Muss ich eine Vertragsstrafe zahlen wenn ich mein Arbeitsvertrag nicht unterschreibe?

5 Antworten

Eine Vertragsstrafe kann ja nur faellig werden, wenn man eine solche auch wirksam vereinbart hat. Du hast das Vertragsangebot des Arbeitgebers aber anscheinend noch gar nicht angenommen. Ohne Vertrag kann es aber auch keine Vertragsstrafe geben.

Oder arbeitest du bereits dort? Dann koenntest du das Vertragsangebot durch sog. "schluessiges Handeln" doch schon angenommen haben.


Moniquestd 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 11:08

Nein. Arbeitsbeginn wäre 15.1 gewesen

Wenn Du ín Gegenwart von Zeugen mündlich zugesagt hast, den Job anzunehmen und darauf hin auch schon den Personalfragebogen für neue Mitarbeiter ausgefüllt hast, dann kann der Arbeitgeber das evtl. als Kündigung vor Arbeitsantritt werten. Dann müßten die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Vertragsstrafe müßte aber m.E. zwischen beiden Seiten vereinbart sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es Vorverträge gab, ist das durchaus möglich.

Das kann im Rahmen der Abgabe des Personalbogens sogar geschehen.


Moniquestd 
Beitragsersteller
 01.01.2025, 17:34

Es gab nur ein Personalbogen mehr nicht

Du hast noch nicht unterschrieben. Daher wird es für dich kein Problem sein, das Arbeitsverhältnis nicht einzugehen.


Moniquestd 
Beitragsersteller
 01.01.2025, 17:30

Hatte nur Angst da ich schon ein Personalbogen ausgefüllt hab

Nein. Solange Du den Vertrag nicht unterschreibst, gelten natürlich auch keine eventuell dort aufgeführten Vertragsstrafen. Keine Vertragsstrafen ohne unterschriebenen Vertrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung