Ich habe vor ein paar Wochen den Kurs zur Schießstandaufsicht bei unseren Jagdverband gemacht.
Auf diesen Schießstand schießen auch manchmal Sportschützen. Aus diesem Grund hat unser Ausbilder gesagt, dass die Sportschützen mit Gewehrriemen schießen dürfen.
Mein Problem bei der Sache ist nur, dass uns gesagt wurde, dass für uns die DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift gilt. Und in dieser steht ganz klar unter 6.4.1, dass Gewehrriemen von Schusswaffen zu entfernen sind. Und ich habe auch keine Ausnahme gefunden. Oder habe ich etwas übersehen?
Als ich unseren Ausbilder darauf angesprochen habe, schien er überfordert und hat einfach nur gesagt, dass die Sportschützen einfach mit Gewehrriemen schießen dürfen.
Nun frage ich mich, ob ich die genannten Vorschriften einfach ignorieren darf, oder an welches Regelwerk ich mich stattdessen halten soll.
Wenn irgendetwas, was auch immer, mit den Gewehrriemen eines Sportschützen passiert, zieht man doch auch sicher die Vorschrift zu Rate und wenn da steht, dass die Gewehrriemen zu entfernen sind, sieht das dann nicht ein bisschen komisch aus, wenn man so eine klare Anweisung nicht einhält?