Muss ich eine Vertragsstrafe zahlen wenn ich mein Arbeitsvertrag nicht unterschreibe?
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag vor einer Woche bekommen hab mich nun doch sagen entscheiden da ich einen besseren Job gefunden habe. Nun mein frage muss ich eine Vertragsstrafe zahlen wenn ich es absage ( habe schon ein Personalbogen abgeben)
5 Antworten
Eine Vertragsstrafe kann ja nur faellig werden, wenn man eine solche auch wirksam vereinbart hat. Du hast das Vertragsangebot des Arbeitgebers aber anscheinend noch gar nicht angenommen. Ohne Vertrag kann es aber auch keine Vertragsstrafe geben.
Oder arbeitest du bereits dort? Dann koenntest du das Vertragsangebot durch sog. "schluessiges Handeln" doch schon angenommen haben.
Wenn Du ín Gegenwart von Zeugen mündlich zugesagt hast, den Job anzunehmen und darauf hin auch schon den Personalfragebogen für neue Mitarbeiter ausgefüllt hast, dann kann der Arbeitgeber das evtl. als Kündigung vor Arbeitsantritt werten. Dann müßten die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Vertragsstrafe müßte aber m.E. zwischen beiden Seiten vereinbart sein.
Wenn es Vorverträge gab, ist das durchaus möglich.
Das kann im Rahmen der Abgabe des Personalbogens sogar geschehen.
Du hast noch nicht unterschrieben. Daher wird es für dich kein Problem sein, das Arbeitsverhältnis nicht einzugehen.
Hatte nur Angst da ich schon ein Personalbogen ausgefüllt hab
Nein. Solange Du den Vertrag nicht unterschreibst, gelten natürlich auch keine eventuell dort aufgeführten Vertragsstrafen. Keine Vertragsstrafen ohne unterschriebenen Vertrag.