden Tagesentgelt (basierend auf meinem Bruttomonatslohn) zu zahlen hätte.

Hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag, sowas. Ich komme äußerst selten zu spät (wenn, dann nur wegen Arztbesuch o.ä.) und bin auch nie unentschuldigt weg o.ä., bin also eine sehr zuverlässige Person, aber ich habe kein Auto und reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Bei besagter Firma bedeutet dies, ich müsste mit einem Regionalexpress und einer nur halbstündlich verkehrenden Busverbindung in das kleine Örtchen reisen. Was mache ich bei Streik, bei schlechtem Winterwetter oder ähnlichen Problemen ? Ist dies dann höhere Gewalt oder greift dann der Passus auch schon ? Ich möchte mich wirklich nicht in die Nesseln setzen, bei solchen Sachen auch noch Lohneinbußen zu haben. Klar, wenn ich (warum auch immer) meine Arbeit verspätet antrete, dann leiste ich die Fehlzeit selbstverständlich nach, aber bezahlen musste ich sowas noch nie.

Ist so ein Passus überhaupt üblich / rechtens ? Kann mir jemand vielleicht Erfahrungen damit schildern (gute oder schlechte) ? Ich bin sehr verunsichert, ob ich mich darauf einlassen soll.

Danke vorab.

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, vertragsstrafe
Praktikumsstelle abgesagt, Arbeitgeber akzeptiert absage nicht, was nun? Komplizierter Sachverhalt.

Guten Tag zusammen, folgender Sacherverhalt:

Max Mustermann (M) hat bei einem schweizer Unispital eine Praktikumsstelle über den Zeitraum von 8 Wochen. Vertrag ist unterschrieben, monatl. Gehalt würde um die 1000SF betragen. Jetzt möchte M aber die Stelle nicht antreten und sagt daher zwei Monate vor Antritt der Stelle ab. Diese Absage wird vom Unispital nicht akzeptiert, da der Vertrag bindend wäre, es wird auf Antritt der Stelle bestanden. Nachvollziehbar, pacta sunt servanda.

Jetzt schaut sich M den unterschriebenen Vertrag an und findet keinerlei Hinweise darauf, was passiert, sollte eine Seite ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch sind nirgendwo etwaige Kündigungsfristen o.Ä. erwähnt. Es könnte also sein, dass dies durch ein allg. gültiges Gesetz geregelt ist (schweizer Recht, oder deutsches?).

Die Frage ist jetzt: Womit muss M rechnen, wenn er die Stelle dennoch nicht antritt, also Vertragsbruch begeht? Gilt dabei schweizer Recht, oder deutsches (M ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland, wo ist die Gerichtsbarkeit, käme es zu einem Rechtsstreit?)? Macht sich M womöglich schadensersatzpflichtig?

Es wäre nett, wenn Leute schreiben, die in diesen Dingen bereits Erfahrung haben. Ich weiß, dass hier niemand ein fundiertes Rechtsgutachten abgeben will/kann. Auch, dass hier niemand in die Verantwortung genommen werden kann. Einfach nur ein paar Gedanken diesbezüglich wären super.

Vielen Dank.

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, vertragsstrafe

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