Hallo,

für einen Freund benötige ich bitte ernsthafte Antworten auf folgende Situation:

Er war bei einer Freundin und hatte freien Zugang zu deren PC. Zufällig hat er Bilder von der Freundin gefunden, wo sie nackt zu sehen war, intime Bilder also. Diese hat er fotografiert und bei sich auf seinem PC abgespeichert.

Nun ist dies aufgeflogen und diese Freundin hat das erfahren.

Er wurde wegen dem Kunsturhebergesetz angezeigt. Aber er hat die Bilder weder anderen gezeigt, noch veröffentlicht.

Ist dies strafbar? In den Gesetzestexten ist nur die Veröffentlichung strafbar. In wieweit kann er dafür haftbar gemacht werden und mit welcher Strafe, wenn überhaupt, muss er rechnen?

Ich bin für jede ernste Antwort dankbar!!