Sparbücher wer hat Zugriff und wa sist Rechtens?

Hallo Liebe Community, Ich habe mal wiedre eine Frage und zwar geht es um Sparbücher.

In diesem Fall folgende Situation. Groß und Urgroßeltern haben für 4 Kinder jeweils 1 Sparbuch angelegt. Auf das sie zu Geburtsagen Weihnachten usw. ein wenig Geld eingezahlt haben (Die Sparbücher laufen auf den Namen der jeweiligen Kinder werden von der Oma momentan jedoch verwaltet bzw. die Sparbücher liegen bei ihr im Tresor.) Das erste Kind ist mittlerweile 18 es gab mehrere Auseinandersetzungen die ich jetzt nicht hier erläutern möchte( haben nicht nur mit dem 18 jährigen zutun sondern ganze Familie) der Punkt jedoch ist das die Konten jetzt alle leer gemacht wurden von der Oma. Dies ist ja möglich da die Bank ja demjenigen auszahlt der das Sparbuch hat. Der Bankbeamte sagte mir (um welche Bank es sich handelt spielt hierbei ja keine rolle) das die Bank dafür nicht aufkommen würde (was ich ja verstehen kann) aber er sagte auch das es nicht rechtens gewesen wäre das Geld abzuholen da das Geld dem Kontoinhaber gehöre (was ja die Kinder sind da es auf ihre Namen läuft. Wenn es da bestimmte fälle geben kann wo es anders ist weiß ich nicht.) Die Frage ist nun was kann man jetzt machen. Da von Seiten der Familie keine Einigung mehr in sicht ist. Kann man damit zum Anwalt gehen und das einklagen? Da das größte Kind 18 ist müsste das ja separat sein weil er hat ja ein anrecht oder irre ich mich da? Und die anderen 3 Kinder sind unter 18 ist es da trotzdem genauso?

Wäre nett wenn sich jemand der von so was Ahnung hat melden würde. Zu den Familien Verhältnissen muss man ja nichts mehr sagen das das alles ziemlich krank ist sollte ja jedem klar sein.

mfg Gutefrage Nutzer

Familie, Recht, Gesetz, Sparbuch
Großeltern eröffneten Sparbuch auf meinen Namen - Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Großeltern haben nach meiner Geburt ein Sparbuch eröffnet. Das Sparbuch läuft auf meinen Namen. Da ich zum Zeitpunkt der Eröffnung ja noch minderjährig war musste meine Mutter (mit Vorlage meiner Geburtsurkunde) die notwendigen Eröffnungspapiere mit unterschreiben. Meine Großeltern haben auf dieses Sparbuch bis zu meinem 18. Geburtstag eingespart, danach nicht mehr. Von diesem Sparbuch wusste ich allerdings bis vor Kurzem nichts. Ich bekam vor einigen Wochen ein Schreiben von der zuständigen Bank (ist nicht meine "Hausbank"), dass ich mich mit meinem Personalausweis melden soll (Legitimation). Dies tat ich auch und fragte nach für welchen Zeck sie diese Daten bräuchten. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass noch dieses Sparbuch existiert und auf meinen Namen läuft, welches meine Großeltern eröffnet haben. Soweit so gut.

Nun meine Frage(n):

Welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) habe ich bezüglich des Sparbuches (Guthabens)?

Ich nun 24 Jahre alt. Das Sparbuch ist (vermutlich) noch im Besitz meiner Großeltern. Aufgrund eines menschlichen Fehlverhaltens meines Opas habe ich seit gut 3 Jahren allerdings so gut wie keinen Kontakt zu ihnen.

Zudem interessiert mich welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) meine Großeltern bezüglich des Sparbuches haben! Könnten sie sich z.B. das Guthaben ausbezahlen lassen?

Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten!

Gruß

Bank, Rechtslage, Sparbuch
Sparkasse zwingt mich ein Sparbuch zu eröffnen

Hallo, ich habe eine Fragge bezüglich Sparbücher

Die Fakten:

  • hab einen Dispo und steh mit ungefähr 1600 in der Kreide (seit 3 Jahren)

  • bin arbeitssuchend

Nun hat mich die Sparkasse dazu gezwungen ein Sparbuch zu eröffnen, um meinen

Dispo abzubezalen, ich soll monatlich 50 Euro sparen und wenn 500 Euro angespart

worden sind soll ich die 500 vom Sparbuch auf das Girokonto und der Dispo wird

nach unten fixiert.

Mein Vorschlag war, dass ich jeden Monat direkt 50 Euro auf mein Konto überweise

um so den Dispo zu begleichen.

Die Antwort der Sparkasse : " Nein, das geht nicht, weil es technisch nicht möglich ist

in 50 Euro-Schritten den Dispo jeden Monat abzubezahlen, da eine Fixierung

des Dispo nur in 500 Euro Raten geht, weil das Sparkassendispo-Computerprogramm

nur einen Betrag ab 500 Euro erkennen kann, und deshalb eine Fixierung / Grenze

nur in 500 Euro- Schritten gesetzt werden kann"

also kurz gesagt meinen sie : das es nicht möglich ist den Dispo monatlich um

50 Euro nach unten zu Fixieren / Begrenzen, erst wenn ein Betrag von 500 Euro

auf mein Girokonto eingegangen ist ist eine Fixation um 500 Euro nach unten

(also von minus 1600 auf minus 1100 euro) möglich. Und ich Quasi, falls ich

in 50-Euro-Raten 400 Euro abbezahlt habe, es jederzeit wieder abheben kann, da eine

Fixierung erst ab 500 Euro greift.

Hoffe ihr habt verstanden was ich meine.

Meine Frage :

  • kann mich die Sparkasse dazu zwingen ein Sparbuch zu eröffnen?

  • man hat mir gedroht mein Girokonto zu kündigen, falls ich kein Sparbuch eröffne,

    ( hab dann auch ein Sparbuch eröffnet) aber dürfen die denn sowas?

Danke, fürs lesen.

Kredit, Dispokredit, Girokonto, Sparbuch, Sparkasse, zwingen

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