Warum wird mit unter 14 Jährigen Straftätern so locker umgegangen?
Ich habe vorhin gelesen das erst vor kurzer Zeit ein 13 Jähriger gemeinsam mit einem 14 Jährigen unter Mord Verdacht stehen. Der 14 Jährige kam in Untersuchungshaft. Der 13 Jährige wurde lediglich in eine Einrichtung des Jugendamtes untergebracht.
Aber warum wird so locker damit umgegangen?
Und als Konsequenz sagte die Reporterin, das eine Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ein geschlossenes Kinderheim droht. Ich hörte mal vor paar Jahren, das es sogar noch lockerer geht. Konsequenzen wie: Pflegefamilie, Familienhelfer wird in die Familie einbezogen, Termine bei der Erziehungsberatung, usw.
Bei den Konsequenzen Psychiatrie und geschlossenes Kinderheim müssen meines Wissens nach die Eltern zustimmen. Stimmen die Eltern nicht zu entscheidet ein Richter. Was für mich ohnehin keinen Sinn macht. Bei Haft fragt ja auch niemand die Eltern ob sie damit einverstanden sind.
Zu den Möglichen Konsequenzen Kinder- und Jugendpsychiatrie oder geschlossenes Kinderheim sage ich, das ich es für gefährlich halte. Was wäre den wenn so ein Kind dort noch mal jemanden ermordet? Nichts, außer das es dort bleibt wo es aktuell ist.
11 Antworten
Zunächst mal sagt der § 19 StGB unmissverständlich aus das Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind. Das bedeutet schlicht das man sie für die begangene Tat nicht bestrafen kann. Natürlic werden Massnahmen getroffen, das kann von einer Heimunterbringung, zur Unterbringung in einer Pflegefamilie und eben besonderer Therapien gehen.
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Nur wenn wirkich ein psychisch Erkrankung vorliegt, sonst ist das nicht möglich.
oder geschlossenes Kinderheim
Es gibt in Deutschland keine geschlossenen Kinderheime.
Es kann sogar soweit kommen das überhaupt nichts passiert. Aber letztendlich entscheidet das ein Gericht nachdem entsprechende Gutachten vorliegen.
Das finde ich auch nicht gerecht ihren Opfern gegenüber ,damit lernen die nur haben das richtige Alter es hat keine Folgen.Und solche Straftaten kan man nicht entschuldigen ist ja noch so jung alles sind nur die Eltern schuld.
Es ist auch bei ü 14-jährigen so, dass man prüft, ob sie schuldfähig sind, und die notwendige Einsicht vorgelegen hat.
Bei bis 14-jährigen geht unsere Rechtsprechung davon aus, dass sie noch nicht die Fähigkeit und Einsicht haben, eine "Schuld" zu erkennen.
Interessant finde ich, dass es welche gibt, die das Wahlalter auf 16 senken wollen --somit würden nur zwei Jahre zwischen Einsichtslosigkeit und Regierung wählen liegen.
Andere wollen die Strafmündigkeit auf 12 senken...
Da muss mal gelegentlich neu disponiert werden
es sind noch Kinder
Das stimmt nicht so ganz. Er kann zivilrechtlich belangt werden. Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. können ihn evtl. für den Rest seines Lebens finanziell beeinträchtigen.