Herd defekt in Mietwohnung, Wer haftet?

Hallo, ich wohne in einem kleinen Appartement mit einer zur Mietsache gehörenden Pantry-Küche. Jetzt ist vor ca. 2 Wochen der Herd kaputt gegangen, und zwar sind laut Hausmeister die Bedienelemente von innen geschmolzen. Doch nicht durch unsachgemäße Benutzung, sondern durch die Benutzung auf der höchsten Hitzestufe. Heute hat sich dann die Hausverwaltung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass solch ein Vorfall unter die Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag fällt und ich daher die Kosten selber tragen muss. Jetzt will ich mich hier erst einmal schlau machen, inwiefern diese Aussage zutrifft. Anbei ein Auszug aus meinem Mietvertrag.

,,§ 1 Mietgegenstand

Die nähere Beschreibung der Wohnung geht aus dem Stammdatenblatt hervor.''

--> Im erwähnten Stammdatenblatt ist die Küche und auch der Herd im Speziellen aufgeführt

,,§ 14 Schäden an den Mieträumen

Entstehende Kosten für notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen und Einrichtungen der Mietsache, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff/Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind, nämlich Zentralheizungs- und Warm-/Kaltwasserversorgungsanlagen, Öfen, Heizkörper, Herde, Spültische, Türen, Schlösser, Fenster, Fensterläden, Rollos, Rollläden, Markisen, Jalousien, WC- und Badeinrichtungen, Wasch- und Ausgussbecken samt Armaturen, Bodenbeläge, elektrische Einrichtungen, insbesondere die in § 28 Abs. 3 der II. BVO genannten Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türschlüsse sowie Verschlüsse für Fensterläden, nimmt der Mieter im Einzelfalle bis einschließlich €uro 80,-- auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamt-betrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb eines Jahres.''

Schon im Voraus vielen Dank für Eure/Ihre Bemühungen!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Haftung, Herd, Reparaturkosten, kleinreparaturen
Sollte man eine 3 Jahre alte Spülmaschine reparieren lassen?

Hallo!

Ein Freund -- Geschäftsmann -- behauptet, er wissen verlässlich, dass große Hersteller eigene Abteilungen haben, deren Aufgabe es ist, die "Verfallszeit" der hergestellten Geräte zu "optimieren": Kaputt auf keinen Fall in der Garantiezeit, aber auch nicht zu lange nach Ablauf derselben. Wenn da was dran ist, dann hat diese Abteilung bei Siemens Küchengeräte in unserem Fall gute Arbeit geleistet. Nun denn -- unsere

Spülmaschine Siemens SD 11 TT 1S

ist jetzt gut 3 Jahre alt, und während sie bisher optimal gespült hat, ist auf ein einmal der Wurm drin. Sie heizt manchmal auf, manchmal nicht. Die Spültablette wir gar nicht mehr ganz aufgelöst und das Geschirr bleibt, auch wenn sich das Aufheizen einschaltet, mit dünn verteilten Resten überlagert. Was man natürlich vor allem an Gläsern erkennt. -- Geprüft ist: * Reingung von Sieb und Ablauf * Glanzreiniger und Salz ok Bleibt, den Kundendienst zu bestellen. Erfahrungsgemäß kommt man da, wenn irgend ein Teil ersetzt werden muss, kaum unter 300 Euiro weg. Die Frage ist, ob sich das überhaupt rechnet, wenn eine neue ungefähr 450 Euro kostet. Dass wir wieder eine Maschine von Siemens kaufen ist nach dieser Erfahrung allerdings eher unwahrscheinlich. Gibt es eine/n Fachmann / Fachfrau, die dazu was sagen kann. Reparieren lassen oder neu kaufen?` Grüße! Patscherkofl

Haushaltsgeräte, Geschirrspüler, Reparaturkosten
Alte Rolladenaufhängung gerissen - Wer muß die Reparatur zahlen, Mieter oder Vermieter?

Ist-Zustand: Ich bin Wohnungsmieter in einem Haus das ca. 40 - 50 Jahre alt ist. Nach meinen Informationen sind seit dem Bau des Hauses keine nennenswerten Sanierungen oder Neuerungen im Haus gemacht worden. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten bis 150 € im Einzelfall trägt.

Vorfall: Die Rolladenhalterung, d.h. die Aufhängung der Lamellen im Rolladenkasten über dem Fenster, sind beim Hochziehen des Rolladens gerissen. Ich dachte erst der Rolladengurt in der Wand zum Hochziehen sei gerissen und habe ihn ersetzt. Danach konnte ich den Rolladen jedoch immer noch nicht hochziehen und habe daraufhin die Vermieterin informiert. Diese hat einen Handwerker beauftragt nachzusehen und dieser hat festgestellt, dass die Aufhängung des Rolladens an sich gerissen war. Er hat sie ausgetauscht und dann lies sich der Rolladen wieder bewegen.

Ich soll nun die Reparatur bezahlen, bzw. meine Vermieterin hat die Kosten der Rechnung bereits bei der Rückzahlung meiner Jahresnebenkostenabrechnung für 2008 abgezogen. (ich hätte Geld zurück bekommen)

Frage: Muss ich als Mieter diese Kosten tragen??? Die Rechnung beträgt 44,17 €. Meiner Meinung nach ist das ein normaler Verschleiß, da der Rolladen so alt wie das Haus ist und ich gerade mal 3 ½ Jahre hier wohne.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon im Voraus!

Mietwohnung, Recht, Reparaturkosten

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