Trotz verfolgten Straftaten Chance auf eine Verbeamtung?

Guten Tag,

ich wollte Leute die Ahnung davon haben fragen, ob ich noch Chancen auf eine eine Ausbildung zum Justizfachangestellten/fachwirt hätte, obwohl ich in der Vergangenheit 2 mal Probleme mit der Justiz hatte.

Genaueres zu meiner Lage:

Ich bin derzeit 19 Jahre alt, ich hatte als ich 14 Jahre alt war einen Konflikt mit der Polizei da ich mit einem Freund in ein leerstehendes Gebäude gegangen bin, einfach weil wir es zu der Zeit spannend fanden. Haken an der Sache ist, da wir eine Tür dafür verbiegen mussten um hinein zu kommen war es kein Hausfriedensbruch mehr sondern wurde im Brief mit dem Vorwurf als „schwerer Einbruch“ vermerkt. Mein Freund und ich hatten von Anfang an klar gemacht dass es nur aus Interesse war weshalb wir reingegangen sind und so wurde die Anzeige relativ schnell ohne Auflage fallengelassen.

Bei der 2. Sache war ich hingegen bereits ende 16. Dort habe ich nämlich etwas auf Kleinanzeigen an mehrere Personen verkauft aber bewusst niemals losgeschickt. Ich möchte das hier keineswegs rechtfertigen weil es keineswegs in Ordnung war, nur sagen dass es aus einer Notsituation heraus war. Jedenfalls kamen dann 2 Anzeigen als „Betrug“ rein, und ich musste mich dem entsprechend wieder mit der Justiz auseinander setzten. Da ich eh bereits deshalb ein schlechtes Gewissen hatte hatte ich erneut direkt alles ehrlich erzählt und nicht versucht mich dort rauszureden. Darauf hin wurden beide Anzeigen fallen gelassen, die eine aber nur unter Auflage von Sozialstunden die ich natürlich abgearbeitet hatte.

Nun erneut meine Frage, hätte ich noch Chancen auf solch eine Ausbildung da wenn ich ein Führungszeugnis beantrage es immer noch leer wäre, oder da die Justiz Einblick auf die internen Akten haben ist es aussichtslos auch wenn ich die Sachen bereue und keineswegs wiederholen würde?

Danke im Voraus!

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Hat er sich strafbar gemacht?

Guten Abend liebe gutefrage.net Community.

Zu mir: Ich bin w/16

Ich habe mich eine längere Zeit mit einem Mann getroffen, der ü20 ist. Anfangs fing es an mit Umarmungen. Dann ging es weiter damit, dass er mein Oberschenkel gestreichelt hat. Das war auch alles mit Konsens.

Dann hat er jedes Treffen immer mehr gemacht, also er hat bspw. meinen Hintern begrabscht oder auch mal auf meinen Hintern gehauen. Das war auch in Ordnung und mit Konsens, aber nach einer Weile wurde es immer mehr und er hat dann auch angefangen mich an sich ranzuziehen und seinen Schritt an mir zu reiben. Minutenlang.

Das fand ich zu dem Zeitpunkt schon schlimm, aber habe mich dennoch wieder mit ihm getroffen, weil ich ihn mochte und ihn nicht enttäuschen wollte.

Danach wurde es immer schlimmer. Er hat angefangen mich ohne meine Erlaubnis anzufassen. Er hat z.B. meine Brüste angefasst, mir zwischen die Beine gefasst und auch wieder meinen Hintern angefasst. Außerdem hat er auch meine Hand genommen und sich diese in den Schritt gepackt.

Er hat mich auch oft gefragt, ob ich ihm denn nicht einen blasen will oder ob wir nicht schnell in den Wald gehen wollen, um es dort zu treiben.

Schlussendlich kam es dann zum Glück nicht zum Sex.

Aber hat er sich durch die oben genannten Dinge strafbar gemacht?

Ich habe auch schon mit mir eng stehenden Personen über dieses Thema geredet und mir wurde nur gesagt, dass ich selber Schuld sei, da ich mich dennoch immer wieder mit ihm getroffen habe und ihm damit wohl falsche Hoffnungen gemacht habe und mit ihm gespielt habe.

Vielen Dank.

minderjährig, Straftaten bei Jugendlichen
Wäre so eine Art Online Pranger für Leute die Scheiße bauen in der heutigen Zeit wünschenswert?

Ich habe mir mal so überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre eine Art Online Pranger einzuführen, bei dem Menschen, die anderen Menschen oder die gesellschaftliche demokratische Ordnung schaden, öffentlich vorgeführt und den Kommentaren und Bewertungen anderer Personen ausgesetzt werden, um auf diese Weise für ihre Taten geläutert zu werden.

Konkret meine ich mit mit Menschen, die anderen Schäden zufügen z.B. folgende:

- Personen, die unsere demokratische Grundordnung angreifen (Rechtsextreme, AfD etc.),

- Personen, die andere aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Hautfarbe oder Herkunft diskriminieren

- Personen, die andere durch Mobbing schädigen.

- Personen des öffentlichen Lebens, die durch Skandale den Unmut der Gesellschaft auf sich gezogen haben.

Ich könnte mir vorstellen, dass bei einigen aus den oben genannten Gruppen durch eine solche öffentliche Bloßstellung und Vorführung durchaus ein Umdenken ihrer Haltungen erreicht werden könnte und sie es sich dann zweimal überlegen anderen Menschen weiterhin durch ihre Äußerungen herabzusetzen. Vor allem beim Thema Mobbing, was mir ein sehr großes Anliegen ist, kann eine solche Maßnahme nicht schaden, da die Mobber zumeist gar nicht begreifen, was sie mit ihren Aktionen bei anderen Menschen anrichten können, man weiß ja z.B durch verschiedene bekannte Fälle bereits, dass dies im Extremfall bei den Opfern sogar zu Suizid führen kann. Und gerade da muss rechtlich dringend nachgebessert werden. So dass diese Täter nicht mehr so einfach davon kommen können bzw. ihnen die Tragweite ihrer Handlungen viel stärker vor Augen geführt werden muss.

Was ist eure Meinung dazu, wie steht ihr dazu?

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Freundin hat privaten Chat gelesen, Strafbar?

Hallo Leute,
Ich schildere mal meine/unsere Situation
Letzte Woche war meine Freundin in der Schule am Handy. Eine Lehrerin kam rein, sie hatte keine Möglichkeit zum verstauen ihres Handys, deswegen gab sie es ihrer besten Freundin (Die in einer anderen Klasse unterrichtet wird und dementsprechend mit dem Handy in ihre Klasse gegangen ist).

Da sie eine Freistunde hatte und den Code des Handys meiner Freundin woher auch immer (Hatte ihn nie gesagt bekommen). Sie hat sich also Zugang zum Handy verschafft und dadurch das der Chat zwischen meiner Freundin und mir geöffnet war, da sie mir in dem Moment als die Lehrerin reinkam was schreiben wollte, hat sie sich diesen durchgelesen. Sie hat mir so ziemlich alles über ihr Leben anvertraut, dass sonst niemand weiß, besser gesagt wusste. Unter anderem Dinge wie eine Vergewaltigung, eine versuchte Vergewaltigung, Selbstverletzung. Aber auch kleinere Dinge wie Beziehungsstreits hatte sie natürlich mitbekommen.

Sie hat sich den Chat allerdings nicht nur durchgelesen, nein nein nein, sie hat alles was sie gelesen hatte, ihrer Mutter gesagt. Diese ist daraufhin zu der Mutter meiner Freundin gegangen und hat ihr ALLES, ABSOLUT ALLES verraten.

Meine Frage ist nun (wie man am Titel schon erkennen kann): Ist das was sie getan hat Strafbar? Das was gerade passiert ist... Ist scheiße, aber unsere Hauptsorge ist, das es nicht noch jemand erfährt und ich denke, es würde uns helfen, wirklich was in der Hand zu haben das uns Sicherheit gibt.

Sorry für den langen Text, vielen vielen Dank für die Antworten im Vorraus!

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Welche Strafe droht mir (Kinderpornographie)?

Moin. Mir wird folgendes vorgeworfen:

§184 b StBG Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§33 KunstUrhG, Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz

Das 2. ist denke ich mal, weil mir vorgeworfen wird, dass ich Nacktbilder eines Mädchens weiter verschickt haben soll. Darum geht es jetzt aber nicht. Denn ich habe keine Bilder weiter verschickt, somit kann auch nichts bewiesen werden, dass ich sowas getan habe, also wird mir desbezüglich auch nichts passieren.

Mir geht es aber um §184 b

Ich erkläre es kurz: Ich habe einen Junge "aufgefordert", also nicht gezwungen, sondern eher darum gebeten, mir "Nacktbilder" eines 13 jährigen Mädchens zu schicken. Ich weiß, dass sie 13 ist. Die Bilder von ihm wollte ich nur als "Beweis", dass sie ihm die Bilder geschickt hat.

Bitte urteilt nicht, ihr kennt den Hintergrund nicht. Das ist sehr kompliziert zu erklären, und würde auch viel zu lange dauern. Also bitte vermeidet einfach unnötige Kommentare, da ihr den Zusammenhang nicht kennt.

Also erst dachte ich, dass das doch nicht schlimm ist, da so viele Nacktbilder von Jugendlichen heutzutage rum gehen. Aber ich wusste nicht, dass es einen Unterschied macht, ob die Person auf dem Bild 13 ist oder 16. Ich dachte, nicht volljährig ist nicht volljährig. Dass es da eine andere Stufe ab dem Alter 14 gibt, wusste ich nicht. Ich habe mir die Seite (HIER KLICKEN) mal durchgelesen, und bekomme gerade echt Angst. Das Mädchen, von dem ich die Bilder gesehen habe, sieht vom Körper her nicht wie ein typisch 13 jähriges Mädchen aus, sondern älter. Aber das interessiert das Gesetz wohl nicht.

Es handelt sich um 2 Bilder: Ein Mal ein Spiegelbild, in dem der Hintern betont wird, und ein Mal ein Selfie, auf dem sie ihre Brüste zeigt, mit einer Hand aber ihren Nippelbereich verdeckt. Auf keinem der Bilder sieht man ihr Gesicht.

Ich habe das Mädchen gefragt, wieso sie dem Junge solche Bilder geschickt hat, sie meinte, das war ihre Antwort auf ein Penisbild von ihm, damit sie nicht so verklemmt rüber kommt. Aber im Grunde genommen sind das ja Bilder zur "sexuellen Erregung", glaube ich zumindest. Kenne mich mit dem Gesetz nicht so gut aus.

Aber ich mache mir gerade sehr große Sorgen. Am Anfang dachte ich noch, was soll denn passieren, weil ich 2 halbnackte Bilder gesehen habe.

Aber jetzt, nach dem ich die Seite gelesen habe, habe ich das Gefühl, jeder Tag, der vergeht, heißt, ein Tag weniger, bis ich im Gefängnis bin.

Werde ich wegen sowas ins Gefängnis kommen?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

PS: ich bin männlich und 16

Liebe Grüße, Efecan

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